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 Baden-Wüttemberg, ein Bundesland gegen Sondler ?!

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Avatar  Baden-Wüttemberg, ein Bundesland gegen Sondler ?!  (Gelesen 4553 mal) 5
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#15
07. Februar 2011, um 19:53:50 Uhr

Geschrieben von Zitat von larod
ich wohne an der Grenze Bayern - ....................... alles wird in Bayern gemeldet in BW nichts  Down .Wie krank ist so eine Gesetzgebung  Verlegen         larod Smiley

Oh, dann bist Du einer von den 13 Sondengängern, die 2009 in Bayern Funde gemeldet haben! Die Meldebereitschaft der bayerischen Sondengänger beträgt ja sonst nur 1%. Lobenswert, dass Du meldest.

Quelle: "Bericht "Raubgräber bedrohen das archäologische Erbe Bayerns" mit masterthief

Gruß V.

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#16
07. Februar 2011, um 21:39:56 Uhr

Geschrieben von Zitat von Veneter

Oh, dann bist Du einer von den 13 Sondengängern, die 2009 in Bayern Funde gemeldet haben! Die Meldebereitschaft der bayerischen Sondengänger beträgt ja sonst nur 1%. Lobenswert, dass Du meldest.

Quelle: "Bericht "Raubgräber bedrohen das archäologische Erbe Bayerns" mit masterthief

Gruß V.


Hallo Veneter,

die Zahlen sagen so überhaupt nichts und sind mit Vorsicht zu genießen!
Bei der von Dir zitierten Aussage handelt es sich um eine solche der Amtsarchäologie.

Die „13 Sondengänger“ wären in Relation zu der Gesamtheit der in Bayern Suchenden zu
sehen. Das werden zwar mehr als 14  :Smiley sein, aber genau weiß das keiner   Weinen
(Dunkelziffer! – nicht Dunkelmänner).

Wenn nur 13   Weinen Sondengänger im Jahre 2009 gemeldet haben,...
...könnte Bayern auch arm an Bodendenkmälern sein,
...könnten die anderen Sondengänger – auch wenn Bayern an Bodendenkmälern reich sein sollte (die Archäologen wittern ja überall welche) – ein „glückloses“ Jahr gehabt und an ihnen vorbeigelaufen sein,
...könnten die anderen fern von geschichtsträchtigen Arealen auf „tauben Claims“ gewandert sein, wo es nichts bedeutendes zu finden gibt,
...werden die anderen vielleicht auch fernab von bekannten Bodendenkmälern gesucht haben (so doch gewünscht),
...werden die anderen sich entweder nicht getraut haben, den gefundenen Schrott zum Denkmalamt zu bringen, oder
...werden sich die anderen nicht der Gefahr ausgesetzt sehen wollen, als kriminelle Raubgräber eingestuft und behandelt zu werden,
...bräuchte man wegen dieser wenigen Funde und Meldungen durch Sondengänger kein Schatzregal in Erwägung ziehen, denn soviel Millionenwerte werden die nicht abgeliefert haben  Idiot .

Die Meldebereitschaft wird tatsächlich auch in Bayern nicht besonders hoch sein, aber woran sind denn (außer an Dunkelziffern und nicht nachvollziehbaren Schätzungen) die 1 % gemessen?

Die Melde- und Ablieferbereitschaft kann nur gesteigert werden, wenn es bei der Regelung des § 984 BGB auch in Bayern verbleibt, weil nur unter dieser Grundvoraussetzung dahingehend eine sinnvolle Überzeugungsarbeit geleistet werden kann, denn der Entdecker erleidet durch Meldung und Ablieferung kein Rechtsverluste hinsichtlich seines Entdecker-Anteils am Eigentum.

Dies ist auch so von mir dem Redakteur des bayr. Rundfunks in unseren Gesprächen dargelegt worden, es konnte aber nicht alles an Argumentation in die Sendezeit gepackt werden.
Auf die endgültige Fassung der Dokumentation und die Auswahl der Argumente hat „masterTHief“ natürlich keinen Einfluß gehabt  Nono .

Die von Dir zitierte Aussage war jedoch Thema, was ich hiermit bestätige.

Gruß

Rudolf (masterTHief) Patzwaldt

« Letzte Änderung: 07. Februar 2011, um 21:46:51 Uhr von (versteckt) »

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#17
08. Februar 2011, um 06:29:08 Uhr

Moin,

die Meldebereitschaft in Bayern könnte auch deshalb nicht so hoch sein, weil trotz § 984 BGB die bay. Behörden alles versuchen um herausragende Funde einfach einzusacken. Die Entdecker müssen dann regelmäßig die Gerichte bemühen, wer hat daran schon Interesse. Lese Dir dazu mal die Berichte über Fridolin Beßler, Entdecker und Grundstückseigentümer eines fränkischen Friedhofs, in der DSM durch, dann weißt Du was ich meine.

