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 Ehrenamtl. Bodendenkmalpfleger....

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Avatar  Ehrenamtl. Bodendenkmalpfleger....  (Gelesen 3361 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
04. Januar 2017, um 19:13:24 Uhr

Hallo zusammen..
Weil ich das Thema immer wieder lese aber eigentlich selten etwas Genaues darüber erzählt wird, würde ich mich mal dafür interessieren, wie das Thema in den einzelnen Bundesländern aussieht.
Dass man dafür einen Lehrgang machen muss, ist mir klar aber wie ist das zB. in den einzelnen BL bezüglich "Abtretung evtl. Fundrechte"?

Also von Thüringen weiß ich, dass dem BDP nur Sichtsuche ohne Detektoren genehmigt ist und eine Abtrittserklärung zu unterzeichnen ist. Man darf also NIX behalten und bekommt auch nach Vorlage nix zurück. Ach ja und man muss ALLES vorlegen...Zwinkernd

Wie ist das bei euch? Das soll keine Diskussion darüber werden, wie ihr das seht sondern eher eine Zusammenstellung, wie die einzelnen BL das geregelt haben.
Also bitte sachliche Informationen ohne Wertung. Wie wir das finden, können wir gern in einem anderen Fred bereden, da wir da wohl fast alle eine andere Meinung zu haben...^^
Bitte nur zuverlässige Infos...keine Gerüchte von Kumpels die einen kennen usw. ^^

« Letzte Änderung: 04. Januar 2017, um 19:15:36 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#1
04. Januar 2017, um 20:37:49 Uhr

Für Mecklenburg-Vorpommern ist es hier
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.flurbegehung-sn.de/joomla15/index.php?option=com_content&task=view&id=21&Itemid=35

und von offizieller Seite auch hier:
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.kulturwerte-mv.de/cms2/LAKD1_prod/LAKD1/de/Landesarchaeologie/Ehrenamtliche_Mitarbeit/index.jsp

gut zusammengefasst.
Grüße
Jürgen

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#2
04. Januar 2017, um 21:24:44 Uhr

In NDS läuft das sehr gut:

Du machst den Kurs beim Landesamt (umsonst), bekommst dann deine Genehmigung von der UDSchB (umsonst), meldest Deine Funde beim Bezirksarchäologen und bekommst sie dann zurück bzw. nimmst sie in der Regel gleich wieder mit. Ich habe bisher alles zurückbekommen, auch ne ganze Menge Früh-MA-Fibeln etc. Auch die BZ-Funde von anderen Sondlern usw. gehen hier anstandslos zurück an den Finder, auch wenn das wissenschaftlich eigentlich eine Katastrophe ist, weil man ja dann kaum noch dran kommt als Wissenschaftler, wenn man zB mal alle BZ-Beile untersuchen und vermessen möchte, oder Fibeln, oder oder oder Letztlich müssen diese seltenen und einmaligen Funde doch irgendwie zentral gesammelt und archiviert werden, da führt kein Weg drumrum. Der Kreisarchi hat mir erzählt, das letztlich alle Privat- und Schulsammlungen irgendwann verschwinden und nicht mehr auszuwerten sind.

Meine Funde gehen natürlich auch ins Museum bei Zeiten, aber vorher gibt es 'ne Ausstellung im Dorf. Außerdem bekommen wir Sondler im hiesigen Museum jetzt eine Vitrine (auf Initiative des Archäologen), wo dann regelmäßig die neuesten Funde ausgestellt werden. Ich fotografiere auch alle Funde möglichst professionell (300 Euro für ein Minifotostudio und eine Kamera, die sehr gute Makro-Aufnahmen macht) und stelle sie online, so dass sie nicht im Museum "verschwinden", sondern für die Leute im Ort sichtbar bleiben. So ganz unberechtigt ist die Kritik nämlich nicht, dass die Funde "verschwinden", denn man kann sie ja nicht mehr sehen. Das will ich ändern für unseren Bereich.
 
Und mal ehrlich: Sieht natürlich toll aus, wenn man ein Randleistenbeil in der Vitrine stehen hat. Aber das möchte ich gar nicht und erfreue mich an den Münzen usw., was wissenschaftlich keinen interessiert. Neulich hatte ich ne schicke Goldmünze, die hat die Frau des Landwirts bekommen. Wäre doch zu schade, die zu verticken.

