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 Eingetragene Bodendenkmäler auch auf landwirtschaftlichen Nutzflächen?

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Avatar  Eingetragene Bodendenkmäler auch auf landwirtschaftlichen Nutzflächen?  (Gelesen 4213 mal) 0
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#15
31. Mai 2011, um 08:16:42 Uhr

Geschrieben von Zitat von brian
"Nicht-anständiger Sondengänger" ist in dem Fall doch wohl eher die nette Form von Raubgräber oder ist meine Definition von Raubgräbern (wissentlich und ohne Genehmigung auf BDs suchend) falsch?

Danke. Wenn wir uns mal mit der Sonde in der Hand irgendwo treffen könnten wir das doch weiter diskutieren... Cool

Gruß

Zeitzer Smiley

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(versteckt)Themen Schreiber
#16
31. Mai 2011, um 09:13:03 Uhr

Geschrieben von Zitat von brian
Mh, hier ein bisschen Beamtenlogik: Wenn man "auf BDs" gräbt, dann gräbt man automatisch auch "nach BDs" außer man hat einen anderen Grund. (Bebauung, etc. und da gibt es dann Auflagen/keine Genehmigung) Ergo gelten für das "auf BDs graben" die Gesetze, die für "nach BDs graben" auch gelten.  Zwinkernd

Also wäre der Satz oben falsch, Walter und Charlie?
Da es um das WAS bei der Suche geht und nicht um das WO, wäre auch eine Suche auf einem eingetragenen BD nach nicht-BD kein Problem?

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#17
31. Mai 2011, um 11:42:35 Uhr

Du hast es schon selbst zitiert:

"(1) Der Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde bedarf, wer
a) Baudenkmäler oder ortsfeste Bodendenkmäler beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen oder die bisherige Nutzung ändern will,"

Wenn Du unter der Voraussetzung nicht nach BD s zu suchen, keines der genannten Kriterien erfüllst ist ok..

Auf einen Acker, im Auftrag des Eigentümers, Schrott bergen sollte so auch auf einem BD m.E. keine Gesetzesverletzung darstellen solange der
"Schrott" nicht Teil des BD ist.

Anders sieht es aus, da wo der Boden nicht bewegt wird, da kann schon ein kleines Loch eine Veränderung darstellen.

Meine Interpretation der Dinge.  Winken

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#18
31. Mai 2011, um 12:33:36 Uhr

Geschrieben von Zitat von lord3d
Im Übrigens sollten für jeden anständigen Sondengänger BD von vorneherein Tabu sein. Und stößt man beim Sondeln auf „'was Größeres“, sollte man unverzüglich das Denkmalamt verständigen, anstatt Fundzusammenhänge zu zerstören.

Moin,

eine generelle Aussage dazu kann nicht getroffen werden, da dies abhängig ist von dem, für das betreffende Bundesland geltende, Umfang der NFG.

In Hessen kann man als Inhaber einer NFG auf BD - allerdings nur solche die unter einem Acker liegen - suchen.

Viele Grüße

Walter

Hinzugefügt 31. Mai 2011, um 12:41:37 Uhr:

Geschrieben von Zitat von Ernte AG
Also wäre der Satz oben falsch, Walter und Charlie?
Da es um das WAS bei der Suche geht und nicht um das WO, wäre auch eine Suche auf einem eingetragenen BD nach nicht-BD kein Problem?

Moin.

formaljuristisch kann man auf einem BD nach nicht archäologischen Funden suchen, wenn man dabei kein Loch in den Boden macht. Je nach Bundesland sind auch Fundzusammenhänge denkmalrechtlich geschützt, deren Zerstörung durch eine Grabung eine Ordnungswidrigkeit darstellen bzw. auch eine Straftat gem. § 304 StGB. Da der Detektor nicht zwischen archäologischen und nicht-archäologischen Fund unterscheiden kann, ist auf einem BD nur die Suche nach Verlustgegenständen, die AUF dem Boden liegen möglich, etwa Autoschlüssel im Rahmen der Auftragssuche und natürlich ohne die Mitführung von Grabungswerkzeugen.

Sollte einmal eine Aufragssuche auf einem BD nötig sein sollte zuerst Einvernehmen mit der Denkmalschutzbehörde hergestellt werden.

Die Suche nach Schlupflöchern zur Legalisierung unerlaubter Nachforschungen ist müßig !

Viele Grüße

Walter

« Letzte Änderung: 31. Mai 2011, um 12:41:37 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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(versteckt)Themen Schreiber
#19
31. Mai 2011, um 14:07:09 Uhr

Puuh, also langsam blicke ich nicht mehr durch  Grinsend

Für den Fall von eindeutig erkennbaren BD wie einem Hügelgrab oder einer Motte ist die Suche für mich tabu, weil ich sicher bin, dass man wissenschaftlich eine ganze Menge an Informationen aus diesen Objekten zutage fördern kann.

Es geht mir eigentlich nur um Ackerflächen, z.B. ein Römerstraßenverlauf, wo der Boden vielfach verschoben wurde.
Ich möchte sichergehen, ob ich auf diesem Acker nach nicht-BD suchen + graben darf oder nicht.

Das der Bauer gräbt = in den Boden eindringt, ist klar. Aber hat er dafür eine Genehmigung, also darf nur ER dort graben?
Oder dürfen es auch andere ohne Genehmigung?
Z.B. im Rahmen einer Auftragssuche / Suche nach nicht-BD.

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#20
31. Mai 2011, um 14:24:20 Uhr

Geschrieben von Zitat von Ernte AG
Das der Bauer gräbt = in den Boden eindringt, ist klar. Aber hat er dafür eine Genehmigung, also darf nur ER dort graben?

Der sucht ja nicht nach Kulturdenkmalen


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(versteckt)Themen Schreiber
#21
31. Mai 2011, um 14:25:56 Uhr

Geschrieben von Zitat von Mario G
Der sucht ja nicht nach Kulturdenkmalen

Ich auch nicht. Kannst du mir weiterhelfen?

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#22
31. Mai 2011, um 14:27:39 Uhr

Geschrieben von Zitat von Mario G
Der sucht ja nicht nach Kulturdenkmalen


Der macht se aber kaputt!!!

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#23
31. Mai 2011, um 14:34:15 Uhr

Geschrieben von Zitat von Ernte AG
Ich auch nicht. Kannst du mir weiterhelfen?

Also wenn du Würmer zum Angeln buddelst wird wohl nichts passieren, kommst du da aber mit ner Sonde und Spaten an, kann ich und wohl auch kein anderer dir hier helfen. Das ist dann ne Sache fürs Amt.


« Letzte Änderung: 31. Mai 2011, um 14:36:50 Uhr von (versteckt) »

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#24
31. Mai 2011, um 15:57:02 Uhr

@Walter: danke für die Korrektur meiner Aussage

Geschrieben von Zitat von Ernte AG
Ich auch nicht. Kannst du mir weiterhelfen?

Frag' doch einfach deinen zuständigen Archäologen. Smiley

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