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 alle sondengänger kriminalisiert ?

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Avatar  alle sondengänger kriminalisiert ?  (Gelesen 1282 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
21. August 2011, um 16:48:56 Uhr

wenn man manche berichte hier liest, wird einem ja angst und bange. es muß ja gegenden geben, wo jeder jeden sofort anzeigt. um himmelswillen, da möchte ich nicht wohnen. mit meinem md kann ich gehen wo ich will, so lange ich nicht grabe. es gibt kein gesetz, das das verbietet. bei uns sind beispielsweise einige jagdpächter aus den alten bundesländern. wie sollte man die jemals kontaktieren, um eine erlaubnis fürs  Suchen im wald zu erhalten. wenn sich jeder sondengänger strafbar macht, der  Suchen geht, dann bin ich sehr erstaunt über so viele anhänger dieses hobbys und es scheinen ja immer mehr zu werden. ich kann mir auch kaum vorstellen, daß jeder eine sucherlaubnis oder die erlaubnis irgendwelcher landbesitzer hat.

gruß willi

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(versteckt)
#1
21. August 2011, um 17:31:00 Uhr

Hallo klabautermann.
 
ich sondle nun schon seit fast drei jahren. bin erst seit nem jahr hier im forum angemeldet.bis vor nem jahr hatte ich überhaupt keine ahnung wie die gesetzliche lage nur ist.seit dem ich aber die gesetze einiger massen kenne zwecks sondeln.überlege ich mir mehrmals ob ich auf irgend nem acker suchen gehe.hab kein bock auf stress und das dann meine sonde mir noch weggenohmen wird.wen soll man den fragen wenn man in einer gegend steht wo nur felder sind und kein mensch und kein ort in der nähe ist.und geht man paar schritte aufm acker und  Suchen , steht auf einmal schon so ein grüner müllwagen hinterm rücken.  Dickkopf

Gruß BURMAN

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#2
21. August 2011, um 19:26:09 Uhr

Geschrieben von Zitat von klabautermann
wenn man manche berichte hier liest, wird einem ja angst und bange. es muß ja gegenden geben, wo jeder jeden sofort anzeigt. um himmelswillen, da möchte ich nicht wohnen. mit meinem md kann ich gehen wo ich will, so lange ich nicht grabe. es gibt kein gesetz, das das verbietet. bei uns sind beispielsweise einige jagdpächter aus den alten bundesländern. wie sollte man die jemals kontaktieren, um eine erlaubnis fürs  Suchen im wald zu erhalten. wenn sich jeder sondengänger strafbar macht, der  Suchen geht, dann bin ich sehr erstaunt über so viele anhänger dieses hobbys und es scheinen ja immer mehr zu werden. ich kann mir auch kaum vorstellen, daß jeder eine sucherlaubnis oder die erlaubnis irgendwelcher landbesitzer hat.

gruß willi

Moin,

ein Jagdpächter pachtet nur die Jagd. Er kann Dir ekien Erlaubnis erteilen auf dem Grundstück zu graben, die er zur Ausübung der Jagd gepachtet hat.

Nur der Grundstückseigentümer kann Dir diese Erlaubnis erteilen und ihm obliegt es auch den Jagdpächter zu informieren bzw. sich mit ihm abzustimmen.

Viele Grüße

Walter

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#3
21. August 2011, um 19:37:00 Uhr

Einfach fragen, das kostet doch erstmal nichts und in der Regel erstmal nichts und den Eigentümer findet man doch auch, das sollte kein Problem sein.
Kriminell bleibt es dann trotzdem wenn man etwas findet und nicht meldet.
Allein der Vorsatz ist ja schon kriminalisiert, mit Sonde und Spaten los zu ziehen.

Zumindest in meinem Bundesland ist das so

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#4
21. August 2011, um 20:10:13 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Moin,

ein Jagdpächter pachtet nur die Jagd. Er kann Dir ekien Erlaubnis erteilen auf dem Grundstück zu graben, die er zur Ausübung der Jagd gepachtet hat.

Nur der Grundstückseigentümer kann Dir diese Erlaubnis erteilen und ihm obliegt es auch den Jagdpächter zu informieren bzw. sich mit ihm abzustimmen.