« Letzte Änderung: 04. Januar 2017, um 21:30:04 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#3
04. Januar 2017, um 21:34:49 Uhr

Danke für deine Auskunft. Das scheint eine Basis zu sein, mit der viele leben können...

Aber genau diese zusätzlichen Ausführungen über persönliche Ansichten wollte ich nicht. Sonst diskutieren wir hier dann am Ende den Fred zu. Gerne in einem Extrafred. Es gibt einfach zu viele differenzierte Ansichten zu...  Zwinkernd

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#4
04. Januar 2017, um 21:34:53 Uhr

In MV gehen alle gemeldeten Funde der ehrenamtlichen Bodendenkmalpfleger ausnahmslos in die archäologische Sammlung des Landesmuseums über.

« Letzte Änderung: 04. Januar 2017, um 21:36:47 Uhr von (versteckt) »

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#5
04. Januar 2017, um 21:49:53 Uhr

Die Lage in Thüringen hast du ja schon beschrieben, Steini.

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#6
04. Januar 2017, um 22:16:56 Uhr

Also wenn ich euch richtig verstehe, dann ist das hochgradig albern, Münzen aus dem Kaiserreich ins Museum zu packen.
Das führt doch zwangsläufig zu Unterschlagungen und Bauchschmerzen bei den Sondlern, weil die genau diesen Unsinn erkennen. Sowas kann sich echt nur ein Ministeriumshengst ausdenken. Ich denke, dass alle wissenschaftlich bedeutsamen Stücke in die Archive sollten. Alles andere nicht, denn auch der Platz ist durchaus begrenzt und die Mittel knapp. Und wenn einer ne Doktorarbeit über Münzen des DKR schreiben will, bitte, dann hat er halt Pech gehabt.

In Dänemark sind die Leute stolz, wenn sie so ein Stück finden und es abgeben können, das nenne ich kultiviert.
Aber nochmal: Wir haben 2016, da sollte es doch möglich sein, alle Funde, die in einem Museum abgegeben und archiviert werden, auf der Homepage mit dem Namen des Finders zu veröffentlichen und gut.

Und an den Eröffner des Threads: Du kannst die Leute hier natürlich ermahnen, beim Thema zu bleiben, aber entscheiden, was sie darunter letztlich schreiben, kannst du nicht. Und das ist doch auch ganz gut so.

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(versteckt)Themen Schreiber
#7
04. Januar 2017, um 22:27:49 Uhr

@Bardamu
Danke für deine Ignoranz! Und danke dass du versuchst einen ernstgemeinten Thread kaputtzumachen!

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#8
04. Januar 2017, um 23:45:57 Uhr

Naja Steini,

hast du das überhaupt gelesen? Ich äußere mich genau dazu, wie eine ideale Zusammenarbeit aussehen könnte. Und wir sind da in NDS auf einem sehr guten Weg, so wie SH und zuletzt wohl auch MVP. Hoffe das wird Vorbild. Dafür müssen wir uns auch gemeinsam einsetzen. Und das geht nur mit Vorbildern, oder glaubst Du, dass die Archäologen die Diskussionen in den großen Sondengängerforen nicht verfolgen? Im Moment sieht es ganz gut aus, und das sollten wir nach Kräften fördern.

Wenn Du diese Berichte nicht hören willst, verstehe ich den Sinn dieses Threads nicht.

Zusammengefasst:
Sondengänger werden zertifiziert, fortgebildet (Scherben, Steinwerkzeuge: habe gerade eine mesolithische Pfeilspitze gefunden, das toppt doch jede Münze;) außerdem bei ner Grabung geholfen, jetzt werden auch die Scherben langsam klarer), melden ihre Funde (und geben die wiss. wichtigen in die Hände der Wissenschaftler), arbeiten mit den Denkmalämtern eng zusammen, behalten die Funde im Übrigen. Das sollte hinzubekommen sein, es gibt Vorbilder in anderen Ländern.

