Kurprinz und Mitregent

Die zehnjährige Regierungszeit Kurfürst Wilhelms II. gehört zu den Stagnationsphasen der kurhessischen Geschichte. Nach dem positiven Auftakt mit dem modellhaften „Organisationsedikt“ vom 29. Juni 1821 zur Umbildung der bisherigen Staatsverwaltung, zu der die überfällige Trennung von Justiz und Verwaltung gehörte, blieb es unter Vertagung der Verfassungsfrage beim spätabsolutistisch-restaurativen Regime des Vaters. Die Mätressenwirtschaft, die wirtschaftliche Verarmung des Landes und die strenge Zensur förderten das Negativ-Image des Kurfürsten im In- und Ausland. Die Auswirkungen der Juli-Revolution von 1830, die vehement über Kurhessen hereinbrachen, zwangen den Kurfürsten zur Einberufung der Landstände, die mit den Entwürfen von 1816 am 5. Januar 1831 eine ausgesprochen liberale Verfassung beschlossen. Der Kurfürst beurteilte die Situation und seine Reputation in der Öffentlichkeit jedoch völlig falsch und gestattete der verhassten Mätresse die Rückkehr nach Kassel, was neue Unruhen auslöste.
Wilhelm verließ Kassel fluchtartig, ging zunächst nach Hanau und übertrug Kurprinz Friedrich Wilhelm im September 1831 für die Dauer seiner Abwesenheit die Mitregentschaft; da er nie wieder nach Kassel zurückkehren sollte, war dies eine faktische Abdankung.Quelle: https://www.lagis-hessen.de/pnd/10430376X
Gruß FK