Ein nicht umzäuntes Gebiet wo nichts wächst fällt unter Betretungsrecht in der freien Landschaft.
Raufgehen ja, rumsondeln ja, sogar mit dem Fahrrad fahren ja, aber Buddeln nein.
Einfach kurz fragen und zu 95% klappt es.
Stell dir einfach mal vor, auf dem Acker wo du suchst findest du richtig nette Sachen, da willst du immer wieder rauf. Wenn du Pech hast, und erst fragst, nachdem der Landwirt dich gesehen hat, könnte er dir entsprechend nicht wohlgesonnen sein und es dir verbieten.
Deswegen einfach vorher fragen und gut ist.
Diebstahl wäre es, wenn du den Traktor auf dem Feld mitnimmst.
Unterschlagung wäre es, wenn du eine Münze vom Acker mit einem Wert größer als 10 bzw 20€ mit nimmst, ohne dem Bauern seine 50% zu geben.
Sachbeschädigung wäre es womöglich, Löcher im Acker zu schaufeln.
Einen Hausfriedensbruch kann ich nicht erkennen, der wäre z.B. gegeben, wenn du auf ein klar eingezäuntes Gebiet raufsteigst.
Ein loser Zaun wo vorn draufsteht "Betreten verboten" ermöglicht dir trotzdem das Betreten des Grundstückes, wenns unters Betretungsrecht fällt.
PS: Keine Rechtsberatung
