Stand: 28.01.2012
Vorgangsmappe für die Drucksache 16/5988
"Denkmalschutz in Bayern - Einführung eines Schatzregals"
Vorgangsverlauf:
Antrag 16/5988 vom 14.10.2010
Beschlussempfehlung mit Bericht 16/9093 des HO vom 29.06.2011
Beschluss des Plenums 16/9301 vom 12.07.2011
Plenarprotokoll Nr. 80 vom 12.07.2011
Antrag
der Abgeordneten Christa Naaß, Isabell Zacharias, Natascha Kohnen,
Dr. Christoph Rabenstein, Johanna Werner-Muggendorfer SPD
Denkmalschutz in Bayern – Einführung eines Schatzregals
Der Landtag wolle beschließen:
Nachdem der Denkmalschutz in Bayern nach wie vor erhebliche Defizite aufweist,
wird die Staatsregierung aufgefordert, die rechtlichen Voraussetzungen
zur Einrichtung eines Schatzregales in Bayern zu schaffen.
Begründung:
Anlässlich der Tagung des West- und Süddeutschen Verbandes für Altertumsforschung
e.V. im Germanischen Nationalmuseum in diesem Jahr wurde erneut die Kritik
geäußert, dass es im Bereich des archäologischen und paläontologischen Denkmalschutzes
in Bayern „erhebliche Gesetzesschwächen“ gibt, und die Forderung erhoben,
endlich ein staatliches Schatzregal einzurichten.
„Kleine“ Schatzregale gibt es in allen Bundesländern mit Ausnahme der Länder Bayern,
Hessen und Nordrhein-Westfalen. In Hessen und Nordrhein-Westfalen besteht
jedoch die gesetzliche Pflicht zur Ablieferung von paläontologischen Fundstücken gegen
Entschädigung.
In Berlin und Sachsen gibt es ein sog. „großes“ Schatzregal, mit dem sich der Staat
das Eigentum an allen Funden sichert, ohne dass hierfür weitere Vorraussetzungen erfüllt
sein müssen.
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