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 Beurteilung Bodendenkmal, Kulturdenkmal

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Avatar  Beurteilung Bodendenkmal, Kulturdenkmal  (Gelesen 622 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
04. September 2011, um 09:28:21 Uhr

Hallo,
ich habe mir gerade das Denkmalschutzgesetz meines Bundeslandes Niedersachsen durchgelesen und mir stellen sich dabei mehrere Fragen, von denen ich hoffe, hier eventuell eine Antwort zu finden.

1) was genau sind die Kriterien, nach denen ein Fundgebiet nachträglich zu einem Bodendenkmal erklärt werden kann mit entsprechenden Folgen für die gefundenen Gegenstände ? Ist es genau defeniert, wann etwas geschichtlich bedeutend und erhaltenswert ist und wann nicht, also nur eine Art Zeitzeuge darstellt ohne erhöhte Anforderung an die Erhaltbarkeit ?

2) Wann sind Münzfunde kulturelles Gut und wann sind es eben einfach nur Münzfunde?

Das Denkmalschutzgesetz ist ja ganz nett geschrieben, allerding vermisse ich doch deutliche Erklärungen zu bestimmten Begriffsdefenitionen.Gibt es eventuell sogenannte Durchführungsbestimmungen oder Verwaltungsbestimmungen zu diesem Gesetz ? Falls ja, wo finde ich diese ? Wenn jemand eventuell einen Link setzen könnte, dann wäre ich wirklich dankbar.

Grüße an alle , Nordmann68

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(versteckt)
#1
04. September 2011, um 10:36:38 Uhr

Hi,

da hast du wirklich spannende Fragen aufgestellt die mich auch interessieren.
Ich hab vor kurzem bei einer Schulung den zuständigen Archäologen auch genau diese Fragen gestellt.

Die Aussagen waren sehr "schwammig". Am liebsten würden die Archis ALLES  bewegliche was gefunden wird als Kulturdenkmäler ausweisen. Weil nicht von vornherein klar ist, ob es Wertvoll für die Geschichtliche Chronik ist oder nicht. Definitiv ist alles bis Mittelalter in Sachsen Anhalt ein (bewegliches)Kulturdenkmal. Auch neuzeitliche Funde, so die Aussage, wie zum aus dem WK2 sind u.U. archäologisch Wertvoll, wenn z.B. ein unbekanntes (Gefangenen)Lager, unbekannte Schlachtstätten gefunden werden.

zu deinem Punkt 1: Bodendenkmäler sind schon dann welche, wenn vermutet wird das dort etwas liegt und dann bei Probegrabungen etwas gefunden wird. Auch wenn das Gebiet noch nicht als BD ausgewiesen ist, reicht die Vermutung der Archis.

Somit möchten die Archäologen erreichen, das ALLE Funde gemeldet und begutachtet werden können.

Die ganzen Gesetzte sind ( mit Vorsatz) sehr schwammig um im Zweifelsfall immer den Archis zum Recht zu verhelfen.
So ist mein Verständnis der Lage.

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(versteckt)Themen Schreiber
#2
04. September 2011, um 10:48:16 Uhr

Hallo,
so kommt mir das auch vor, ich hoffe mit einer Beantwortung meiner Fragen vielleicht etwas näher an den Bereich der Rechtssicheheit kommen zu können, denn so ist man dem Staat ja hilflos ausgeliefert. Beunruhigt hat mich z.B. das man ansonsten ohne rechtlich einwandfreie Defenition fast alles einkassieren könnte, was man haben will, deshalb auch die Frage nach sogenannten Verwaltungs-bzw Durchführungsbestimmungen. Wenn es sowas nicht einwandfrei defeniert gibt, dann würde man praktisch mit fast jedem Fund und nicht erfolgter Meldung in die Illegalität getrieben werden.


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(versteckt)
#3
04. September 2011, um 11:00:37 Uhr

ja, genau so ist es.

Es gibt zu diesem Thema heftige und spannende Dispute zwischen Hobbyisten und Archis im

Archäologie online Forum. Schockiert

Hinzugefügt 04. September 2011, um 11:03:18 Uhr:

hier der Link


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« Letzte Änderung: 04. September 2011, um 11:03:18 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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(versteckt)Themen Schreiber
#4
04. September 2011, um 11:13:06 Uhr

Geschrieben von Zitat von Schrotty
ja, genau so ist es.

