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 Die Sache mit dem "Hori Hori" Grabungsmesser

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Avatar  Die Sache mit dem "Hori Hori" Grabungsmesser  (Gelesen 3299 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
24. November 2012, um 11:19:41 Uhr

Hallo Zusammen,

es ist eine Sache die mir schon seit Ewigkeiten aufm Herzen liegt. Ich habe mir vor einer ganzen Weile schonein Grabungsmesser geholt. Tolle Sache und wenn ich damit im Park unterwegs bin wende ich das Ding auch immer an und habe es immer griffbereit. Da das Messer über eine Klingenlänge von 19cm verfügt bringt das schon gewisse Zweifel zwecks der Legalität mit sich. Jetzt habe ich mir schon gewisse Gesetzestexte bezüglich dieser Thematik zugeführt bin aber immer noch nicht schlüssig. Gerade der Punkt des mitführen im Öffentlichraumes und des immer griffbereit habens ist laut den Texten nicht so gut!?
Wer kennt sich damit ein bisschen aus! Vielleicht auch ein Anwalt hier im Forum? Mach ich mir unbegründet gedanken? Hier nochmal ein guter Link zu Messern im Gesetzestext:
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http://www.messerforum.net/initiative/pages/rechtslage-waffengesetz-und-messer.php


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 Die Sache mit dem "Hori Hori" Grabungsmesser
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#1
24. November 2012, um 11:23:45 Uhr

Schönes Messer zum Graben !!!
was hat es gekostet??
Gruß Alex

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#2
24. November 2012, um 11:37:58 Uhr

Hi,

soweit mir bekannt ist darfst Du diese Messer beim ausüben des Berufs oder Hobbis tragen, sie fallen  unter Werkzeug.  Nur wenn Du damit im öffentlichen Raum (wie Strassenbahn, Auto, u.s.w) unteregs bist muss es so verpackt sein das es nich direkt zugänglich ist, also ab in den Rucksack und erst auspacken wenn Du anfängst zu sondeln  Zwinkernd


LG Martin

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#3
24. November 2012, um 11:41:06 Uhr

Eagl was du machst, und wie du es machst!
Dieser Witz eines Gesetzes ist mit Gummiparagraphen gespickt - diese § kannst du ziehen und dehnen wie du willst.
Ich hab z.Bsp. ein Messer mit ner feststehenden Klinge (11cm) am Gürtel und das ist erlaubt. Des weiteren habe ich ein Einhandmesser (mit einer Hand zu öffnen) ,mit einer Klingenlänge von 2 cm (!!!) am Schlüsselbund -> das Messer dürfte ich nicht bei mir haben.
Also wie man sieht - typisch deutsche Ideotie !

Ich würde bei deinem Messer die Spitze etwas kastrieren und ein wenig rund beischleifen - keine Schärfe, keine Spitze -> kein Messer. (das versteht dann hoffentlich auch der hellste Gesetzeshüter)

Das kann dann (wegen der Typischen Messerforn) auch wieder anders ausgelegt werden, aber unterm Strich ist und bleibt es ein Werkzeug.

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#4
24. November 2012, um 12:23:39 Uhr

Moin,

wozu Deine Frage? Du hast doch selbst den Link zum Gesetz gesetzt und wenn Du es liest, dann ist es doch klar, dass es sich bei diesem "Messer" um kein Messer, sondern um ein Werkzeug handelt, das ergibt sich bereits aus der Zweckbestimmung, aber selbst wenn es ein Messer wäre, dann darfst Du es führen, wenn es zur typischen Ausübung eines Hobbys gehört, z. B. Angler.

Auch Messer ist nicht gleich Messer, ein schönes Beispiel ist das Bw-Kampfmesser, es ist von seiner Bauart mehr Werkzeug als Waffe, zu erkennen an der relativ stumpfen Spitze und der dicken Klinge. Hast Du beim Suchen ein Bw-Kampfmesser bei Dir, dann ist dies hobbytypisch.

Viele Grüße

Walter



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#5
24. November 2012, um 12:51:25 Uhr

haste nen Link zu dem Messer, wo man es bekommt ? suche nämlich schon ne Weile eins

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#6
24. November 2012, um 12:59:31 Uhr

sehe das auch so wie der walter - es ist ein wekzeug! ...möchte das teil auch nicht mehr missen!!!

@ gfm-z
...bekommst du bei div. händlern... u.a. beim martin (sondierer)  Zwinkernd ...link ist in seiner signatur!