Viele Grüße

Walter

Hallo Walterl
leider ist die Sache aber zumeißt so, dass der Jagdpächter dem Eigentümer Geld bezahlt und das meißt nicht wenig um auf dessen Feldern seiner Tätigkeit nachgehen zu können. Wenn du nun dem Jagdpächter "ans Bein pinkelst", wie man dies auch immer anstellt, so kann ich dir garantieren, dass sofern sich der Jagdpächter beim Grundstückseigentümer beschwert, du die Erlaubnis des Grundstückeigentümers für die Felder schneller los bist als du gucken kannst.
Er hat im übrigen noch andere Möglichkeiten dir selbst mit Grabungsgenehmigung das Leben schwer zu machen wenn er will, aber das würde den Rahmen hier sprengen..

Gruß und GF

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(versteckt)
#5
21. August 2011, um 21:36:17 Uhr

Ausnahmslos jeder Sondengänger, der nicht auf seinem Privatgrundstück sucht, dürfte sich wegen Unterschlagung strafbar gemacht haben.

"§ 246
Unterschlagung

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
Vielmehr können auch komplett wertlose bewegliche Sachen unterschlagen werden, solange sie nur fremd sind, d. h. nicht im Allein- oder Miteigentum des Täters stehen und nicht herrenlos (das heißt: ohne Eigentümer) sind."

Die meisten hier von uns werden zwar die Erlaubnis vom Bauern haben, aber beschränkt sich diese nur aufs Finden oder auch aufs Mitnehmen=sich zueignen?
Ich bekomme immer gesagt: "Aber bei 'ner Goldmünze sagste uns Bescheid  Grinsend"

Fände die Frage interessant, denn dann wäre auch Spermmüllmitnahme oder die Flaschen-aus-dem-Mülleimer-Sammler längst straffällig.
Müsste man dann jede Coladose und jeden Knopf dem Bauern zeigen, um tatsächlich einer Unterschlagung aus dem Weg zu gehen?
Für mich impliziert das Fragen nach dem Suchen auch das sich Aneignen.

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(versteckt)
#6
22. August 2011, um 06:24:18 Uhr

Geschrieben von Zitat von Benutzername
Hallo Walterl
leider ist die Sache aber zumeißt so, dass der Jagdpächter dem Eigentümer Geld bezahlt und das meißt nicht wenig um auf dessen Feldern seiner Tätigkeit nachgehen zu können. Wenn du nun dem Jagdpächter "ans Bein pinkelst", wie man dies auch immer anstellt, so kann ich dir garantieren, dass sofern sich der Jagdpächter beim Grundstückseigentümer beschwert, du die Erlaubnis des Grundstückeigentümers für die Felder schneller los bist als du gucken kannst.
Er hat im übrigen noch andere Möglichkeiten dir selbst mit Grabungsgenehmigung das Leben schwer zu machen wenn er will, aber das würde den Rahmen hier sprengen..

Gruß und GF

Moin,

deshalb hatte ich geschrieben:

Nur der Grundstückseigentümer kann Dir diese Erlaubnis erteilen und ihm obliegt es auch den Jagdpächter zu informieren bzw. sich mit ihm abzustimmen.

Viele Grüße

Walter

Hinzugefügt 22. August 2011, um 06:31:35 Uhr:

Geschrieben von Zitat von Ernte AG
Fände die Frage interessant, denn dann wäre auch Spermmüllmitnahme oder die Flaschen-aus-dem-Mülleimer-Sammler längst straffällig.
Müsste man dann jede Coladose und jeden Knopf dem Bauern zeigen, um tatsächlich einer Unterschlagung aus dem Weg zu gehen?
Für mich impliziert das Fragen nach dem Suchen auch das sich Aneignen.

Moin,

die Antworten ergeben sich aus dem BGB sowie der StPO, laut BGB musst Du Dinge die weniger Wert sind als 10 Euro nach dem Fund nicht abgeben und nach der StPO werden Straftaten die einen Schaden von weniger als 40 Euro verursacht haben meistens eingestellt, wenn kein öffentliches Interesse besteht.

Letzteres trifft für archäologische Bodenfunde nicht zu, da sie nach dem DSchG meldepflichtig sind und bei ihrer Unterschlagung ein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht.

Schrott kann also in der nächsten Mülltonne entsorgt werden, ohne ihn vorher dem Grundstückseigentümer vorzulegen.

Viele Grüße

Walter

« Letzte Änderung: 22. August 2011, um 06:31:35 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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