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 Baden Württemberg Sondelgenhmigung

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Avatar  Baden Württemberg Sondelgenhmigung  (Gelesen 4957 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
12. September 2013, um 07:54:02 Uhr

Mir hat neulich ein Sondengänger erzählt da gäbe es  jetzt den zuständigen Herrn "S." im diesbezüglichen Amt und de3r wär nett und da gäbe es auch Sondengängerkurse und  dannGenehmigungen.

Das wär jetzt alles gut geregelt. Wißt Ihr da was davon?

Da ich im Moment viel zu tun habe steht mein Sonde eh nur rum aber so ein Genehmigungskurs würd ich schon mit machen.

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(versteckt)
#1
12. September 2013, um 08:15:40 Uhr

Kannst den Namen doch ruhig ausschreiben, es ist Dr. Scheschkewitz. Bei einem Telefonat mit ihm vor wenigen Jahren zeigte er sich aber noch wenig aufgeschlossen, im Gegenteil.

Soviel ich weis, gibt es tatsächlich Kurse. Allerdings soll man danach auch wohl nur unter Aufsicht sondeln dürfen. d. h. nur Fahnchen bei Signalen stecken. Von einer allgemeine Erlaubnis ist mir nichts bekannt.

Es wäre schön, wenn sich da mehr getan hätte und ein Umdenken erfolgt ist.. In diesem Fall wäre ich an dem neuesten Stand auch interessiert.

Hans

« Letzte Änderung: 12. September 2013, um 08:23:02 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#2
12. September 2013, um 08:42:58 Uhr

Hans, ich hab den Namen nicht ausgeschrieben weil ich den mir nicht gemerkt habe. 
Das war bei einem Spaziergang am Rhein entlang da hab ich einen Sondler getroffen
der da Nuggets gesucht hat. Der hat mir das erzählt.

Also das ist nicht der von "vor 4 Jahren" sondern angeblich gibt es da einen "Neuen Jüngeren".
Und da die Mittel denen fehlen, will man nun die Sondler als kostenlose Hilfskräfte einsetzen.
Dafür gibts dann so ein Genehmigungschein mit dem man sondeln darf.

Und das wär auch genau der der da zuständig wäre.
Also wenn einer von euch da Kontakte hat, klärt mal ob es da jetzt eine vernünftige Position in dem "Amt" gibt.
Hat sich ganz gut angehört was mir der erzählt hat.

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#3
12. September 2013, um 09:44:13 Uhr

Theo,

danke für die Info. Es wäre wirklich schön, wenn sich beim LDA BW etwas zum Positiven für die Sondler ändern würde bzw. verändert hat.

Wie Du geschrieben hast, herrscht dort Personalmangel, auch, weil das Amt seine Überwachungsaufgabe übertreibt oder zumindest übertrieben hat (siehe Flyer BW, in dem eigentlich jeder Sondengänger einem Kriminellen gleichgesetzt wird)).

Denn bisher hatte das LDA, so habe ich es erfahren, jede Bereitschaft vermissen lassen, das ehrenamtliche Engagement der Sondler für das Gemeinwohl zu nutzen.

Die vom Bürger gereichte Hand wurde brüsk zurückgewiesen; für die Ablehnung meiner Anfrage an Dr. Biel musste ich vor ein paar Jahrenoch 40,00 Euro Gebühr bezahlen.

Ein Qualifizierungskurs muss aber im Zuge der Gleichbehandlung allen Interessierten und Meldewilligen offenstehen, ansonsten wäre es diskriminierend und es werden voraussichtlich nicht wenige Interessenten sein.

Ich bin mal gespannt, wie die amtliche Situation und Einstellung sich zwischenzeitlich geändert hat und wie man mit der vermutlich doch großen Anzahl an Interessierten umgehen will.

Hans

« Letzte Änderung: 12. September 2013, um 09:48:46 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#4
12. September 2013, um 10:33:03 Uhr

Hans, genau das war auch bisher mein Kenntnisstand.

Ich hatte schon vorrausgesagt dass Ihnen das Geld ausgehen wird. 
Anscheinend ist es nun so weit und sie haben sich überlegt dass es kostengünstig ist,
die bisher kriminalisierten Sondler mit ins Boot zu holen.

In unsere US-merkantilisierten Gesellschaft hängt es am Ende immer am Geld.
Jetzt warten wir mal ab ob der Geldmangel da nicht zu vernünftigen Ideen geführt hat.
Daher hat mich die neue Info auch interessiert, nun schauen wir mal ob wir das konkretisieren können.

