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 Bofu Waffen

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Avatar  Bofu Waffen  (Gelesen 3038 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
01. Juni 2008, um 14:06:50 Uhr

Servus Alle

Kann jemand sagen (einfach erklärt) wie ist die rechtliche lage von Bofu schuß waffen ?

Gruß Jeff..

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#1
01. Juni 2008, um 15:14:09 Uhr

Du fragst das jetzt für Deutschland?

Da ist soweit ich weiss der Lauf und der Verschluss nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz ein Waffenrelevantes Teil.

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#2
01. Juni 2008, um 16:30:09 Uhr

Vorderlader stellen kein Problem dar.

Neuzeitliche Schusswaffen immer zum Büchsenmacher bringen.



Der kastriert diese dann.


Gruss



Metallsucher 2003

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#3
01. Juni 2008, um 17:28:31 Uhr

Hallo,

in Deutschland koennen auch Vorderlader ein "Problem" darstellen, insoweit sie mehrschuessig,
bsp. doppellaeufig oder Revolver sind.

In Frankreich sollte man neuzeitliche Waffen auf jedem Fall bei der Gendarmarie vorlegen, die
koennen das Teil dann gegebenfalls nach St. Etienne senden. Bei Deko-Waffen braucht man
naemlich eine Bescheinigung von denen, d.h. Buechsenmacherloesung wie in D is nicht.

Allerdings ist das Spektrum "historische Waffen" im allgemeinen in Frankreich viel groesser.
Historische Waffen sind in der Regel Waffen, die vor 1892 produziert wurden. Diese sind frei
ab 18 Jahren. Es gibt da extra eine Liste des franz. Innenministeriums. Da sich der franz.
Durchschnittsgendarm da nicht auskennen muss, kann es schon passieren, dass bei einer
etwaigen Hausdurchsuchung diese Kategorie 8 - Waffen sichergestellt werden, nur um sie
einen Tag spaeter dem Besitzer wieder auszuhaendigen.

Hier ein Beispiel:

Bodenfund Reichsrevolver 1879: [ Anhang: Sie können keine Anhänge ansehen ]
Das Teil ist in Frankreich frei, nicht weil Bodenfunde generell frei sind,
sondern weil der RR auf der Liste der historischen Waffen vom Innen-
ministerium gelistet ist.

Wie gesagt, in F etwas kompliziert und ich wuerde jedem empfehlen, der
in F Waffen sammeln will, sich mit der Rechtslage auseinanderzusetzen.
So ist bsp. der franz. Armeerevolver 1892 als Kategorie 1 (Kriegswaffe)
gelistet, waehrend das Modell 1873 als Kategorie 8 frei ab 18 Jahren ist.
Ist witzig, denn der M73 ist staerker und besser als der M92.

Gruss
      Louise Weise


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bodenfundrr.jpg
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#4
01. Juni 2008, um 18:24:12 Uhr

Geschrieben von Zitat von Matthias49
Du fragst das jetzt für Deutschland?

Da ist soweit ich weiss der Lauf und der Verschluss nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz ein Waffenrelevantes Teil.

Matthias,

da gehören auch noch das Patronenlager, der Schlagbolzen und einige andere Stellen dazu, wenn ich mich richtig erinnere. Dazu gibt es doch bestimmt eine Internetseite?

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#5
01. Juni 2008, um 20:38:08 Uhr

Das hat mit Kriegswaffenkontrollgesetz nichts zu tun.Ihr müsst euch das Waffengesetz und die für euch infrage kommenden entsprechenden Verordnungen durchlesen.(Und das Bürokratendeutsch verstehen) Irre

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#6
01. Juni 2008, um 21:31:40 Uhr

Bodenfunde wie Karabiner und Pistolen müssen zum Büchsenmacher. Sollten die noch "wiederherstellbar" sein dann kann er die gemäß Waffenrecht als Dekowaffe umbauen ( Löcher im Lauf, Schlagbolzen weg, etc ) Das ist in den meisten Fällen aber gar nicht nötig da Fundwaffen zumeist in so einem schlechten Zustand sind das sie nicht wiederherstellbar sind. In diesem Fall kann der Büchsenmacher eine Bescheinigung herausschreiben und du kannst z.b. die Reste eines Karabiners dann problemlos an die Wand hängen. Kostet ca 30 Euro der Spass.

Anders sieht es aus mit automatischen Waffen wie MP´s und MG´s. Hier greift das KwkG. Das heisst die darfst du nur als Dekowaffen haben ! Sprich mit einer eben gefundenen Waffe im Auto hast du schon ein Problem Zudem wird dir kein Büchsenmacher die Dinger anlagen. Also am besten direkt Kmrd rufen.

Von anderen Spielereien wie Panzerfäusten etc will ich gar nicht reden.

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#7
01. Juni 2008, um 21:37:29 Uhr

Anders sieht es aus mit automatischen Waffen wie MP´s und MG´s. Hier greift das KwkG. Das heisst die darfst du nur als Dekowaffen haben ! Sprich mit einer eben gefundenen Waffe im Auto hast du schon ein Problem.Ähh- das hast du genauso mit einer Waffe die nicht diesen Bestimmungen unterliegt. Cool

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#8
01. Juni 2008, um 22:07:37 Uhr

Geschrieben von Zitat von Mr.Simpson
Anders sieht es aus mit automatischen Waffen wie MP´s und MG´s. Hier greift das KwkG. Das heisst die darfst du nur als Dekowaffen haben ! Sprich mit einer eben gefundenen Waffe im Auto hast du schon ein Problem Zudem wird dir kein Büchsenmacher die Dinger anlagen. Also am besten direkt Kmrd rufen.

Hallo,

meines Wissens fallen in Deutschland MP's, welche vor dem 01.09.1945 (bsp. MP 40) an
Truppen ausgegeben wurden, seit 2003 nicht mehr unter KWKG sondern als "verbotene Waffen"
unter das normale Waffengesetz mit den entspr. rechtlichen Auswirkungen.

Wo Mr. Simpson recht hat, bei Dingen, die unter KWKG fallen (bsp. auch heute noch
das MG42) ist allein der Transport schon strafbar - also KMRD.

Gruss
       Louise Weise

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