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 Besitzer oder Pächter?

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Avatar  Besitzer oder Pächter?  (Gelesen 3504 mal) 0
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#15
05. Juli 2019, um 14:47:03 Uhr

Naja, man kann ja auch im Vorfeld die Bauern fragen und erst danach die NFG beantragen. Kann natürlich immer noch schiefgehen, wenn der Bauer unter akutem Gedächtnisschwund leidet. Aber das gehört wohl zum "Berufsrisiko".

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(versteckt)Themen Schreiber
#16
05. Juli 2019, um 15:24:23 Uhr

Hatte auch noch nie Probleme! Bisher...
Zumal ich auch gesagt habe das ich natürlich den Schrott mitnehme und den Goldschatz selbstverständlich teile.  Zwinkernd
Ich werde mal schauen ob den Bauern einer gut kennt bei uns in dem paartausend Seelen Dorf.
Vielleicht mit Vitamin B.

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#17
05. Juli 2019, um 17:23:55 Uhr

In der Schweiz brauche ich vom Besitzer die Bewilligung.
Vor einigen Wochen, hat z. B. Der Besitzer mit dem Pächter gesprochen und mir den Weg frei gemacht. Ich habe jetzt ein sehr gutes Verhältnis mit dem Bauer. Ich darf bis zu Stall fahren und auf weitere Wiesen vom Bauer suchen gehen. Ein Fall habe ich wo ich aber vom Eigentümer nicht aufs Gelände darf dem Pächter wäre es egal. 

Manchmal bringt es sehr viel, wenn man die Bewilligungen einholt. Manchmal ist es auch besser einfach mal loslegen. Mache ich meistens wenn der Boden dem Staat gehört. 
Gruss John

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#18
05. Juli 2019, um 17:33:48 Uhr

Also, wenn der Pächter was dagegen hat, würd ich das akzepieren und nicht noch den Besitzer/Eigentümer bemühen.
Die Landwirte, mit denen ich zu tun habe, können auch stur und störrisch. Bringt doch nix, ausser Theater.
Gruß Shamash

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(versteckt)Themen Schreiber
#19
05. Juli 2019, um 17:43:07 Uhr

Danke Euch allen für Eure Meinungen und Darstellungen. Winken
Wäre dort sehr gerne gelaufen, war hier in der Gegend mein Favorit.  Weinen

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#20
05. Juli 2019, um 18:15:28 Uhr

Ja, das glaube ich Dir. Man hat manchmal Glück, manchmal Pech.
War vorhin wieder bei "meinem" Bauern. Ist manchmal gar nicht so einfach die zu erwischen. Smiley 
Er meinte, die Gerstenernte startet nächste Woche. Dann kann es endlich losgehen. Suchen 
Wenn nur nicht die Böden so hart wären durch die Trockenheit. Mal gucken, ob der Fiskars das gebacken kriegt. Bin schon richtig aufgeregt. Reiter

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#21
06. Juli 2019, um 06:50:05 Uhr

Ich verstehe dein Problem nicht , der Pächter hat nein gesagt und gut iss es  Cool

Meide den Acker denn der Pächter wird es Dir nicht leichter machen wenn er es nicht will.
Wenn es noch besser kommt zieht er die anderen Bauern am Stammtisch noch auf und du darfst niergendwo mehr
sondeln in deiner Gegend  Belehren

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#22
06. Juli 2019, um 08:20:25 Uhr

Geschrieben von Zitat von Jacza
Ich sage, selbst in Bayern braucht man nach der Ernte die Erlaubnis von niemanden, um ein freies Feld zu betreten oder drauf zu sondeln, siehe Naturgesetz (Teil 6 Erholung in der freien Natur):
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayNatSchG-G6


Jeder hat das Recht auf "Naturgenuss und Erholung" (Art. 26) und "Sportliche Betätigung" (Art. 29) auf landwirtschaftlichen Flächen außerhalb der Nutzzeit (Art. 30), wozu man auch das Sondeln zählen kann.

Da liegst du falsch!