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PS: Völlig ungeachtet der nicht völlig geklärten Legitimität der "BRD-Behörden"
.


« Letzte Änderung: 12. September 2013, um 10:38:07 Uhr von (versteckt) »

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#5
12. September 2013, um 12:14:30 Uhr

Hallo Theo,

Du siehst, es ist merkwürdig still um diesen Tread / Thema. Warum nur? Und das, obwohl es tausende Sondler allein in BW angeht und sicher jemand vom LDA mitliest, oder zumindest zugetragen bekommt.


Deshalb möchte ich meine Beiträge zu diesem Thema  vorerst mit einem Zitat aus Goethes Faust I schließen: Die Botschaft hör' ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.

Hans

« Letzte Änderung: 12. September 2013, um 12:15:06 Uhr von (versteckt) »

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#6
12. September 2013, um 12:27:48 Uhr

Ja interessiert mich auch - wir könnten echt helfen, mir geht es beim sondeln auch nicht darum reich zu werden.
Aber etwas verlorenes zu finden ist etwas großartiges, unbeschreiblich.
Gern würde ich auch auf dafür vorgeschriebenen Stellen sondeln und nicht irgendwo, mit der Angst im Nacken das jemand kommt. Ich denke das viele hier so denken !

Gruß  S&F

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#7
12. September 2013, um 12:47:17 Uhr

Ach Leute, warum redet ihr über das Thema, anstatt das Telefon in die Hand zu nehmen und mal anrufen.

Ich schaukelt euch doch hier nur hoch und dann heist es, die Ämter wollen ja gar nicht  Lächelnd

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#8
12. September 2013, um 16:30:18 Uhr

Ja es gibt Kurse!
Ja es gibt gemeinsame Sondel Aktionen unter Aufsicht!
Ob es anschließend einen "Schein" gibt weiß ich nicht, ich wüsste auch nicht für was der Schein denn dann da sein soll.

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(versteckt)Themen Schreiber
#9
13. September 2013, um 19:34:37 Uhr

Ich hab ne Mail hingeschrieben und warte noch auf Antwort.
Was man schwarz auf weiß hat das ist besser als ein Telefonat.

Ich hab mal mit dem "Finanzamt" telefoniert wegen einer Bekannten,
und sie erklärte dass die keine Steuern zahlen müße.
6 Monate später ruft wieder eine andere an und will massig Kohle.
Das hat die nicht mehr interessiert.

Deswegen alles schriftlich.

@Oxx: Am liebsten hät' ich ein Schein von dem zuständigen US General. Wenn du den hast bist du über den BRD Behörden stehen. Siehe Besatzungsstatut. Damit darfst du im Vorgarten von LDA sondeln und sie müßen zuschauen hahaha

« Letzte Änderung: 13. September 2013, um 19:36:42 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#10
30. Oktober 2013, um 11:03:00 Uhr

Sodele, es ist der 30.10. - so lange hat das Mail gebraucht um genau bei eben dem zuständigen
Dr. Jonathan Scheschkewitz zu landen.

Da seine Aussage für uns alle zumindest interessant ist, will ich die mal mit euch hier teilen.
Gilt also wohl für Baden Württemberg. Aber auch nur wen (Zitat "Für die Suche nach archäologischen Kulturdenkmalen mit einer Metallsonde ").

Wer wie ich gar nicht sondelt, (weil ich dies Jahr zu viel andere Arbeit hab)  oder wer Trüffel mit dem Trüffel-Spürgerät sucht, oder wer Meteoriten sucht, für den gilt es natürlich nicht. Außerdem gilt es sicher nicht für Rumänen, Bulgaren und andere jetzige und zukünftige EU Bürger, die ab 2014 in Scharen hier die Wälder und Wiesen durchkämmen können.

Aber nun zu der Antwort.













..

















Geschrieben von {author}

...,
Ihre Anfrage ist zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet wurden.

Für die Suche nach archäologischen Kulturdenkmalen mit einer Metallsonde benötigen Sie eine Nachforschungsgenehmigung gemäß § 21 Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg (DSchG) , die Sie bei uns im Landesamt für Denkmalpflege beantragen können. Hierfür entfallen Gebühren in Höhe von 40,- €.

Grundsätzlich ist hierzu folgendes anzumerken:

Die Suche mit der Metallsonde und die damit verbundene Freilegung der gefundenen Objekte ist entgegen der weit verbreiteten Auffassung nicht zerstörungsfrei, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass Sie bei der Nachforschung auf ein Objekt aus einer der zahlreichen bislang unbekannten denkmalwürdigen Fundstellen stoßen, das damit zu einem bislang unbekannten Kulturdenkmal im Sinne des § 2 DSchG gehören kann. Nach § 2 Abs. 1 DSchG sind Kulturdenkmale Sachen, Sachgesamtheiten und Teile von Sachen, an deren Erhalt aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Gegenstände, die diese Voraussetzungen erfüllen, sind Kraft Gesetzes Kulturdenkmale und unterliegen den Bestimmungen des DSchG.

