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 Gesetz in NRW

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Avatar  Gesetz in NRW  (Gelesen 628 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
20. April 2012, um 16:17:58 Uhr

Hallo,

ich bin mir nicht sicher wie das Gesetz aus sieht und da ich auch nichts greifbar habe, wollte ich mal fragen,
ob es einige unter euch gibt, die sich mit dem Gesetz gut auskennen oder sogar Anwalt sind???

Hier meine Frage :Wenn ich auf einem nicht umzäunten Acker, Feld oder Wiese (umzäuntes Privatgrundstück)  gehe und ohne Erlaubnis darauf buddele
                                     oder 
                                     sogar etwas finde, ist es dann  Hausfriedensbruch oder etwas ähnliches und wenn der Besitzer (Bauer) es dann mit bekommen würde,
                                     könnte
                                     er dann Strafrechtlich gegen mich vorgehen oder wie sieht das aus???

                            Fazit: Ist es gefährlich, wenn ich auf einem NICHT umzäunten Privatgrundstück mit dem Detektor gehe und der rechtmäßige Besitzer sieht mich!!!

max Smiley

PS: schon mal vielen Dank

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#1
20. April 2012, um 16:30:28 Uhr

also  gehn ist bestimt net strafbar (wen da nirgentwo ein schild steht was anderes sagt)

aber buddeln das darfs net  ist ja net deins wo du buddels  (sonst konte ich in jeder vorgarten buddeln gehn:-) und mit nemen das ist (wens gebuddels hast) in principe diebstall  weil es ist net deins. (sonst konte ich uberal in vorgarten alle flanchen ausbuddeln und mit nemen)

in der praxis get es meistens aber anders: auf ein unbesteltes akker wo du niks kaputmachen kanst wird net schnell ein bauer dich verklagen wens keine erlaubnis hast der wurde dich nur vermanen sein land zu verlassen.

besser ist es um erlaubins zu fragen   9 von de 10  wird da niks dagegen haben  und der eine nein  must respectieren und wieter suchen.

kanst ja net bose sein weil der nein sagt ist ja sein recht um es net zu zulassen egal was fur ein grund der hat.



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#2
20. April 2012, um 16:44:30 Uhr

Ich habe zwar keine Ahnung, was mein Vorschreiber sagen wollte, daher hier meine Meinung:

Was es rechtlich ist, weiß ich nicht, aber rein menschlich ist es nur bescheuert! Habt Ihr Idioten in der Nachbarschaft oder im Haus, die Euch solche Fragen diktieren?

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#3
20. April 2012, um 17:51:28 Uhr

Jeder Bauer auf dessen Acker du rum machst kann dich anzeigen wegen Hausfriedensbruch wenn er das möchte.Aber im allgemeinen sind die Friedlich wenn du nicht grade auf einen frisch gesäten Acker rum buddelst. Cool

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#4
20. April 2012, um 18:11:54 Uhr

Ein nicht umzäuntes Gebiet wo nichts wächst fällt unter Betretungsrecht in der freien Landschaft.

Raufgehen ja, rumsondeln ja, sogar mit dem Fahrrad fahren ja, aber Buddeln nein.

Einfach kurz fragen und zu 95% klappt es.

Stell dir einfach mal vor, auf dem Acker wo du suchst findest du richtig nette Sachen, da willst du immer wieder rauf. Wenn du Pech hast, und erst fragst, nachdem der Landwirt dich gesehen hat, könnte er dir entsprechend nicht wohlgesonnen sein und es dir verbieten.
Deswegen einfach vorher fragen und gut ist.

Diebstahl wäre es, wenn du den Traktor auf dem Feld mitnimmst.
Unterschlagung wäre es, wenn du eine Münze vom Acker mit einem Wert größer als 10 bzw 20€ mit nimmst, ohne dem Bauern seine 50% zu geben.
Sachbeschädigung wäre es womöglich, Löcher im Acker zu schaufeln.
Einen Hausfriedensbruch kann ich nicht erkennen, der wäre z.B. gegeben, wenn du auf ein klar eingezäuntes Gebiet raufsteigst.
Ein loser Zaun wo vorn draufsteht "Betreten verboten" ermöglicht dir trotzdem das Betreten des Grundstückes, wenns unters Betretungsrecht fällt.

PS: Keine Rechtsberatung  Lächelnd

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#5
20. April 2012, um 18:42:49 Uhr

Frag lieber den Landwirt. Kostet nix und meist sagen die auch ja.

Im Bundesnaturschutzgesetz steht:
§ 59
Betreten der freien Landschaft
(1) Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet (allgemeiner Grundsatz).

Da steht ungenutzte Grundflächen! Auch eine Wiese wird genutzt.

Gruß
Oetti1

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#6
20. April 2012, um 18:43:11 Uhr

Ohne zu fragen wäre es eine "Besitzstörung", du übst "verbotene Eigenmacht" aus... (§858 BGB) Bla bla bla... In der Praxis ist doch meistens kein Besitzer weit und breit, den man fragen könnte! Es steht doch nicht auf jedem Feld ein Schild wo drauf steht "Dieses Feld gehört Hans Klein, Wohnhaft in Dorsten, Tel.0800..."
Also einfach rauf da und wenn einer kommt und meckert, immer freundlich bleiben und die Sache aufklären. (Du vergräbst doch keine Leichen)
Grüße Regulus

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(versteckt)Themen Schreiber
#7
20. April 2012, um 19:02:17 Uhr

Ihr habt mir alle schon gut weiter geholfen, jetzt ist mir auch noch einiges klar geworden

max Smiley

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#8
20. April 2012, um 19:27:03 Uhr

@ max-grundwald

Schau mal, hier findest Du die Links zu den einzelnen Landesdenkmalschutzgesetzen in der BRD

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://aktion-archaeologie.de/denkmalschutzgesetze.html


Viel Erfolg

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(versteckt)Themen Schreiber
#9
20. April 2012, um 19:30:37 Uhr

Geschrieben von Zitat von jansonde
@ max-grundwald

Schau mal, hier findest Du die Links zu den einzelnen Landesdenkmalschutzgesetzen in der BRD

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://aktion-archaeologie.de/denkmalschutzgesetze.html



Danke für die Hilfe, aber nach dem Gesetz vom Denkmälernschutz suche ich gar nicht, sondern nach dem was ich oben angegeben habe

max Smiley

PS: soll jetzt nicht doof gemeint sein, ich bin für jede Hilfe dankbar!!!

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#10
20. April 2012, um 19:37:00 Uhr

Geschrieben von Zitat von max-grunwald
Danke für die Hilfe, aber nach dem Gesetz vom Denkmälernschutz suche ich gar nicht, sondern nach dem was ich oben angegeben habe

Oh ich glaube dein Thread wird wieder einer sein, der ausarten könnte.  Grinsend

Viel Spass.
Gruß mücke


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