Andererseits werden, auch in den Stellungnahmen gegen die Einführung des SR in Hessen, das Fundmeldeverhalten zwischen BW und BY herausgestellt und dabei von 80 Münzen in BW gegenüber einigen Tausend in BY berichtet.

Viele Grüße

Walter



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#18
23. Februar 2011, um 15:22:17 Uhr

Hallo Sondler und Fachkundige,

auch wenn es euch vielleicht zum Hals raushängt, aber ich würde trotzdem gerne wissen wie es in Thüringen ist.

Angenommen ich geh auf einen Acker und hab den Eigentümer nicht gefragt. Bei uns in der Gegend sind fast alle
Äcker von einer Agrargenossenschaft gepachtet und die bewirtschaften die umliegenden Felder.
Einer von denen kommt vorbei und sieht mich und fragt was ich da mache.
Ich sage dem ich suche Meteoriten.Wenn der sagt ich soll verschwinden, muss ich dann gehen?
Ich weiß auch genau, dass sich mit den Leuten nicht reden lässt.Kann der mich verweisen, obwohl er nur Pächter ist?
Oder es sieht mich einer und ruft die  Polizei und die kommen (bei uns in der Gegend sieht die Leute so dämlich).
Was droht mir dann, wenn ich denen sage ich suche Meteoriten? Und die fragen mich, ob ich eine Genehmigung vom Eigentümer habe.

Vielen Dank für eure Antworten.

Grüße sledge

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#19
23. Februar 2011, um 15:43:11 Uhr

Hi sledge,

verweisen können dich auch die Pächter.
Wenn du einen siehst, frag Ihn freundlich, dass du hier nur etwas suchen willst.
Nach was du suchen willst, ist in erster Linie egal. "Was halt so rumliegt" kann man antworten.
Möchte er das nicht, such dir lieber eine andere Stelle.

Man kann denjenigen wegen Landfriedensbruch/Hausfriedensbruch anzeigen, aber dies geschieht erst nach Androhung, sprich: Er sagt dir, dass du nicht mehr hieraufgehen darfst.
Gehst du dann wiederrrauf, so kann es in der Tat Ärger geben.

Insgesamt kann man mit Landwirten sehr gut reden.
Versuch es doch einmal und bring eine "Ist mir egal"Haltung an den Mann, wenn er stur scheint.
Wenn er nämlich merkt, dass du unbedingt hier suchen willst, ist die Wk. höher, dass er es dir verbietet, als wenn es eher zufällig geschieht.

Notfalls nimmste dir eine andere Stelle! Es gibt soviele Gebiete, die nichtmal angesondet werden Zwinkernd

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#20
23. Februar 2011, um 15:53:31 Uhr

Hi ernte AG,

danke für deine Antwort.
Aber wie gesagt, die Äcker werden alle von der Agrargesellschaft bewirtschaftet und die lassen nicht mit sich reden.
Zumindest der Chef ist extrem uneinsichtig. Die Mitarbeiter auf den Traktoren eher nicht. Der eine hatte mir letztes Jahr
gestattet drauf zu gehen, aber auch er hatte gemeint - musste den Eigentümer fragen und dann hab ich gesagt ich such
nur Knöpfe und da hat er wieder gesagt - geh halt ruhig mal drüber. Oft ist es ja so, dass 10 Eigentümern das Feld gehört
- jeder  hat ein Stück. Bis ich die allegefragt habe ....
Aber was mach ich, wenn mich einer bei der Polizei gemeldet hat und die dann vorbei kommt.
Können die mir meinen Detektor schon wegnehmen oder verwarnen die mich nur und beim 2. mal erwischen
gibt's ne Anzeige?

Gruß sledge

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#21
23. Februar 2011, um 16:00:52 Uhr

Den Landfriedensbruch begehst du ja mit deiner Gegenwart, nicht mit dem Gerät speziell.

Von daher wird dir der Detektor bei normaler Rechtsauslegung nur weggenommen, wenn du damit nach BD gräbst, Ihn einsetzt um Ordnungswidrigkeiten/Straftaten zu begehen.

Sprich: Wenn du auf einem Hügelgrab oder sonstigem eingetragenen und offensichtlichen BD suchst, kann er dir wohl oder übel eingesackt werden. Dann wärst du ein "Raubgräber".