Eine Bergung des oder der Objekte ist somit mit deren undokumentierten Entfernung aus dem archäologischen Kontext gleichzusetzen. Dies wird sicherlich nicht in der Absicht von Ihnen liegen, aber eine Unterscheidung der Qualität des archäologischen Fundes und die Bedeutung der Fundlage sind anhand des Detektorsignals nicht zu ermessen. Auch wenn Sie eine Einmessung der Objekte vornehmen, kann im Nachhinein keine sichere Zuordnung zur ursprünglichen Befundstruktur vorgenommen werden, so dass in jedem Fall mit einem zumindest partiellen Verlust der Denkmalsubstanz gerechnet werden muss.

Aus diesem Grund überwiegt in der Regel das öffentliche Interesse, dass durch nicht fachgerechte Nachforschungen Denkmalsubstanz gefährdet oder vernichtet wird oder Kulturdenkmale nach der Freilegung Schaden nehmen, das rein private Interesse an entsprechenden Nachforschungen und führt somit zur Versagung der Genehmigung.

Über die rechtliche Situation können Sie sich über den Flyer Hinweise zum Verhalten und zur Beweissicherung beim Antreffen von Sondengängern informieren, den Sie unter folgender Adresse im Internet beziehen können:

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Registrieren oder Einlogen

http://www.denkmalpflege-bw.de/publikationen-und-service/publikationen/infobroschueren.html.

Dort finden Sie alle Angaben, die für Baden-Württemberg gelten.

Von Seiten des Landesamtes für Denkmalpflege (LAD) wird jedoch angeboten, kulturgeschichtlich interessierte Personen ehrenamtlich an einer systematischen Prospektionsmaßnahme des LAD auf einem überplanten Areal teilnehmen zu lassen, bei der der Einsatz einer Metallsonde unter Anleitung des LAD ermöglicht wird.              

Die Teilnahme an mindestens drei solcher Maßnahmen ist Voraussetzung, um an einer Schulung für Sondengänger teilzunehmen, die einmal im Jahr angeboten wird. Diese Schulung ist Qualifikation, um von der Landesdenkmalpflege für weitere Prospektionsmaßnahmen auf überplanten Flächen beauftragt zu werden, die dann auch allein (natürlich mit Genehmigung der Grundstückseigentümer) mit der Sonde nach vereinbarten Regeln prospektiert werden können.

Bei Interesse an der Teilnahme an einer solchen Maßnahme können Sie sich gerne an mich wenden. Nach einem persönlichen Gespräch würde ich Sie dann über den Ort und Zeitpunkt der Prospektion informieren.



Mit freundlichen Grüßen
  
Jonathan Scheschkewitz
  
  
Dr. Jonathan Scheschkewitz
Landesamt für Denkmalpflege im
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 85 - Schwerpunktgrabungen
Berliner Straße 12
73728 Esslingen am Neckar
  
Telefon ++49 (0)711-904 45 142
Telefax ++49 (0)711-904 45 147
  
E-Mail: Jonathan.Scheschkewitz@rps.bwl.de
  
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www.denkmalpflege-bw.de





..


Hier ein Auszug aus dem
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Flyer_Raubgraeber.pdf


Auszug:












..

















Geschrieben von {author}

Typische „Tatwerkzeuge des Raubgräbers“ sind die elektromagnetischen Metallsuchgeräte,
meist auch Schaufeln, vor allem Hacken und Kratzer sowie verschiedene Kleingeräte




..















..

















