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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Rechtliches > Thema:

 Anfänger in RLP - Zusammenfassung der Rechtslage, was darf man, was nicht ???

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Avatar  Anfänger in RLP - Zusammenfassung der Rechtslage, was darf man, was nicht ???  (Gelesen 1355 mal) 0
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Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
07. Oktober 2017, um 15:41:51 Uhr

Hallo Forum,

ich spiele mit dem Gedanken mir eine Sonde zuzulegen, möchte mich aber erst einmal informieren was man damit überhaupt alles darf, und was eben nicht. Obwohl ich hier im Forum herumgesucht habe bin ich nicht wirklich schlauer geworden, die Rechtslage scheint mir ja nicht gerade einfach zu sein.

Also, ich glaube zu wissen, dass man um Bodendenkmäler herum nicht suchen darf, das ist so weit OK.

- Aber unabhängig davon, was ist im Wald, auf Wirtschaftswegen, nicht landwirtschaftlich genutzen Flächen?

- Was wenn ich einen Landwirt um Erlaubnis frage auf seinen Acker zu gehen?

- Darf ich grundsätzlich mit einer Sonde unterwegs sein? Suchen erlaubt, Graben nicht, habe ich irgendwo gelesen?

Ich freue mich über eure Infos, viele Grüße, A

Offline
(versteckt)
#1
07. Oktober 2017, um 16:20:18 Uhr

Hi

Lies das mal.

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/94i/page/bsrlpprod.psml;jsessionid=F55549DEC5D9D307FCA6E5203009F6CA.jp15?doc.hl=1&doc.id=jlr-DSchPflGRPrahmen&documentnumber=1&numberofresults=56&doctyp=Norm&showdoccase=1&doc.part=X&paramfromHL=true#jlr-DSchPflGRPV5P21


Aber auch §16 bis 22 beachten.

Und wenn du rechtlich korrekt suchen möchtest, dann stell einen Antrag bei deinem zuständigen Archäologen auf eine Nachforschungsgenehmigung.
Aus welcher Ecke kommst du?

Gruß CR

Offline
(versteckt)
#2
07. Oktober 2017, um 16:37:53 Uhr

Hey

Grundsätzlich ist es ohne einer Genemigung des jeweiligen Landes nicht legal. Die Gesetzeslage sieht im Detail je nach Bundesland immer etwas anders aus. Jedes BL hat ein Schatzregal eingeführt (rechtliche Regelung herrenloser Dinge).
Wie die genaue Gesetzeslage bei Dir aussieht kannst du beim Denkmalschutzamt herausfinden. Dort stellst du auch die Anträge zum Suchen. (Bodendenkmalschutzamt).
Im Internet steht auch viel Mist ;-) und das juristische Deutsch ist in meinen Augen auch nicht immer genau zu verstehen.
Was noch ganz Interessant ist, das Landesrecht steht immer über dem Privatrecht, d. h. auch wenn du eine Zusage vom Grundbesitzer hast benötigst du eine Genemigung von Landesseite.

LG Hubi

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#3
08. Oktober 2017, um 16:20:51 Uhr

Vielen Dank für Eure Antworten erst mal.

Klingt aber schon lästig, ich möchte gar nicht so einen Aufwand treiben, mit Antrag, Genehmigung und Lizenz... Das Sondengehen soll bei mir nicht zum echten Hobby, sondern eher zur ab und zu Freizeitbeschäftigung werden.

Was ich glaube verstanden zu haben: Wenn ich nur eine Sonde und nix zum Graben dabei habe, dann darf ich auf öffentlichen Flächen suchen, ist das richtig?

Grüße, A

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(versteckt)
#4
08. Oktober 2017, um 21:18:15 Uhr

Wenn du den Link von carolus rex durchliest,einschließlich der explizit von ihm genannten Paragraphen 16-22,dann ergibt sich doch eindeutig was du nicht darfst.
Die gezielte suche nach kulturdenkmälern mit schatzsuchgeräten,oder ohne,ist genehmigungspflichtig.
Funde,was genau ein Fund ist wird in Paragraph 16 definiert,sind anzuzeigen,zu melden.
Gegebenenfalls ist ein fund,wenn anzunehmen ist,das er kulturhistorisch von Bedeutung ist,am Standort zu belassen und umgehend zu melden.
Barbarenschatz,himmelsscheibe,brandgrab...usw. sind wohl als kulturhistorisch wertvoll anzusehen und sollten auch beim angraben dahingehend erkannt werden um dann fachgerecht geborgen werden zu können.
Abgelutsche folli oder kaisersilber münzen,wer da von kulturhistorisch wertvoll und meldepflichtigen “Funden“ nach Definition landesrecht spricht macht sich in meinen Augen lächerlich.
Ist nur meine persönliche Ansicht und Auslegung wenn ich mir das durchlese!
Ich selbst suche auch in rlp,vereinzelt auch Bw und handhabe die suche auch so.
Funde,wenn erkennbar als kulturdenkmal melden.allerdings habe ich bisher definitiv nichts,absolut nichts was meiner Meinung nach zu melden wäre gefunden.
Kampfmittel,Waffen,...kmrd / polizei benachrichtigen.
Erlaubnis des grundstückeigentümers einholen und anfangen zu suchen.
Wie gesagt,das ist wie ich es für mich auslege!
Gibt darüber in jedem forum die unterschiedlichsten ansichten.
Wobei ich den Eindruck habe,eigentlich gibt es 2 sichtweisen.
Die einen sagen man braucht grundsätzlich eine nfg für alles,wahrscheinlich die nfg Inhaber,und dann den(größeren) rest...
Somit gut fund!


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