[size=10]Hinzugefügt 04. Januar 2017, um 23:54:28 Uhr:[/size]
 
Und sonst machen wir einfach mal eine Liste:
 
NDS: Theoriekurs (neuerdings auch bei einigen UDSchB plus Praxiskurs, wird evtl. Pflicht demnächst), Genehmigung durch die UDSchB in Absprache mit den Bezirksarchäologen. Vor den Kurs "Kennenlerngespräch" mit dem Bezirksarchi. Funde gehen zurück an den Finder, evtl. kann Schatzregal angewendet werden (habe ich aber erst einmalgehört).

« Letzte Änderung: 04. Januar 2017, um 23:55:15 Uhr von (versteckt) »

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#9
05. Januar 2017, um 00:01:45 Uhr

Es geht aber nicht darum wie es aussehen könnte, sondern wie es in den Bundesländern aussieht.
So wie ich das verstehe soll das eine Übersicht werden und mehr nicht.

« Letzte Änderung: 05. Januar 2017, um 09:20:57 Uhr von (versteckt) »

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#10
05. Januar 2017, um 00:02:21 Uhr

Hallo @ all.

Es geht ums Ehrenamt, nicht um Nachforforschungsgenehmigungen.

Ehrenmant ist Ehrenamt.

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#11
05. Januar 2017, um 07:03:55 Uhr

in Sachsen sieht es so aus.

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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https://www.recht.sachsen.de/vorschrift/16008#romIV


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#12
05. Januar 2017, um 07:56:50 Uhr

In BW geht alles ans Amt.
Grüße
Tom

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(versteckt)Themen Schreiber
#13
05. Januar 2017, um 15:12:32 Uhr

Geschrieben von Zitat von Bardamu
verstehe ich den Sinn dieses Threads nicht.

Richtig! Du hast den Sinn des Threads ABSOLUT nicht verstanden! Und das, obwohl ich erklärte worum es mir ging und worum es nicht geht!

Danke an all die, die den Thread verstanden haben und meiner Bitte entsprechen....auch wenn es schwer fällt, ich weiß das. Zwinkernd
Vielleicht kommt von den anderen BL auch noch die gewünschte Info.

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#14
18. September 2017, um 21:11:03 Uhr

In Niedersachsen gibt es auch ehrenamtliche Beauftragte für die archäologische Denkmalpflege. Sie werden von den Unteren Denkmalschutzbehörden bestellt. Das Nds. Denkmalschutzgesetz § 22 sagt: "Die Beauftragten beraten und unterstützen die Denkmalschutzbehörden in allen Angelegenheiten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. Das Land ersetzt den Beauftragten die Kosten, die ihnen durch ihre Tätigkeit entstehen. Die oberste Denkmalschutzbehörde wird ermächtigt, durch Verordnung nähere Vorschriften zu erlassen."

Die Aufgaben sind vielfältig:
Benachrichtigung der unteren Denkmalschutzbehörden, sofern die Gefährdung eines Bodendenkmals bekannt wird, sowie Hinweis auf Planungen oder sonstige Maßnahmen, die eine Gefährdung eines Bodendenkmals zur Folge haben können, Überprüfung und Registrierung von Bodendenkmalen und Fundstellen im Gelände und Dokumentation der Ergebnisse,

Tätigkeiten nach § 27 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes, sofern eine Denkmalbehörde sie ausdrücklich beauftragt, insbesondere in Fällen akuter Gefährdung eines Bodendenkmals,

Beobachtung von Erdaufschlüssen, die archäologische Ergebnisse und Funde erwarten lassen,

Mitwirkung bei der Durchführung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes, insbesondere des § 14 Abs. 1 und 3 (Bodenfunde), des § 15 (vorübergehende Überlassung von Bodenfunden) sowie bei der Durchführung von Rettungsgrabungen im Auftrag einer Denkmalbehörde,

Zusammenwirken mit Institutionen, Verbänden und Personen, die mit archäologischer Denkmalpflege befasst sind oder ihre Ziele fördern,

Unterstützung aller Maßnahmen der Denkmalbehörden durch Aufklärung der Öffentlichkeit, insbesondere in den Medien, durch Ausstellungen und Vorträge,

Berichterstattung gegenüber der unteren Denkmalschutzbehörde über wahrgenommene Aufgaben.

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