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 Besitzer oder Pächter?

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Avatar  Besitzer oder Pächter?  (Gelesen 3517 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
05. Juli 2019, um 11:49:45 Uhr

Hallo Sondler Freunde,

Ich hätte da eine rechtliche Frage bezüglich der Genehmigung zum Sondeln.
Wer darf mir die Genehmigung auf dem Feld erteilen, der Besitzer des Feldes, der Pächter oder müssen beide?

Ich habe gerade den Pächter nett und höflich gefragt ob I h auf seinem gepachteten Feld, wenn es abgeerntet ist, sondeln darf.
Antwort:NEIN! Er halte das für völligen Schwachsinn! Außerdem müsse er sich dann Fragen gefallen lassen was denn da gemacht wird.
Auch habe ich ihm dann gesagt das ich auch eine offizielle Genehmigung habe von der unteren Denkmalbehörde interessierte ihn nicht.(Ich hatte sogar für dieses Feld eine Genehmigung, da ich davon ausgegangen bin das in unserem Dorf da keine Probleme kommen werden)

Danke für Eure Antworten!

Gruß Shogun


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(versteckt)
#1
05. Juli 2019, um 12:03:56 Uhr

Hi,

bei uns in Bayern, nicht der Besitzer oder Pächter, sondern der Eigentümer. Solange Dir aber derjenige, der das Feld nutzt, die Erlaubnis gibt und Du "in gutem Glauben" handelst, d.h. du konntest nicht wissen, dass derjenige nicht befugt war, Dir die Erlaubnis zu erteilen, kannst du drauf Sondeln gehen. Kommt dann aber der wirkliche Eigentümer und verbietet es, so musst Du das Feld räumen und von dannen ziehen. Eine amtliche NFG gibt es hier nicht, allerdings kann ich mir schlecht vorstellen, dass diese in diesem Fall Dich zum Sondeln auf privaten Flächen berechtigt.

Lieben Gruß,

pathfinder

Nachtrag: Natürlich hat der Pächter oder Besitzer die aktuelle Verfügungsgewalt und daher bedarf es auch seiner Zustimmung. Soweit die rechtliche Seite. Für ein friedvolles Zusammenleben empfiehlt sich auch, den Willen der Anderen zu respektieren  Weise

« Letzte Änderung: 05. Juli 2019, um 12:58:20 Uhr von (versteckt) »

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#2
05. Juli 2019, um 12:22:41 Uhr

Das Amt bestätigt mit der Genehmigung nur, das es nichts dagegen hat wenn du in der Ecke suchst. Die Äcker genehmigt dir natürlich ausschließlich der Pächter/Eigentümer.

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#3
05. Juli 2019, um 12:25:04 Uhr

Officiël beiden. Eigentümer naturlich, aber pachter ist auf das moment den rechtmässichen besitzer mit auch rechten. Dazu hast du mit beiden zu tün.

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#4
05. Juli 2019, um 12:27:37 Uhr

Rechtlich gesehen müssen beide zustimmen, aber bei mir ist es so, dass ein Pächter Felder bewirtschaftet, die vielen Eigentümern gehören. Da habe ich mir das mal gekniffen, alle Besitzer einer Kleinstparzelle zu fragen. Ob das so schlau war, wird sich im Laufe des Jahres zeigen... :Smiley

Ansonsten hatten wir das Thema schon mal:
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http://www.detektorforum.de/smf/rechtliches/pachter_erteilt_erlaubnis_eigentumer_hat_was_dagegen-t120773.0.html


« Letzte Änderung: 05. Juli 2019, um 12:28:13 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#5
05. Juli 2019, um 12:27:50 Uhr

Das die Nfg nicht berechtigt ist mir klar, hätte die nur schon mit für das Feld mit beantragt weil ich davon aus ging die Genehmigung zu bekommen.
Aber die Frage bleibt leider, darf ich wenn der Pächter nein sagt, aber der Besitzer es Feldes ja?
Wer von den beiden muss zustimmen oder beide?

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#6
05. Juli 2019, um 12:29:53 Uhr

Wenn der Pächter nicht will, wird es nicht klappen.

