| | Geschrieben von Zitat von ybh67 Ich bin zwar selber auch ein neuling, weiß aber das die Waldsuche Verboten ist.[...]zumindest in nrw ist es so.
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Achtung, ein User mit gefährlichem Halbwissen, man stelle ihn an den Pranger!
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Einlogenhttp://www.detektorforum.de/smf/rechtliches/unwissenheit_schutzt_vor_strafe_nicht_nrwsuche-t26725.0.html;msg223733#msg223733
Zur Waldsuche NRW:§ 23 Recht zum Betreten
(1) Jeder Mensch darf die freie Landschaft (Wald, Wiesen, Äcker, Teiche...) betreten und sich dort erholen.
Einschränkung:
(2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig unbefugt
1. entgegen § 23 Abs. 2
a) eine Waldkultur, Walddickung, Waldbaumschule oder eine Fläche, auf der Holz eingeschlagen wird, [...]betritt;
Sprich: Da, wo Jungbäume wachsen oder Schilder mit Verboten stehen, nicht betreten
6. entgegen § 34 Nr. 1 einen Baum, eine Hecke, eine Wallhecke, einen Strauch, Pflanzen oder Früchte ohne
vernünftigen Grund beschädigt; -> Allerhöchstens wird eine Pflanze beschädigt, was aber bei normalem Spaziergang bereits unvermeidbar ist.
7. entgegen § 34 Nr. 2 einen Feld- oder Waldweg oder eine dazugehörende Einrichtung beschädigt oder ihre
Benutzung erheblich erschwert; -> Wenn man das kleine Loch von 10cm wieder zumacht und damit den Weg wiederherstellt, ist alles in Ordnung!
12. entgegen § 34 Nr. 7 einen Graben, einen Wall, eine Rinne oder eine andere zur Ableitung oder Zuleitung
von Wasser oder zur Beregnung des Grundstücks dienende Anlage beschädigt, beseitigt oder in einer ihre
Funktion beeinträchtigenden Weise verändert; -> Wenn man das kleine Loch von 10cm wieder zumacht und damit den Weg wiederherstellt, ist alles in Ordnung!