Geschrieben von {author}

Eine Geldbuße kann nur verhängt werden, wenn dem Täter nachgewiesen werden kann, dass er eine bußgeldbewehrte
Ordnungswidrigkeit begangen hat. Anders als bei ungenehmigten Arbeiten in einem Grabungsschutzgebiet
gehört bei illegalen Nachforschungen im Sinne des § 21 DSchG dazu allerdings auch der oftmals nicht einfach
zu führende Beweis, dass der Verdächtige eine Handlung mit dem Zweck begangen hat, ein verborgenes Kulturdenkmal
zu entdecken. In der Realität bereiten insoweit oftmals benutzte – aber zu widerlegende – Ausreden Schwierigkeiten,
wie etwa „man suche den beim Spaziergang verlorenen Ehering oder den beim Pilze Suchen abhanden gekommenen
Schlüssel“. In solchen Fällen kommt den sonstigen Umständen eine wichtige Bedeutung zu. So kann ein
Indiz für eine gezielte Nachforschung zum Beispiel das Mitführen eines Klappspatens oder sonstiger Ausrüstungsgegenstände
sein. Unter Umständen kann einem Sondengänger erst dann das rechtswidrige Nachforschen nach archäologischen
Denkmalen bewiesen werden, wenn er bereits beim Graben angetroffen wird. Darüber hinaus
sind die Personalien festzustellen und verwendetes Werkzeug, Metallsonden und bereits geborgene Funde
sicherzustellen.

Aus diesem Grunde wird empfohlen, beim Antreffen von Sondengängern und Raubgräbern grundsätzlich
die Polizei oder Forstbeamte zu verständigen,
die als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft
(§ 152 Gerichtsverfassungsgesetz) die notwendigen Feststellungen treffen und die erforderlichen Amtshandlungen
vornehmen können. Dies schließt eine Beschlagnahme des benutzten Werkzeuges und bereits geborgener
Funde ein.




..














..

















Geschrieben von {author}

PRIVATPERSONEN kann in der Regel für das planmäßige Suchen nach verborgenen Bodendenkmalen
mit Metallsonden keine Genehmigung erteilt werden.

Das unsachgemäße Bergen von Funden reißt diese immer aus ihrem archäologisch-historischen
Zusammenhang heraus. Dadurch werden archäologisch wichtige Befunde zerstört und ihr historischer Wert vernichtet.

TRIFFT MAN SONDENGÄNGER in Ortslagen, auf freiem Feld und im Wald, kann daher vermutet
werden, dass sie ungenehmigte Nachforschungen anstellen.

Ausnahmsweise können auch Personen im amtlichen Auftrag unterwegs sein, zum Beispiel Mitarbeiter des Kampfmittelbeseitigungsdienstes. Sie können sich jedoch in aller Regel ausweisen.

DIE GEZIELTE SUCHE nach archäologischen Funden ohne die erforderliche Genehmigung
nach § 21 DSchG stellt eine Ordnungswidrigkeit (§ 27 Abs. 1 Nr. 1 DSchG) dar. Diese kann nach
§ 27 Abs. 2 DSchG mit einer Geldbuße bis zu 50 000 Euro, in besonders schweren Fällen bis
zu 250 000 Euro geahndet werden.




..


Kommentare?


« Letzte Änderung: 30. Oktober 2013, um 11:27:02 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
Verwarnt
#11
30. Oktober 2013, um 11:12:53 Uhr

Geschrieben von Zitat von Silverstore

Kommentare?
Veröffentlichst Du immer Briefe, die an Dich persönlich geschickt wurden?
So mit Mailadresse und Telefonnummer meine ich.
Hat auch etwas mit Charakter zu tun.


Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#12
30. Oktober 2013, um 11:25:48 Uhr

Ja, wer mit schreibt oder irgendetwas tut, muß damit rechnen dass es veröffentlicht wird.
Natürlich besonders wenn es Institutionen sind die eine Monopol-Stellung oder (vermeintliche?) Machtstellung haben und diese rücksichtslos ausnutzen.

Wer mir Sachen schreibt, zu denen er nicht mit seinem Namen stehen kann, soll das lieber unterlassen.

Wenn ich eine Mail versende steht auch immer mein Name und meine Adresse (TKÜV-konform) drunter,
und dazu stehe ich auch. Und was immer ich schreibe kann gerne veröffentlicht werden.
Wäre mir sogar recht.

« Letzte Änderung: 30. Oktober 2013, um 11:56:51 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
Verwarnt
#13
30. Oktober 2013, um 11:30:48 Uhr

Geschrieben von Zitat von Silverstore
Ja, wer mit schreibt oder irgendetwas tut, muß damit rechnen dass es veröffentlicht wird.
Ach Theo,Du musst privat recht einsam sein.
Freiwillig möchte bestimmt keiner was mit Dir zu tun haben, wenn Du diese Einstellung hast.  Idiot

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#14
30. Oktober 2013, um 11:35:16 Uhr

Ich denke es ist gut, dass hier im Forum mal klargestellt wird, dass man - wenn man irgendwo in BW jemand mit einer Sondel sieht - sofort die Polizei oder den Förster verständigen soll.

Das ist doch wichtig dass Ihr dass alle hier jetzt wisst!

Kann doch sein, Ihr seht mal jemand Verdächtigen.

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