Ich an deiner Stelle würde mit der Genehmigung des Pächters suchen gehen. Du hattest seine Erlaubnis und notfalls gibt es eine Verwarnung. Wichtig ist natürlich, nur auf Felder zu gehen wo nichts gesät wurde Grinsend

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#22
23. Februar 2011, um 16:10:31 Uhr

Alles klar, danke Ernte AG.

Nee Raubgräber bin ich keiner und auf BD's würde ich auch nie suchen und auf gesähten Feldern auch nicht.
Ich will einfach nur ein bisl sorglos die Sonde schwingen ohne mich immer umzuschauen, ob jemand hintermir ist.
Ab wann beginnt eigentlich immer die Saatzeit?

Grüß

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#23
23. Februar 2011, um 16:22:32 Uhr

Geschrieben von Zitat von sledge
Alles klar, danke Ernte AG.

Nee Raubgräber bin ich keiner und auf BD's würde ich auch nie suchen und auf gesähten Feldern auch nicht.
Ich will einfach nur ein bisl sorglos die Sonde schwingen ohne mich immer umzuschauen, ob jemand hintermir ist.
Ab wann beginnt eigentlich immer die Saatzeit?

Grüß

Schwingen darfst du aber nicht graben ! Zwinkernd
Auch mit der Genehmigung von dem Bauern nicht.

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#24
23. Februar 2011, um 16:26:55 Uhr

@chrism
Also doch wieder einen auf Heimlichtuerrei machen.
 Unentschlossen

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#25
23. Februar 2011, um 16:33:04 Uhr

Naja kannst ja auch mal in Weimar vorsprechen und dir eine Genehmigung beantragen. Ich glaub der Walter Franke kennt sich mit sowas sehr gut aus.  Smiley

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#26
23. Februar 2011, um 16:40:16 Uhr

@chrism
Das lass ich mal lieber.
Kommt nix bei rum und dann ist man noch auf der Fahnderliste.  Grinsend

Gruß

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#27
23. Februar 2011, um 19:48:17 Uhr

Moin,

Landfriedensbruch! Was soll die Aussage bedeuten?

Vergiss die Aussage mit Landfriedensbruch einfach. Wenn Du einen eingefriedeten Bereich (eingezäunt) ohne Erlaubnis betritts, dann begehst Du einen Hausfriedensbruch. Äcker sind gemeinhin nicht eingezäunt. Der Eigentümer oder seine Beauftragten können Dich allerdings jederzeit vom Acker schicken, wenn Du dort mit dem Detektor suchst und Funde birgst.

Pächter kann Dir erlauben auf dem Acker zu suchen!
Vergiss es, das kann nur der Eigentümer. Der Pächter mietet den Acker nur um darauf eine Frucht anzupflanzen, er hat kein Recht über die Bodenfunde zu verfügen oder Dir zu erlauben, nach den Funden zu suchen, die zur Hälfte im EIgentum des Eigentümers stehen, wenn sie in Thüringen nicht gerade unter das Schatzregal fallen.

Suchen nur mit Erlaubnis vom Eigentümer ohne eine NFG von der Denkmalschutzbehörde geht nicht, wenn Du nach archäologischen Bodenfunden suchen möchtest. Der Eigentümer hat keine Befugnis Dir das zu erlauben. Er kann dies erst dann, wenn Du ihm eine NFG vorlegst.

Eine NFG bekommst Du in Thüringen, wenn Du bei der Denkmalschutzbehörde einen Antrag stellst und ein konkretes Forschungsvorhaben vorstellst.

Spaßsuche wird nicht genehmigt.

Viele Grüße

Walter

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#28
23. Februar 2011, um 19:56:54 Uhr

Hallo,

aber ist es nicht so, daß eben der Pächter die Eigentumsrechte ausübt.
Zwischen Mieten und Pachten besteht doch ein Unterschied.

Also ich denke die Erlaubnis des Eigentümers reicht in diesem Falle nicht, wenn der Pächter es nicht erlaubt,

Gruß Ron

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#29
23. Februar 2011, um 20:20:46 Uhr

@Walther
danke für deine Antwort - klingt plausibel.
Aber wie gesagt die NFG beim Amt anzufordern würde sich meiner Meinung nach nicht lohnen,
da laut Hören-Sagen und Berichten im Forum eh eine Absage kommt.
Was soll ich denen sagen wo nach ich suche. Dies und das vom Acker.  Nono
Ich würde ja auch alle Funde melden und mit dem Amt zusammen arbeiten.
Ich finde es schade, dass das Zeug im Boden vergammelt und man darf es nicht vor dem Zerfall retten
und der Vergangenheit seiner Heimat somit ein Stückchen näher kommen.

Gruß sledge

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