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 braucht man in nrw genehmigungen?

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Avatar  braucht man in nrw genehmigungen?  (Gelesen 962 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
22. September 2011, um 18:53:19 Uhr

hi leute ich wollte mich erkundigen, ob man in nrw genehmigungen z.B. für den wald braucht?

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(versteckt)
#1
22. September 2011, um 19:08:27 Uhr

Das würde mich auch mal interessieren! Und - wenn ich das noch anfügen darf - wie sieht es an Uferzonen aus? Also z.B. am Rhein oder an Seen? Wo ist es auf jeden Fall erlaubt?

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(versteckt)Themen Schreiber
#2
22. September 2011, um 19:51:24 Uhr

Geschrieben von Zitat von ab.rafax
Das würde mich auch mal interessieren! Und - wenn ich das noch anfügen darf - wie sieht es an Uferzonen aus? Also z.B. am Rhein oder an Seen? Wo ist es auf jeden Fall erlaubt?
das kan ich dir sagen, an stränden darf man ohne genehmigung suchen

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#3
22. September 2011, um 21:43:39 Uhr

denke man muss eine Genehmigung haben, ich habe mir jedenfalls eine besorgt. War eigentlich recht einfach, zuerst bin ich mit einer Karte des beabsichtigten Gebietes zum Bodendenkmalamt gefahren und habe dort einen Antrag ausgefüllt, dieser ist dann von Amt an den zuständigen Kreis ( Düren ) geschickt worden und dort wurde mir dann für 1 Jahr eine Genehmigung ausgestellt. Dauer des ganzen Prozedre ca 4 Wochen, Kosten 80 Euro.

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#4
23. September 2011, um 10:49:22 Uhr

Schau einfach mal ins Denkmalschutzgesetz:
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http://www.baurecht.de/denkmalschutzgesetz.html


Hier wohl §9 Absatz 1c

Gruß
Oetti1

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#5
23. September 2011, um 14:30:57 Uhr


So viel ich weis, brauchst du zwar keine Genehmigung um zu suchen, Aber du darfst keine Bodendenkmäler beschädigen noch mit dem Vorsatz welche zu ergraben suchen, und auch nicht auf Bodendenkmalgebiet suchen. Ob du auf einem solchen stehst musst du im jeweiligem Falle selbst in Erfahrung bringen. Dafür gibts in den meisten Bundesländern entweder Onlineinfos wie bei uns in Bayern den Bayernviewer  (Könnte hier nen Link einfügen... wenn ich schon die blö.. 15 Beiträgehürde genommen hätte....) oder Datenblätter. DU musst auch zum suchen die mündliche Erlaubniss des Grundstückbesitzers oder Pächters haben.
Im Klartext heist das eigentlich du darfst mit deiner Sonde im Wald oder am Strand alles tun nur nicht nach Archäologischen Werten suchen :Smiley :Smiley Also wenn dich einer fragt suchst du deine bei einem schäferstündchen vor einem jahr verlorene goldene Uhr. Und nebenbeio reinigst du den Wald von altem Schrott.... :Smiley Solltest du beim "unabsichtlichem" graben auf Bodendenkmalgebiet( Weil du grade nicht wusstest das es halt eines ist)  von nem Ordnungshüter erwischt werden... haste auch schlechte Karten..

Tjo so oder so ähnlich iss es bei uns in Bayern...

Seidenschwan

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#6
02. Oktober 2011, um 01:14:25 Uhr

Ich bin zwar selber auch ein neuling, weiß aber das die Waldsuche Verboten ist. Da kriegt man auch keine genehmigung, zumindest in nrw ist es so.

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#7
15. Oktober 2011, um 10:41:48 Uhr

Geschrieben von Zitat von ybh67
Ich bin zwar selber auch ein neuling, weiß aber das die Waldsuche Verboten ist.[...]zumindest in nrw ist es so.


Achtung, ein User mit gefährlichem Halbwissen, man stelle ihn an den Pranger!

Zur Klärung der Fragen:
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http://www.detektorforum.de/smf/rechtliches/unwissenheit_schutzt_vor_strafe_nicht_nrwsuche-t26725.0.html;msg223733#msg223733



Zur Waldsuche NRW:

§ 23 Recht zum Betreten
(1) Jeder Mensch darf die freie Landschaft (Wald, Wiesen, Äcker, Teiche...) betreten und sich dort erholen.