« Letzte Änderung: 24. November 2012, um 13:05:33 Uhr von (versteckt) »

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#7
24. November 2012, um 13:06:01 Uhr

Für die Freunde von Hori Hori und Hisaku Messern , hier ein Link  Zwinkernd

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http://www.google.de/imgres?q=hori+hori+messer&num=10&hl=de&tbo=d&biw=1280&bih=639&tbm=isch&tbnid=HmAjSQFf7tfToM:&imgrefurl=http://www.feinewerkzeuge.de/gartenjj.htm&docid=5PkRmYwOahoSdM&imgurl=http://www.feinewerkzeuge.de/hori313130.jpg&w=450&h=618&ei=z6CwUOCZNs7ntQbdhoGwBg&zoom=1&iact=rc&dur=450&sig=106016349457591673456&page=1&tbnh=138&tbnw=101&start=0&ndsp=25&ved=1t:429,r:1,s:0,i:88&tx=49&ty=58


Lg LOKI

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#8
24. November 2012, um 15:39:16 Uhr

Geschrieben von Zitat von LOKI
Für die Freunde von Hori Hori und Hisaku Messern , hier ein Link  Zwinkernd

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http://www.google.de/imgres?q=hori+hori+messer&num=10&hl=de&tbo=d&biw=1280&bih=639&tbm=isch&tbnid=HmAjSQFf7tfToM:&imgrefurl=http://www.feinewerkzeuge.de/gartenjj.htm&docid=5PkRmYwOahoSdM&imgurl=http://www.feinewerkzeuge.de/hori313130.jpg&w=450&h=618&ei=z6CwUOCZNs7ntQbdhoGwBg&zoom=1&iact=rc&dur=450&sig=106016349457591673456&page=1&tbnh=138&tbnw=101&start=0&ndsp=25&ved=1t:429,r:1,s:0,i:88&tx=49&ty=58


Lg LOKI



Danke für den Link die Seide ist echt klasse!!
Gruß Alex

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#9
24. November 2012, um 18:51:44 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
... ein schönes Beispiel ist das Bw-Kampfmesser, es ist von seiner Bauart mehr Werkzeug als Waffe, zu erkennen an der relativ stumpfen Spitze und der dicken Klinge. Hast Du beim Suchen ein Bw-Kampfmesser bei Dir, dann ist dies hobbytypisch.

Viele Grüße

Walter




Nach Inkrafttreten dieses Gesetzes wurde uns bei der Bundeswehr von den Vorgesetzten strengstens verboten nach Dienst dieses Messer mit ausserhalb der Kaserne zu nehmen.
Ausnahmen waren lediglich möglich, wenn wir es in einem extra abgeschlossenen Behälter mitführen! BW halt...   :Smiley

« Letzte Änderung: 24. November 2012, um 18:52:38 Uhr von (versteckt) »

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#10
24. November 2012, um 19:07:16 Uhr

Die Spitze kastrieren, rund und stumpf machen? Dann isses doch kein Hori mehr...eher ne Gardena-Blumenschaufel.

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#11
24. November 2012, um 19:28:19 Uhr

Alle Antworten von einem Nicht-Juristen zu diesem Thema können nur Bullshit sein. Was helfen denn "ich glaube" und "ich vermute" und alles Rätselraten, wenn der Threadersteller vorm Staatsanwalt aussagen soll?

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#12
24. November 2012, um 19:35:40 Uhr

Geschrieben von Zitat von mephisto

Nach Inkrafttreten dieses Gesetzes wurde uns bei der Bundeswehr von den Vorgesetzten strengstens verboten nach Dienst dieses Messer mit ausserhalb der Kaserne zu nehmen.
Ausnahmen waren lediglich möglich, wenn wir es in einem extra abgeschlossenen Behälter mitführen! BW halt...   :Smiley

@Mephisto
Dieses Verbot ging nur um das neue BW Taschenmesser mit Einhandbedienung. Das Messer welches Walter meinte hat eine feststehende Klinge und wurde lange vor Deiner Dienstzeit ausgegeben!
Da wurde noch "Oliv" getragen!

« Letzte Änderung: 24. November 2012, um 19:37:41 Uhr von (versteckt) »

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#13
24. November 2012, um 22:31:33 Uhr

hmm...
ok, dann habe ich vielleicht die Messer verwechselt.
Aber zu meiner Verteidigung - auch ich trug damals noch "oliv"  Zwinkernd  Zunge

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#14
24. November 2012, um 22:33:38 Uhr

Ok .... Lach....war nicht böse gemeint!

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