Betreten darfst du den Acker, buddeln nicht.
Von buddeln steht nichts im "Naturgesetz"

Gruß,ARDA

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#23
06. Juli 2019, um 14:52:36 Uhr

Geschrieben von Zitat von Shogun
Ich hatte den anderen Tread vorher nicht gefunden, aber zumindest habe ich erkannt das es nicht eindeutig ist.
Mir würde auch erstmal reichen wenn einer der beiden Ja sagt.

Den eigentümer ist der besitzer des landes. Den Pachter ist eigentümer von den kropst und indem er sein zeitweiliges Nutzungsrecht als zeitweiliger Eigentümer des Landes ansieht. Beiden eigentümer. Gesetzlich angeordnet.
Was ist daran nicht eindeutig?

Im Praxis kan es sein das den pachter den eigentümer für Sie arrangieren wird oder so was.

Geschrieben von Zitat von Drusus
Ich würde mich schönstens bedanken, wenn der Eigentümer meiner Wohnung irgendwelchen Wildfremden erlaubt, bei mir aufs Klo zu gehen. Zwinkernd

Viele Grüße,
Günter

Genau Günter! Oder wenn die Leasingfirma einem Fremden den Schlüssel für Ihr Leasingauto übergibt damit er losfahren kann.
Eindeutig denke ich so.

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#24
06. Juli 2019, um 14:56:10 Uhr

Ich bin mir auch sehr sicher, dass im Ernstfall kein Richter Sondeln als Erholung oder gar sportliche Betätigung einstufen würde. 

Gruß,
Günter

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#25
06. Juli 2019, um 15:09:13 Uhr

Jah und im falschen moment darauf gehen kan den Pachter seinen Schaden geltend machen.
"Jetzt muss ich alles wieder pflügen und säen." ... Katsjieng €€€€€

Vergist nicht. Alles wird so gesät damit die Erntemaschinen es effizient ernten können, und nicht wenn sie damit herumspielen.
Ich würde es sowieso gut arrangieren bevor es donnert.

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#26
06. Juli 2019, um 18:06:51 Uhr

Geschrieben von Zitat von Andi68
Typisch deutsch, kleinkariert auf Gesetzen herumreiten, da musste ich gestern sehr energisch werden Nono

Wenn jemand nicht will, dass ich auf seinem Acker suche, dann respektiere ich das.

Zur Nutzzeit respektiere ich das auch.

Aber wenn jemand weder gute Gründe noch das Recht hat mich aus der freien Landschaft zu verjagen, warum sollte ich das tun? Ein Eigentümer hat nicht jedes Recht nur weil er Eigentümer ist, nur wissen das nicht alle, deshalb ist Aufklärung wichtig. Freundliches Reden bleibt aber immer meine erste Wahl. Eigentlich bin ich ein recht friedlicher Mensch und gehe sonst möglichst jedem Streit aus dem Weg.

Typisch deutsch ist doch auch: "das ist meins, ich kann über alles bestimmen" (so ist es aber nicht immer).

« Letzte Änderung: 06. Juli 2019, um 18:15:18 Uhr von (versteckt) »

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#27
06. Juli 2019, um 18:14:58 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
Ich würde mich schönstens bedanken, wenn der Eigentümer meiner Wohnung irgendwelchen Wildfremden erlaubt, bei mir aufs Klo zu gehen. Zwinkernd

Viele Grüße, 
Günter

Genau so sieht es aus, bei uns ist nur der Pächter dafür verantwortlich und nicht der Besitzer

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#28
06. Juli 2019, um 21:16:33 Uhr

Hallo
Habe Heute von einem Jäger erfahren, das im Jagdgesetz der Pächter vor dem Eigentümer kommt. Ob das auch für uns relevant ist, konnte er allerdings nicht mit Sicherheit sagen.
Also lieber jemanden anders fragen, aber nicht Jagdpächter.
Gruß Eifelbuddler.

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#29
06. Juli 2019, um 21:19:30 Uhr

Und wenn der Jagdpächter auf dem Feld jagen will, wo ich gerade sondele? Kann der mich dann da auch verjagen? Ich frage mich das schon länger, weil ich ggf. jetzt im Sommer auch mal abends sondeln gehen werde.

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