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 Antwort auf meine Genehmigung Koblenz

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Avatar  Antwort auf meine Genehmigung Koblenz  (Gelesen 2945 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
22. November 2011, um 21:12:53 Uhr

Hatte heute in der Schule Zeit mal eine Genehmigung zu schreiben....

Die Antwort

Sehr geehrter Herr xxxxx
 
hinsichtlich der Detektorgänger verfolgt die Landesarchäologie in Rheinland-Pfalz die Auffassung, dass – wie im Denkmalschutzgesetz (§ 19 und § 21) vorgegeben- das Suchen und Bergen von Funden nicht erlaubt ist. Die Entnahme von einzelnen Gegenständen, zudem ohne Fachkenntnis aus Fundschichten führt immer zur Zerstörung historisch aussagekräftiger Befunde und ist nicht durch die Vorlage selektiert entnommener Fundstücke zu rechtfertigen. Nur die Gesamtheit der Information, die eine Fundstelle bewahrt, führt zu historisch wertvoller und verwertbarer Erkenntnis und nicht einzelne Materialgruppen - hier Metall -, die zudem wahllos und ohne Kenntnis des eigentlichen Befundes entnommen werden. Es bedarf für die Führung einer Metallsonde einer umfangreichen Kenntnis und Ausbildung, da Funde und Befunde sonst nicht fachgerecht erkannt werden. Zudem sollte immer der längerfristige Schutz archäologischer Denkmäler in ihrer Gesamtheit im Vordergrund stehen, hierzu gehören auch die Überreste der Weltkriege.
 
Grundsätzlich kann die Landesarchäologie in vielen Fällen auf erfahrene ehrenamtliche Mitarbeiter zurückgreifen, die üblicherweise im Rahmen von wissenschaftlich geleiteten Ausgrabungen eingesetzt werden. Diese Ehrenamtlichen durchlaufen zunächst eine theoretische Ausbildung, die auf die regionalen Besonderheiten in den jeweiligen Amtsbezirken abgestimmt ist, werden auf wissenschaftliche Grundnormen und Verfahrensweisen verpflichtet und erfahren unter Betreuung von Facharchäologen eine Einweisung in die praktische Arbeit. Diese wiederum ist niemals ausschließlich auf den Einsatz von Metalldetektoren begrenzt und zielt grundsätzlich nicht auf die Suche nach Einzelfunden. Die Einarbeitung ehrenamtlicher Mitarbeiter und ihre kontinuierliche Betreuung sind abhängig von der jeweiligen Personalkapazität in den archäologischen Dienststellen, so dass auch diesbezüglich nicht jedem Antrag entsprochen werden kann.
 
Auch für die Landesarchäologie gilt grundsätzlich, dass Grabungen nur in sehr begründeten Einzelfällen durchgeführt werden, etwa bei Bauvorhaben auf fundträchtigem Gebiet. Bei diesen Grabungen kommt dann selbstverständlich das gesamte Methodenspektrum der Archäologie zum Einsatz, insbesondere wird die gesamte Grabung wissenschaftlich dokumentiert. Nur auf diese Weise kann der Zusammenhang von Funden und Grabungsbefund auch für spätere Generationen nachvollziehbar dargestellt werden. Die Entnahme von Einzelfunden zerstört grundsätzlich den Gesamtzusammenhang. Die Prospektion mit Metalldetektoren wird systematisch von den Bediensteten der Landesarchäologie betrieben, also geschultem Fachpersonal mit der entsprechenden Berufsausbildung. Auch kommen bei der Geländeprospektion vorab zerstörungsfreie Methoden wie Geomagnetik, Erdradar und Luftbilder zur Anwendung. Diese Verfahren garantieren den Verbleib von Fundstücken am Ort. Moderne archäologische Forschung begrenzt sich nicht auf den Einsatz von Metalldetektoren und zielt auch nicht auf die Suche nach Einzelfunden. Bei der Entnahme von Funden sind weiterhin auch eigentumsrechtliche Fragen zu beachten, da Gegenstände nicht ohne weiteres von fremdem Grund und Boden entfernt werden dürfen. Zudem gilt in Rheinland-Pfalz das Schatzregal (§ 19a, Denkmalschutzgesetz.
 
Aus o.g. Gründen kann ich Ihnen aus fachbehördlicher Sicht keine Nachforschungsgenehmigung oder Grabungsgenehmigung erteilen.
 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
 
Xxxxxx


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#1
22. November 2011, um 21:19:20 Uhr

Geschrieben von Zitat von Tander
Grundsätzlich kann die Landesarchäologie in vielen Fällen auf erfahrene ehrenamtliche Mitarbeiter zurückgreifen, die üblicherweise im Rahmen von wissenschaftlich geleiteten Ausgrabungen eingesetzt werden. Diese Ehrenamtlichen durchlaufen zunächst eine theoretische Ausbildung, die auf die regionalen Besonderheiten in den jeweiligen Amtsbezirken abgestimmt ist, werden auf wissenschaftliche Grundnormen und Verfahrensweisen verpflichtet und erfahren unter Betreuung von Facharchäologen eine Einweisung in die praktische Arbeit. Diese wiederum ist niemals ausschließlich auf den Einsatz von Metalldetektoren begrenzt und zielt grundsätzlich nicht auf die Suche nach Einzelfunden. Die Einarbeitung ehrenamtlicher Mitarbeiter und ihre kontinuierliche Betreuung sind abhängig von der jeweiligen Personalkapazität in den archäologischen Dienststellen, so dass auch diesbezüglich nicht jedem Antrag entsprochen werden kann.

