Moin,
herzlich Willkommen hier im Forum.
Der Rat eines Hessen an einen Hessen lautet:
Für die Nachforschung mit einem Detektor benötigst Du eine Nachforschungsgenehmigung des Landesamts für Denkmalpflege Hessen (LfDH). Wer in Hessen ohne eine NFG mit einem Detektor bei der Suche angetroffen wird riskiert eine Hausdurchsuchung wegen Verdachts der Unterschlagung zum Nachteil des Grundstückseigentümers, die Sicherstellung des Detektors, aller Grabunsgswerkzeuge, aller Landkarten, Geschichstbücher, aller Funde, des PC und aller Kontoauszüge.
Du hast es nicht weit bis nach Marburg zur Außenstelle des LfDH in der Ketzerbach 10.
Viele Grüße
Walter
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder
Einlogenwww.phoenixrheinmain.de