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 Abstand zu Römerstraßen

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Avatar  Abstand zu Römerstraßen  (Gelesen 1158 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
02. März 2014, um 21:44:37 Uhr

Wie weit muß ich mich eigentlich von einer Römerstraße fernhalten, damit ich mich nicht strafbar mache? Wenn beispielsweise eine Römerstraß heute ein Feldweg ist, darf man dann auf einem Feld an dem der Weg vorbeiläuft sondeln oder nicht?

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#1
24. März 2014, um 04:21:19 Uhr

Ein Bodendenkmal endet da wo es endet, das findet da dann doch auch Anwendung. Ein Feld ist ja auch kein Weg. Also von daher suche, Außerdem waren die Schöneren Fund immer neben Römerstraßen.  Reiter

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#2
29. November 2014, um 11:34:18 Uhr

Das stimmt nicht ganz / überall. In dem gebiet wo meine NFG gültig ist (NRW) muss ich 500m von den dokumentierten Römerstrassen fern bleiben.

Geschrieben von Zitat von Trull
Ein Bodendenkmal endet da wo es endet, das findet da dann doch auch Anwendung. Ein Feld ist ja auch kein Weg. Also von daher suche, Außerdem waren die Schöneren Fund immer neben Römerstraßen. Reiter


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#3
29. November 2014, um 11:39:53 Uhr

Wo steht das mit den 500m. Soweit ich weiß heißt es immer man soll einen angemessenen Abstand einhalten. Also eher schwammig formuliert. Bei flumi geht's wohl auch um die Gesetzeslage in Bayern.

Gruß Michael

« Letzte Änderung: 29. November 2014, um 11:43:00 Uhr von (versteckt) »

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