Gestern 13.08. habe ich mal wieder meinen Discovery 3300 ausgeführt, und gleich ein
paar Meter um´s Hauseck (Feld) ist mir der Pfennig unter die

gekommen.
Die politische Verwendung hakenkreuzförmiger Symbole ist in Deutschland, Österreich und weiteren Staaten seit 1945 verboten. Erlaubt ist in Deutschland eine Hakenkreuzdarstellung nach § 86 Abs. 3 StGB nur, wenn sie „der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
Da sich aber denoch einige beim Zeigen des Jahrtausend alten Symbols aufregen, musste ich es hier
"unkenntlich" machen. (Es bedeutet wörtlich: ‚das (zum) Gutsein (gehörige)‘, ‚das Heilbringende‘)
