Hi,
nein, das ist keine Gemeinschaftsprägung

Der in der Umschrift angegebene Kaiser war Reichsoberhaupt (oberster Lehnsherr),
bei den Reichstädten bestimmte (prägeberechtigt) der Stadtrat und Bürgermeister,
nur die Landstädte waren vom Landesherrn abhängig, in deinem Fall Johann I.
Grüsse Walker