Einschränkung:
(2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig unbefugt
1. entgegen § 23 Abs. 2
a) eine Waldkultur, Walddickung, Waldbaumschule oder eine Fläche, auf der Holz eingeschlagen wird, [...]betritt;
Sprich: Da, wo Jungbäume wachsen oder Schilder mit Verboten stehen, nicht betreten

6. entgegen § 34 Nr. 1 einen Baum, eine Hecke, eine Wallhecke, einen Strauch, Pflanzen oder Früchte ohne
vernünftigen Grund beschädigt; -> Allerhöchstens wird eine Pflanze beschädigt, was aber bei normalem Spaziergang bereits unvermeidbar ist.
7. entgegen § 34 Nr. 2 einen Feld- oder Waldweg oder eine dazugehörende Einrichtung beschädigt oder ihre
Benutzung erheblich erschwert; -> Wenn man das kleine Loch von 10cm wieder zumacht und damit den Weg wiederherstellt, ist alles in Ordnung!
12. entgegen § 34 Nr. 7 einen Graben, einen Wall, eine Rinne oder eine andere zur Ableitung oder Zuleitung
von Wasser oder zur Beregnung des Grundstücks dienende Anlage beschädigt, beseitigt oder in einer ihre
Funktion beeinträchtigenden Weise verändert; -> Wenn man das kleine Loch von 10cm wieder zumacht und damit den Weg wiederherstellt, ist alles in Ordnung!

« Letzte Änderung: 15. Oktober 2011, um 11:18:04 Uhr von (versteckt) »

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#8
15. Oktober 2011, um 11:33:22 Uhr

Geschrieben von Zitat von Ernte AG
Achtung, ein User mit gefährlichem Halbwissen, man stelle ihn an den Pranger!

du machst wie ich sehe gute vernünftige beiträge:
Geschrieben von Zitat von Ernte AG
Wenn man das kleine Loch von 10cm wieder zumacht und damit den Weg wiederherstellt, ist alles in Ordnung!

aber bleib saachlich und schreib nicht so ne scheiße wie einen anfänger an den pranger stellen sondern berichtige ihn sachlich
das hilft auch ihm

gruß sarius


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#9
15. Oktober 2011, um 13:34:00 Uhr

Geschrieben von Zitat von sarius11
du machst wie ich sehe gute vernünftige beiträge:
aber bleib saachlich und schreib nicht so ne scheiße wie einen anfänger an den pranger stellen sondern berichtige ihn sachlich
das hilft auch ihm

gruß sarius


Hi!!!

Ich würde sagen - auch das wäre sachlicher gegangen - findest Du nicht?   Zwinkernd

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#10
15. Oktober 2011, um 14:46:16 Uhr

Hi Sarius,

schlecht geschlafen?  Grinsend  Ich denke Ernte AG hatt es humorvoll gemeint und nur den Smilie vergessen.


Gruß,
Martin

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#11
15. Oktober 2011, um 16:09:24 Uhr

NRW ist ein besonderer Fall. Die haben die Sondengänger als Einnahmequelle erkannt. 80 € pro genehmigtem Gebiet sind keine Seltenheit. Zudem sind die Genehmigungen befristet, damit die Kosten jährlich zu entrichten sind. Manche Sucher zahlen für ihre Claims daher ingesamt mehr als 1000 € im Jahr. Dies wird gelegentlich durch Fundverkauf gegenfinanziert.

« Letzte Änderung: 15. Oktober 2011, um 16:21:57 Uhr von (versteckt) »

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#12
15. Oktober 2011, um 16:12:13 Uhr

Geschrieben von Zitat von Detektix
NRW ist ein besonderer Fall. Die haben die Sondengänger als Einnahmequelle erkannt. 80 € pro genehmigtem Gebiet sind keine Seltenheit. Manche Sucher zahlen für ihre Claims daher ingesamt mehr als 1000 € im Jahr. Dies wird gelegentlich durch Fundverkauf gegenfinanziert.

das ist aber auch keine lösung , finde ich .

gruss
steinadler

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#13
15. Oktober 2011, um 16:25:00 Uhr

Ich halte das auch für einen Skandal. Aber wehe man sagt etwas, dann fallen sie in einem anderen Forum direkt über einen her. Klar, alle sind happy... vermutlich bis auf die Grundstückseigentümer. Wenn Geld fließt ist Moral plötzlich dehnbar...

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http://www.suchgenehmigung.de/laender.shtml


« Letzte Änderung: 15. Oktober 2011, um 16:26:58 Uhr von (versteckt) »

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