Es gibt zu diesem Thema heftige und spannende Dispute zwischen Hobbyisten und Archis im

Archäologie online Forum. Schockiert

Hinzugefügt 04. September 2011, um 11:03:18 Uhr:

hier der Link


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Danke für den Hinweis, das kannte ich nicht, na ja , ich habe ja auch 8-10 Jahre Suchpause hinter mir.

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(versteckt)
#5
04. September 2011, um 11:15:06 Uhr

Geschrieben von Zitat von Schrotty
zu deinem Punkt 1: Bodendenkmäler sind schon dann welche, wenn vermutet wird das dort etwas liegt und dann bei Probegrabungen etwas gefunden wird. Auch wenn das Gebiet noch nicht als BD ausgewiesen ist, reicht die Vermutung der Archis.

In NRW sind Bodendenkmäler erst durch Eintragung "rechtskräftig", eine Suche auf einem Ringwall, der nicht eingetragen wurde, wird keine Konsequenzen haben, solang du nicht !nach! BD forschst.

Gibt es eigentlich Urteile, wonach Sondengänger auf eingetragenen BD gegraben haben oder sonst welche Urteile im Zusammenhang mit unserem Hobby?

Es sollte klare Regelgungen geben, was gemacht werden darf und was verboten ist. Wenn man an die 40.000 kostenlosen Helfer in Deutschland für die Archäologie betrachtet, sollte man sich schnellstens das Abgabesystem in England anschauen.

Wer Stunden / Tage / Wochen mit Suchen verbringt hat einen Verdienstausfall, sollte natürlich auch belohnt werden! Das hat keine DImension des Ehrenamtes mehr, als wenn ich z.B. als Handballtrainer 3h in der Woche ehrenamtlich den Sport leite.

Ebenfalls sollte die stetig wachsende Zahl von Suchern nicht unterschätzt werden, es ergebe sich ein gewaltiges Potential in Zeiten klammer Kassen - und die Kassen werden sich garantiert nicht auffüllen, wenn es so weitergeht wie bisher.
Von daher hat es nur die logische Konsequenz, dass etwas geändert wird, um Denkmäler tatsächlich zu schützen und Neuentdeckungen, die ohne SG niemals entdeckt würden, ans Tageslicht fördern.

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(versteckt)
#6
04. September 2011, um 11:33:11 Uhr

Geschrieben von Zitat von Ernte AG
In NRW sind Bodendenkmäler erst durch Eintragung "rechtskräftig", eine Suche auf einem Ringwall, der nicht eingetragen wurde, wird keine Konsequenzen haben, solang du nicht !nach! BD forschst.

Das ist in Sachsen-Anhalt nicht so, wie gesagt die Vermutung reicht.


Geschrieben von Zitat von Ernte AG
Es sollte klare Regelgungen geben, was gemacht werden darf und was verboten ist. Wenn man an die 40.000 kostenlosen Helfer in Deutschland für die Archäologie betrachtet, sollte man sich schnellstens das Abgabesystem in England anschauen.

Das wäre Super und ich denke das in den Ämter schon ein Umdenken stattfindet.

Geschrieben von Zitat von Ernte AG
Ebenfalls sollte die stetig wachsende Zahl von Suchern nicht unterschätzt werden, es ergebe sich ein gewaltiges Potential

Das hat man in Sachsen - Anhalt erkannt und bildet Ehrenamtliche Bodendenkmalpfleger im Sondengehen, insbesonder der Fundeinmessung aus.
Im Ausweis der Ehrenamtlichen soll dann der Vermerk erscheinen, das er genehmigter Sondengänger ist.


Das hat für den Sondengänger, der keinen Ausweis hat, natürlich entsprechende Auswirkungen. Da wird dann klar getrennt, WER darf und WER darf NICHT. Also klare Regelungen werden geschaffen.

« Letzte Änderung: 04. September 2011, um 11:39:12 Uhr von (versteckt) »

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