[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Rechtliches > Thema:

 BAYERN- AUCH AUSSERHALB BD FLÄCHEN IST AUSGRABEN VERBOTEN

Gehe zu:  
Avatar  BAYERN- AUCH AUSSERHALB BD FLÄCHEN IST AUSGRABEN VERBOTEN  (Gelesen 3285 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten:  1 2   Nach unten
Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
04. November 2017, um 20:32:56 Uhr

​http://www.idowa.de/inhalt.bayern-private-forscher-graben-illegal-nach-weltkriegsueberresten.1e69a6dd-6e4d-49d0-988b-8c06f7def55d.html​


Zitat Herr Michael Heinzlmeier:

Wer in Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
Bayern
im Bereich eines Bodendenkmals unter der Erde sucht, braucht eine Genehmigung. Außerhalb der eingetragenen Flächen dürfen Privatforscher zwar graben, müssen die Gegenstände aber unverändert im Boden belassen und den Behörden melden, erklärt Michael Heinzlmeier. Der Polizeihauptkommissar und Archäologe hat sich in seiner wissenschaftlichen Arbeit auf Raubgrabungen spezialisiert. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, dem droht ein Bußgeld von bis zu 250 000 Euro.​


Offline
(versteckt)
#1
04. November 2017, um 22:12:05 Uhr

Na wenn er das sagt der Herr Hauptkommissar   Anbeten

Offline
(versteckt)
#2
04. November 2017, um 22:25:01 Uhr

Hallo Kini

Stand auch bei uns in der Zeitung.
Ich wurde heute von min. 5 Leuten darauf angesprochen.
Ich sehen das mit "zwar graben, müssen die Gegenstände aber unverändert im Boden belassen" so,
dass es sich hierbei um die Meldepflicht unter Artikel 8 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes handelt.

Gruß FK

Offline
(versteckt)
#3
04. November 2017, um 22:53:08 Uhr

Ich bekomme leider diesen Artikel nicht aufgerufen  Unentschlossen

Offline
(versteckt)
#4
04. November 2017, um 23:00:40 Uhr

Wann kommt endlich der Bayxit?


Offline
(versteckt)
#5
04. November 2017, um 23:01:07 Uhr

Geschrieben von Zitat von Andi68
Ich bekomme leider diesen Artikel nicht aufgerufen Unentschlossen


Versuchs mal hier:
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.idowa.de/inhalt.bayern-private-forscher-graben-illegal-nach-weltkriegsueberresten.1e69a6dd-6e4d-49d0-988b-8c06f7def55d.html

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen


Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
Geschrieben von Zitat von Dortmunda
Wann kommt endlich der Bayxit?


Wenn Bayern wieder ein Königreich ist  Smiley

« Letzte Änderung: 04. November 2017, um 23:06:55 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#6
04. November 2017, um 23:11:43 Uhr

Ich find den Artikel sehr komisch, irgendwie konstruiert......

Offline
(versteckt)
#7
04. November 2017, um 23:32:12 Uhr

Damit meint er wohl diese beiden Artikel des BayDSchG:

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayDSchG-8

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayDSchG-23


Nur woher weiß der Finder, ob es sich um ein "Bodendenkmal" handelt? Ist doch immer alles sehr schwammig formuliert: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayDSchG-1


Offline
(versteckt)
#8
04. November 2017, um 23:38:52 Uhr

Na dan meld ich ma jeden Heller und Pfennig. 

Euros darf ich ja behalten meld sie aber auch ma.   Grinsend

Offline
(versteckt)
#9
05. November 2017, um 01:34:55 Uhr

Das sind rechtlich extremistische und einer Prüfung nicht standhaltende Positionen, die sich ein pimperlwichtiger Beamter der mittleren Führungsschicht wie heiße  Luft in den eigenen Schwanz bläst, weil er meint,
dadurch abheben zu können. Ein paar Leute lesen das und keiner wird es sich merken oder beachten,schon gar
nicht da, wo die Entscheidungen fallen. Es  ist der was weiß ich wievielte Versuch dem kommunistischen
Enteignungsfaschismus ein Tor zu öffnen - mal eine neue - deswegen  in BY aber trotzdem  sinnlose
Variante. Hoffentlich wirft der Dienstherr ein aufmerksames Auge auf diesen offensichtlich  außerhalb der
Rechtsordnung stehenden Beamten.....


vg


karuna  Zwinkernd

« Letzte Änderung: 05. November 2017, um 01:37:09 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#10
05. November 2017, um 07:01:33 Uhr

In seinem Bericht geht es immer wieder um Militarie aus dem WK u. schwups die wups kommt Er auf Bodendenkmäler
wo ich mich wirklich Frage was ein BD mit seinem WK Schrott zutun hat sowie seine Zahlenaufstellung derer die Funde melden, wo bitte ist diese These bewiesen !!!

Dampfplauderei ist das in meinen Augen u. wenn Er sich mehr um Verbrechen kümmern würde der Hr. Hauptkommisar
dann hätte Er gar keine Zeit sich mit etwas zu befassen vom dem sein Erfahrungsschatz noch SEHR weit entfernt ist .

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#11
05. November 2017, um 16:54:28 Uhr

Geschrieben von Zitat von karuna
Ein paar Leute lesen das und keiner wird es sich merken oder beachten,schon garnicht da, wo die Entscheidungen fallen.

Glaub das mal nicht. Der Herr hat gerade fertig studiert und muss sich profilieren. Der wird noch Schlagzeilen machen, da wette ich drauf.


[ Anhang: Sie können keine Anhänge ansehen ]


Es sind 1 Anhänge in diesem Beitrag die Sie als Gast nicht sehen können.

Bitte registrieren Sie sich um sie ansehen zu können.

bild.jpg
Offline
(versteckt)
#12
05. November 2017, um 17:23:44 Uhr

Da könntest recht haben,  dieser Artikel erscheint in einigen Zeitungen

Offline
(versteckt)
#13
05. November 2017, um 18:48:03 Uhr

Und nur weil das in der Presse steht ist es die Wahrheit? Ja klar.  Irre

Und studiert hat er auch? Na dann kanns ja nur stimmen. Grinsend Wer studiert ist steht auch über dem Recht. Zunge :Smiley

Wenn in meinem Bekanntenkreis einer kommt mit studiert, dem sag ich immer:

Hauptschüler/Realschüler sind zu 80% Gehirngewaschen. Studierte zu 100%

Offline
(versteckt)
#14
05. November 2017, um 18:58:54 Uhr

Naja, blöderweise steht das tatsächlich so im BayDSchG:

Art 8, 2: Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde die Gegenstände vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet.

Art 23, 5: (1) Mit Geldbuße bis zu zweihundertfünfzigtausend Euro kann belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig ... 5. die aufgefundenen Gegenstände und den Fundort nicht gemäß Art. 8 Abs. 2 unverändert läßt,

Dafür kann der Archäologe ja nichts, aber diejenigen die das Gesetz erstellt haben sollte man mal Prügel





Seiten:  1 2
Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor