Ein Schatzfund auf dem Papier und seine juristischen Verwirrungen
26. Mai 2011 – Am 16. Mai 2011 fällte das Verwaltungsgericht Osnabrück ein Urteil über ein Medaillon des Claudius Gothicus aus den Jahren 268 bis 270. In dem Verfahren war es darum gegangen, ob das niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur eine Münze per Anhalteverfügung weiter sicherstellen lassen durfte, obwohl das staatsanwaltliche Verfahren bereits abgeschlossen und keine Anklage wegen irgendwelcher Unrechtmäßigkeiten erhoben worden war. Die Entscheidung zeigte wieder einmal, daß deutsche Gerichte Beweise wollen: die Sicherstellung war rechtswidrig.
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