Hi,

da haste mal schön den Sack vollgemacht bekommen.

Machs wie ich nach der mehrfach negativen Antwort. Hör auf zu sondeln.  Grinsend

WaldWiese

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(versteckt)Themen Schreiber
#2
22. November 2011, um 21:24:28 Uhr

Das kannste aber laut sagen doppelter arschtritt...
Hab auch noch eine nach Hessen geschrieben mal gespannt


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#3
22. November 2011, um 21:32:30 Uhr

In Frankreich gibt es auch keine Genehmigungen und darum gibt es auch keine Sondler  Zwinkernd

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(versteckt)Themen Schreiber
#4
22. November 2011, um 21:38:51 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sarkozi
In Frankreich gibt es auch keine Genehmigungen und darum gibt es auch keine Sondler  Zwinkernd

Das glaube ich nicht sondler wird es immer geben...


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#5
22. November 2011, um 21:41:32 Uhr

Hi,

da haste recht, mein Detektor läuft nicht mit einer Genehmigung, sondern mit Akkupack lol

Bei uns bauen sie gerade auf einem BD (Jagdschloß) ein Supermarkt. Untere Denkmalbehörde hat ne Begleitung der Baggerarbeiten durch mich abgelehnt. Nach Rücksprache mit dem Verbandsbürgermeister hat er meinem Arbeitskollegen bei einem Bierchen gesagt, ich dürfte nicht suchen, weil ansonsten der Eröffnungstermin des Supermarktes durch evtl . Funde gefährdet wäre.

Was sagt mir das?

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PS. Sarkozy, die Fahnen sind Zufall :-)

WaldWiese


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« Letzte Änderung: 22. November 2011, um 21:44:06 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#6
22. November 2011, um 21:53:19 Uhr

Ohh Mann der Eröffnungstermin verzögern... Könnte ich auch sagen es gibt kein. Weihnachten dieses Jahr.. Genau so Schwachsinn


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#7
22. November 2011, um 22:04:22 Uhr

Juristisch gesehen ist eine Genehmigung auch nur eine nachträgliche Angelegenheit. Richtig müsste man eine  Erlaubnis beantragen und die Behörde müsste zustimmen.


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#8
22. November 2011, um 22:14:59 Uhr

RLP ist ziemlich hartherzig. Aber wenn Ruppi mal abtritt wird es eventuell besser...

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#9
22. November 2011, um 22:20:32 Uhr

Auch kommen bei der Geländeprospektion vorab zerstörungsfreie Methoden wie Geomagnetik, Erdradar und Luftbilder zur Anwendung. Diese Verfahren garantieren den Verbleib von Fundstücken am Ort.

Da wurde noch der Kettenbagger vergessen mit dem die oberen,  für uns wichtigen 30cm Boden (zerstört) abgetragen werden.

Gruß Günter


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(versteckt)Themen Schreiber
#10
22. November 2011, um 22:26:31 Uhr

Da gebe ich dir recht...

Wäre auch bereit Lehrgänge zu machen oder mit jemanden mit gehen...


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#11
22. November 2011, um 23:03:14 Uhr

Hallöle !!!
Da hast Du mal schön die Pferde scheu gemacht ! Weinen
Beste Methode : Maul haten, Einfach machen und nicht blöd auffallen !
Ist eigentlich schade. Weinen
Leider sind die Koblenzer mit die blödesten Pisser die es da gibt ! Die haben natürlich nix geschnallt ! Würden die in Einklang mit den Krückenjungs einen Weg gehen hätten die wahrscheinlich  jede Menge mehr an interessanten und verwertbaren Daten als Sie sich je erträumen würden. Aber jedem das was er sich verdient ! Schweigend
Nachtrag : JE MEHR DROGEN VERBOTEN SIND DESTO EHER WERDEN SIE KONSUMIERT  Grinsend Grinsend Grinsend Grinsend Grinsend Grinsend Grinsend


Beste Grüsse

Maulwurf 64

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#12
23. November 2011, um 00:10:53 Uhr

Ich würde diese Amtsidioten einfach ignorieren und mein Ding machen. Jede Minute die man sich damit beschäftigt ist verschwendete Zeit.
Viele Grüße
Uwe

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#13
23. November 2011, um 00:26:44 Uhr

Mein Beileid Tander  Traurig jetzt bleibt dir wohl nix anderes mehr übrig ,als super verbissen an allen Orten nach bruchgelandeten Sternschnuppen zu suchen ......wenn du eine findest ,wünscht dir schön ne NFG  Lächelnd

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(versteckt)
#14
23. November 2011, um 07:52:40 Uhr

Moin,

die Antwort entspricht nicht dem § 39 VerwVerfG, außerdem verstoßt sie gegen das DSchG, da dort steht, dass eine NFG erforderlich ist. Steht das so im Gesetz, dann ist eine NFG zu erteilen, wenn diese auch mit Auflagen verbunden sein kann. Siehe Mythos-Urteil des VG Wiesbaden vom 03.05.2000.

Weiterhin verstoßt die Ablehnung gg. Art 3 GG, da in anderen Bezirken von RP NFG an SG erteilt werden, so in Trier und in Speyer.

Viele Grüße

Walter



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