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 Bitte um hilfe bei einer frage

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Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
14. Mai 2010, um 11:04:55 Uhr

Hallo erstmal,

ich habe eine frage und zwar:
In Bayern gibts es ja kein Schatzregal und deshalb wurde mir gesagt ich brauche nur die Erlaubnis des Grundstücksbesitzers um auf seinen Acker (Gelände) zu Sondeln und bei eventuellen guten Tönen auch etwas auszugraben.
Stimmt das ja oder nein oder brauche ich auch eine extra genehmigung wenn ja wie heisst die genau woher bekomm ich die und kostet die was?

Bitte helft mir ich dreh sonst noch durch  Lächelnd weil mir immer etwas anderes gesagt wird  und wenn es geht dann schreibt es so auf und schickt mir nen link wo das hieb und stich fest drin steht, will nicht länger im dunklen stehn

danke schon mal an alle
mfg nibbler145

Offline
(versteckt)
#1
14. Mai 2010, um 11:09:48 Uhr

Hallo Nibler,

ja so ist es. Davon ausgenommen sind aber Bodendenkmäler. Hier ist sondenln generell tabu.

Grüsse,

Christian

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#2
14. Mai 2010, um 11:22:18 Uhr

also ich darf auf äckern und felder suchen sobald ich die relaubnis vom besitzer habe?  also brauch ich da nichts schriftliches oder so nur die mündliche aussage vom besitzer des grundes?

da ich grad mit einer telefoniert habe die mit denkmalschutz und geschichte des landes blablabla zutun hat und mir strikt verboten hat ohne einer erlaubnis vom amt zu suchen und ausgraben da ich zitiere:
sie haben keine ahnung von der geschichte und  auch nicht das feingefühl für historische gegendstände das höre ich aus ihren worten heraus.       
naja die hat einfach nur nen hass auf sondler hat sie mir auch gesagt Zwinkernd    aber das hat mich dann doch etwas verunsichert
das mit wäldern und bodendenkmälern wusst ich aber ich hab halt grad keinen plan mehr wie es ist  in bayern auf äckern und feldern

sorry aber das gespräch hat mich grad crass verunsichert Zwinkernd

mfg nibber145

Offline
(versteckt)
#3
14. Mai 2010, um 11:27:42 Uhr

Also Du brauchts Du Erlaubnis des Grundeigentümers, nicht des Besitzers. Der Besitezr ist z.B. der Pächter. Es muss wirklich der Eigentümer sein. Außerdem darf es kein Bodendenkmal sein.

Ansonsten kann Dir der "freundliche" Mensch im Amt gerne viel erzählen. Eine Erlaubnis in Bayern braucht aber NIEMAND. In anderen Bundesländenr hingegen benötigt man eine so genannte Nachforschungsgenehmigung - in Bayern ist dies nicht der Fall.

Grüsse,

Christian

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#4
14. Mai 2010, um 11:59:14 Uhr

Super danke für die schnelle antwort ^^ dann kann ich ja beruhigt suchen gehn
danke nochmal

mfg nibbler145

Offline
(versteckt)
#5
14. Mai 2010, um 14:52:17 Uhr

Geschrieben von Zitat von Nibbler145
Super danke für die schnelle antwort ^^ dann kann ich ja beruhigt suchen gehn
Yo, und druck Dir das am besten mal aus (vorletzter Absatz).

Viele Grüße,
Günter



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