Nun, da sage ich mal: "in dubio pro reo..."
Da will ich keine Vermutungen anstellen. Geht man aber davon aus, dass sie ihrem Anspruch (siehe DSG) Rechnung tragen wollen und Kulturgut allgemein zugänglich machen, dann besteht schon die Gefahr, dass es erkannt wird.
Aber wir sollten den Kojunktiv hier grundsätzlich außen vor lassen. Nur weil uns die Denkmalschützer (nicht alle!) nicht sonderlich mögen, sollten wir ihnen nicht ebenfalls unbewiesene Dinge unterstellen. Das bringt uns im Sinne zu einem besseren Umgang miteinander nicht wirklich weiter...
