Hallo Sondels.
Nachdem das Damoklesschwert einer ungünstigen Rechtsprechung für Sondengeher auch in Bayern anfängt tiefer zu schweben möchte ich den Vorschlag einer freiwilligen Selbstverpflichtung bzw. eines Ehrenkodexes für Sondler in den Raum stellen. Ich finde das Detektorforum ist dazu der richtige Boden denn hier sehe ich das grösste Potential ernsthafter Hobbyforscher und Sondegeher.
Angelehnt ist die Idee der Freiwilligen Selbstkontrolle für Filme (FSK) die seit 1949 erfolgreich die Staatliche Regulierung der Filmwirtschaft vermied. Ich möchte mich hier auf Bayern beschränken, da sich die Gesetzeslage wie bekannt in den Bundesländern stark unterscheidet.
Nachdem wir als Sondler wohl nicht in der Lage sind eine Interessenvertretung aufzubauen halte ich eine freiwillige Selbstverpflichtung für eine Alternative. Wir, Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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, nutzen dieses Instrument auch in unseren Fundteilungsverträgen.
Ich persönlich will nicht gezwungen sein mein Hobby aufzugeben, wenn es illegal wird eine Sonde zu schwenken aber diese Entwicklung ist bereits in Ansätzen erkennbar. Deshalb signalisiert eine freiwillige Selbstverpflichtung der Amtsarchäologie und dem Gesetzgeber den guten Willen eines Grossteils der Sondlergemeinde und die Bereitschaft gegen Raubgräber, die unser historisches Erbe plündern und dabei alle Sondengänger stigmatisieren, vorzugehen.
Übrigens würden ja gerade diese Raubgräber von einer verschärften Rechtssituation profitieren. Denn die sind ja schon heute illegal auf Bodendenkmäler unterwegs und plündern diese. Würde das Sondengehen untersagt werden, bleiben diese Raubgräber einfach weiter illegal tätig, aber die ganze legale Konkurrenz durch Hobbyforscher und Sondengehern, die ihre Funde auswerten lassen, würde für den Raubgräber wegfallen. Der Raubgräber könnte sich also die Sahnestückchen in aller Ruhe vornehmen ohne befürchten zu müssen anderen Sondlern aufzufallen oder sich beeilen zu müssen.
Den Entwurf einer freiwilligen Selbstverpflichtung sehe ich so:
Ehrenkodex, freiwillige Selbstverpflichtung
Präambel: Als Sondengänger erkläre ich hiermit mich den folgenden Grundsätzen verpflichtet zu sein und mein Hobby im Rahmen von Recht und Ordnung auszuüben:
Allgemeines:
1: Alle Funde werden von mir nach der aktuellen Gesetzeslage behandelt.
2: Ich suche nur mit Genehmigung des Grundstückseigentümers.
3: Ich verpflichte mich meine Bodeneingriffe so gering wie möglich zu halten und Bodeneingriffe wieder zu verfüllen bzw. unkenntlich zu machen.
4: Ich verpflichte mich die einschlägigen Vorschriften des Naturschutzes und des Waldgesetzes in meinem Suchgebiet einzuhalten. Ich versuche Störungen von Wildtieren zu vermeiden.
5: Ich bewege mich offen und erkläre Interessenten mein Hobby.
6: Ich betrete keine umfriedeten Gebiete ohne Genehmigung des Eigentümers.
7: Ich nehme meinen eigenen und den gefundenen Müll aus den Suchgebieten mit und entsorge diesen in den entsprechenden Entsorgungseinrichtungen.
8: Ich beachte Fahr- und Betretungsverbote.
9: Für eine evtl. historische Auswertung dokumentiere ich meine Funde mit Ort, Lage und Zeit.
Kriegsrelikte:
1: Waffen- und Munitionsfunde werden dem KMRD oder den örtlichen Polizeidienststellen gemeldet.
2: Funde menschlicher Überreste werden den entsprechenden Vereinen für Gefallenenbergung gemeldet oder den örtlichen Polizeidienststellen angezeigt.
Historische Funde und Denkmalschutzgesetz:
1: Bodendenkmäler die im Bayernviewer ausgewiesen sind werden von mir nur im schriftlichen Auftrag der Amtsarchäologie untersucht.
2: Von mir entdeckte neue Bodendenkmäler werden umgehend den unteren Denkmalschutzbehörden über das Fundmeldeformular angezeigt.
3: Historische Bodenfunde werden von mir ebenfalls den unteren Denkmalschutzbehörden gemeldet und zur Auswertung überlassen.
4: Bei Interesse von Archäologen, Museen oder Vereinen stelle ich gerne meine Funde als Leihgaben zur Verfügung.
Verlorene Gegenstände und Schätze:
1: Ich übergebe verlorene Gegenstände von mehr als 10.- Euro Wert den Fundämtern.
2: Bei nicht einem Besitzer zuordbaren Funden versuche ich im Rahmen meiner Möglichkeiten einen Besitzer ausfindig zu machen.
3: Schätze in Sinne des § 984 BGB teile ich mit dem Grundstücksbesitzer 50 zu 50.
Raubgräber und zweifelhafte Funde:
1: Ich arbeite nicht mit Raubgräbern zusammen.
2: Sollten Raubgrabungen für mich erkennbar werden melde ich diese den Behörden.
3: Ich kaufe keine Funde zweifelhafter Herkunft.Ich würde mich über eine rege Diskussion zum Thema freuen und auch gerne Verbesserungen mit aufnehmen.