Moin,
.... und herzliche Willkommen hier im Forum.
Nur zur Info: In Hessen ist eine "Spaßsuche" nicht möglich, Du benötigst eine Nachforschungsgenehmigung (NFG) der Denkmalschutzbehörde, außer Du suchst am Stand von Badeseen.
In Hessen hat sich die Denkmalschutzbehorde zusammen mit den Dezernat Prävention-Kulturgüterschutz beim Hessischen Landeskriminalamt etwas ausgedacht. Jeder SG, der ohne eine NFG angetroffen wird erhält eine Hausdurchsuchung wegen Verdachts der Unterschlagung gem. § 246 StGB zum Nachteil des Landes Hessen.
Werden bei der Hausdurchsuchung archäologische Bodenfunde sichergestellt, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Wird nichts gefunden, dann bekommt man nach ein bis zwei Jahren alles zurück, da die Suche nur nach archäologischen Bodendenkmälern erlaubnispflichtig ist, die Suche nach Nichtbodendenkmälern jedoch erlaubnisfrei ist.
Sichergestellt gem. dem Durchsuchungsbeschluss werden neben den Detektoren, alle Landkarten, Rechner und Kontoauszüge.
Wenn Du schon durch den Taunus düst, dann komme doch mal auf unserem Sondengänger Stammtisch in Liederbach bei FFM-Höchst vorbei, da können wir Dir die Problematik in Hessen ganz genau erklären und meistens ist auch ein Sucher da, der erst kürzlich nach zwei Jahren Rechtsstreit seinen Detektor zurückbekommen hat, der kann Dir ganz genau erklären, wie das Verfahren in Hessen abläuft.
Viele Grüße
Walter
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