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#7
05. Juli 2019, um 12:43:01 Uhr

Ich würde mich schönstens bedanken, wenn der Eigentümer meiner Wohnung irgendwelchen Wildfremden erlaubt, bei mir aufs Klo zu gehen. Zwinkernd

Viele Grüße, 
Günter

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#8
05. Juli 2019, um 13:00:52 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
Ich würde mich schönstens bedanken, wenn der Eigentümer meiner Wohnung irgendwelchen Wildfremden erlaubt, bei mir aufs Klo zu gehen. Zwinkernd

Viele Grüße, 
Günter

Günter,

ich denke es ist ein Unterschied ob jemandem erlaubt wird auf ein Feld zu gehen oder in eine fremde Wohnung. Grundsätzlich hast Du aber recht, daher habe ich meinen Post dementsprechend geändert.

Gruß,

Pathfinder

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(versteckt)Themen Schreiber
#9
05. Juli 2019, um 13:03:51 Uhr

Ich hatte den anderen Tread vorher nicht gefunden, aber zumindest habe ich erkannt das es nicht eindeutig ist.
Mir würde auch erstmal reichen wenn einer der beiden Ja sagt.
Aber der erste sagte nein und nun frage ich mich ob ich es einfach mal beim Eigentümer versuchen soll.
Ist übrigens NRW

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#10
05. Juli 2019, um 13:12:08 Uhr

Wenn der Eigentümer dir wohlgesonnen ist, bestünde evtl. noch eine Chance darin, dass sich der Eigentümer mal mit dem Pächter unterhält - oder ihr alle drei euch mal bei einem Glas Tee unterhaltet. Vielleicht lassen sich die Probleme ja lösen. Wäre zumindest einen Versuch wert.

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#11
05. Juli 2019, um 13:16:27 Uhr

Wenn du den Eigentümer fragst, sag ihm aber auch, das der Pächter schon nein gesagt hat.
Der Eigentümer wird sich dann dem Pächter anschließen, warum sollte er Ärger mit dem Pächter riskieren ? Nur weil du deinem Hobby nachgehen willst ?

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#12
05. Juli 2019, um 14:28:09 Uhr

Ich sage, selbst in Bayern braucht man nach der Ernte die Erlaubnis von niemanden, um ein freies Feld zu betreten oder drauf zu sondeln, siehe Naturgesetz (Teil 6 Erholung in der freien Natur):
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https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayNatSchG-G6


Jeder hat das Recht auf "Naturgenuss und Erholung" (Art. 26) und "Sportliche Betätigung" (Art. 29) auf landwirtschaftlichen Flächen außerhalb der Nutzzeit (Art. 30), wozu man auch das Sondeln zählen kann.

Ich hatte dieses Jahr auch schon Probleme mit einem Pächter und trage jetzt immer vorsorglich einen Ausdruck des brandenburgischen Naturschutzgesetzes mit mir herum. Natürlich ist es besser, erst mal freundlich miteinander zu reden, als gleich auf Gesetze zu zeigen. Aber wenn es hart auf hart kommt, muss man eben über die rechtliche Lage aufklären. Belehren

« Letzte Änderung: 05. Juli 2019, um 14:31:33 Uhr von (versteckt) »

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#13
05. Juli 2019, um 14:35:56 Uhr

Typisch deutsch, kleinkariert auf Gesetzen herumreiten, da musste ich gestern sehr energisch werden   Nono

Wenn jemand nicht will, dass ich auf seinem Acker suche, dann respektiere ich das.

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#14
05. Juli 2019, um 14:44:20 Uhr

Hallo Sondlerkollegen.
Mir persönlich stellt sich da die Frage: Was nutzt mir eine NFG oder wofür bezahle ich die, wenn die Eigentümer alle nein sagen? Klipp und Klar gesagt: Nichts.
Ich selber besitze keine und sondel auf den Feldern, deren Besitzer oder Pächter ich gefragt habe.
Manchmal lernt man früher oder später einen der beiden kennen und er sagt nein.
Dann gehe ich halt.
Es gibt so viele Wiesen und Äcker, die bekomme ich im Leben nie abgesondelt.
Gruß Eifelbuddler.

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