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 Ehemalige Grabungsstellen auch noch BD?

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Avatar  Ehemalige Grabungsstellen auch noch BD?  (Gelesen 807 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
16. Juli 2011, um 19:14:22 Uhr

Hallo Sondlerinnen und Sondler

Mich würde interessieren wie es sich mit von Archäologen verlassenen Grabungsstellen verhält.
Es geht mir speziell um eine Stelle die 1997 von den Archäologen freigelegt, vermessen und abgesucht wurde, und danach wieder vom Bauer in Besitz genommen wurde.
Und das obwohl viele Mauerreste, Fundamente, Estriche und Nebengebäude freigelegt wurden, scheint mir war das Interesse wohl nicht sehr groß.
Dort stand wohl einmal eine Hoch Mittelalter Burg die zudem noch mit den Resten einer Römischen Villa gebaut wurde die nicht all zuweit entfernt gestanden hat.
In der Denkmal Liste werden beide Orte nicht aufgeführt, handelt es sich dann immer noch um ein BD, oder könnte man vorausgesetzt mit Erlaubnis vom Bauer dort suchen gehen.

Danke euch schon einmal für eure Meinungen
Gruß Günter



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(versteckt)Themen Schreiber
#1
14. August 2011, um 17:53:33 Uhr

Ich möchte das nochmal nach oben holen, da ich auch nach ausgiebiger Recherche nichts in dieser Richtung gefunden habe.
Mittlerweile kenne ich drei Orte in meiner nähe die von Archäologen untersucht wurden, keiner davon wird in der hiesigen Denkmalliste aufgeführt, die Jungs haben ihren Job dort erledigt, und die Landwirte bestellen die Felder wieder.
Sind dann diese Orte mehr oder weniger abgehakt und freigegeben, oder waren und bleiben das immer Boden-Denkmäler ?
Vielleicht kann ja jemand mit guten Kontakten oder ein mitlesender Archäologe mir dazu Auskunft geben.
Ich kann mir einfach nicht vorstellen das die Archäologen das ganze Umfeld einer Grabungsstelle schon aus Zeit u. Geldmangel, so gewissenhaft absuchen wie das einer von uns machen kann.

Schönen Gruß Günter


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#2
14. August 2011, um 20:07:23 Uhr

Burgstellen gelten in den meisten oder gar allen Bundesländern per se als Bodendenkmal und sind somit fürs Sondeln ohne Sondergenehmigung tabu.
Viele Grüße vom
Hauptmann a.D.

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#3
14. August 2011, um 21:42:23 Uhr

Ich bin kein Archäologe oder Verwaltungsbeamter. Aber ich denke mal, so ein Bodendenkmal wird bei seiner Eintragung einen verwaltungstechnischen Behördenakt geben. Und bestimmt gehört auch wieder ein Verwaltungsakt dazu, das dieser Status aufgehoben wird.
Frag doch einfach mal nach! Die unteren Denkmalschutzbehörden werden sicherlich Auskunft geben können.

Oetti1

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#4
14. August 2011, um 22:11:34 Uhr

Aber nicht unbedingt wollen, gerade für Bodendenkmäler sind die Auskunftspflichten in den Landesdenkmalsschutzgesetzen teilweise eingeschränkt auf Personen mit berechtigtem Interesse. Und dass dazu aus Sicht der Behörden Sondengänger gehören, wage ich doch arg zu bezweifeln.

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#5
14. August 2011, um 22:16:35 Uhr

selbst im bayernviewer sind nicht alle BD eingetragen teilweise sogar an falschen stellen ( absicht  Huch )
lass mal lieber die finger davon

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#6
15. August 2011, um 01:38:23 Uhr

Geschrieben von Zitat von gunna
Hallo Sondlerinnen und Sondler

Mich würde interessieren wie es sich mit von Archäologen verlassenen Grabungsstellen verhält.
Es geht mir speziell um eine Stelle die 1997 von den Archäologen freigelegt, vermessen und abgesucht wurde, und danach wieder vom Bauer in Besitz genommen wurde.
Und das obwohl viele Mauerreste, Fundamente, Estriche und Nebengebäude freigelegt wurden, scheint mir war das Interesse wohl nicht sehr groß.
Dort stand wohl einmal eine Hoch Mittelalter Burg die zudem noch mit den Resten einer Römischen Villa gebaut wurde die nicht all zuweit entfernt gestanden hat.
In der Denkmal Liste werden beide Orte nicht aufgeführt, handelt es sich dann immer noch um ein BD, oder könnte man vorausgesetzt mit Erlaubnis vom Bauer dort suchen gehen.

Danke euch schon einmal für eure Meinungen
Gruß Günter



Warum fragst du nicht einfach deinen zuständigen Archäologen? Der kann dir genau sagen ob eine bestimmte Fläche ein BD ist oder nicht.
Ich hab mir für dieses Jahr eine Fläche genehmigen lassen, die früher mal ein BD war, jetzt sollen Häuser drauf gebaut werden und ich hab einfach mal einen Antrag gestellt und prompt auch genehmigt bekommen...aber das ist NRW und könnte in RP anders sein (?)...frag lieber offiziell an, wenn du auf nem BD suchst und man erwischt dich, siehste alt aus...die verstehen da (zu Recht) keinen Spass.
Grüße
Cerberus

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(versteckt)Themen Schreiber
#7
15. August 2011, um 22:17:44 Uhr

Danke erstmal für eure Meinungen u. Ratschläge.
Vorneweg, ich habe nicht vor ungenehmigt auf einem BD zu sondeln, sonst hätte ich diese Frage ja hier gar nicht gestellt.

@Cerberus
Also besteht laut deiner Aussage immerhin die Möglichkeit das so etwas genehmigt wird, hier bei uns dürfte das allerdings etwas schwieriger werden.

Da wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben und den Kontakt mit dem zuständigen Archäologen suchen. Wenn es dann mal soweit ist werde ich euch über Erfolg o. Misserfolg berichten.

Danke und schönen Gruß Günter

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(versteckt)
#8
04. September 2011, um 11:12:30 Uhr

Hallo,

gerade diese Thema entdeckt.

Wenn ein Bodendenkmal einmal als solches Ausgewiesen ist, bleibt es eins! Egal ob die Archis fertig sind oder nicht. Vieleicht fehlt einfach nur das Geld um weiter zu graben oder man hat keine Zeit, weil andere Funde (Notgrabungen) erforderlich sind. Außerdem sind die Archis der Meinung, das, auch wenn Sie schon gegraben haben, noch längst nicht alles gefunden wurde.

Also lieber Finger weg.

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