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 Eingetragene Bodendenkmäler auch auf landwirtschaftlichen Nutzflächen?

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Avatar  Eingetragene Bodendenkmäler auch auf landwirtschaftlichen Nutzflächen?  (Gelesen 4215 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
30. Mai 2011, um 12:11:56 Uhr

Ich habe mir einige Male das DSchG NRW durchgelesen und nirgendwo finde ich die Stelle, dass das Graben AUF Bodendenkmälern verboten ist. (Von einer Grabungsschutzzone mal abgesehen, aber die heißen ja dann explizit auch so)

Meine Überlegung kam daher, dass ein Bauer, der mit seinem Traktor auf dem Feld "gräbt", säht und ausliest, dies unmöglich auf einem eingetragenen Bodendenkmal machen kann.
Denn AUF BD soll das Graben ja verboten sein - aber wo steht das?

Gibt es in NRW BD die auf Ackerflächen liegen?
Wenn ja, wieso darf ein Bauer dann dort den Boden verschieben + graben und ein anderer nicht?

Als Beispiel kann z.B. der Verlauf einer Römerstraße herhalten, die quer durch einen Acker verläuft.
Wenn diese ein eingetragenes BD ist, darf man (Bauer, nicht-Bauer) dann dort graben, oder ist dies untersagt?

Danke Super

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(versteckt)
#1
30. Mai 2011, um 12:21:14 Uhr

Klar gibt es BD auf Ackerflächen. Je nachdem, wie tief etwas liegt und um was es sich handelt, sind dem Landwirt u. U. Einschränkungen auferlegt, z. B. dass er nur begrenzt tief pflügen darf.

Wenn du schon dabei bist, die Gesetzeslage zu verdrehen, solltest du überlegen, ob pflügen überhaupt graben ist, oder aber ob nur dann von „graben“ die Rede sein kann, wenn durch Erdaushub Höhenunterschiede entstehen – was beim Landwirt, der ja nur umgräbt, nicht der Fall ist. Für ihn ist Graben Mittel und Zweck in einem, für den Sondengänger ist Graben das Mittel, den Zweck, d.h. den Fund zu bergen, zu erreichen.

Dass bei jeglicher Erdbewegung auf BD archäologisch bedeutende Befunde zerstört werden können, ist klar. Es handelt sich dabei um einen Konsens zwischen wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Interessen.

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(versteckt)Themen Schreiber
#2
30. Mai 2011, um 12:24:47 Uhr

Danke lord3d Smiley

Wo steht denn nun genau, dass das Graben auf BD verboten ist?
Ich finde nur Angaben zum Graben nach BD.

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#3
30. Mai 2011, um 13:12:24 Uhr

Mh, hier ein bisschen Beamtenlogik: Wenn man "auf BDs" gräbt, dann gräbt man automatisch auch "nach BDs" außer man hat einen anderen Grund. (Bebauung, etc. und da gibt es dann Auflagen/keine Genehmigung) Ergo gelten für das "auf BDs graben" die Gesetze, die für "nach BDs graben" auch gelten.  Zwinkernd

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#4
30. Mai 2011, um 14:48:28 Uhr

In MV ist das besonders hübsch geregelt:
(1) Der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörden bedarf, wer
 1)  Denkmale beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen oder die bisherige Nutzung ändern will,

=> da Graben immer eine Art der Veränderung ist und ein Denkmal laut Begriffsbestimmung im Gesetz ...
Als Bodendenkmale gelten auch
 - Zeugnisse, die von menschlichen und mit diesem im Zusammenhang stehenden tierischen und pflanzlichen Leben in der Vergangenheit künden,
 - Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, die durch nicht mehr selbständig erkennbare Bodendenkmale hervorgerufen worden sind, sofern sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen.


... willkürlich alles sein kann, also selbst "der letzte Sch... von Napoleons Jagdhund" oder die Dosenlasche aus den 90er Jahren (die Vergangenheit beginnt streng genommen eben grade jetzt), lässt sich selbst die nach dem gesunden Menschenverstand kleinste Kleinigkeit als illegale Aktion deklarieren.

Zudem:
"(5) Die Denkmallisten stehen jedermann zur Einsicht offen. Die Denkmallisten für Bodendenkmale und bewegliche Denkmale können nur von demjenigen eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse nachweist."

Man hält also Bodendenkmale geheim, sprich man hat kaum die Möglichkeit, sich im Vorfeld zu informieren, ob man nicht doch unwissend auf einem gelisteten Denkmal sondelt.
Und wer da sagt - frag doch den Eigentümer - der hat nie die Erfahrungen gesammelt mit ehemaligen LPG-Feldern, die durch irgend einen Großbauern aus den alten Bundesländern übernommen und unter Umständen weiter verpachtet wurden. Das Katasteramt wird hübsch auf den Datenschutz verweisen (was geht den gemeinen Sondler Sondelus der Eigentümer des Ackers nebenan an) und Klinkenputzen im Dorf oder gar in der Kleinstadt ist auch eher zwecklos.

Viele Grüße vom
Hauptmann a.D.



« Letzte Änderung: 30. Mai 2011, um 14:52:28 Uhr von (versteckt) »

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#5
30. Mai 2011, um 14:50:03 Uhr

Steht doch alles im Gesetzt, man muß es nur finden wollen  :Smiley

§9 Erlaubnisspflichtige Maßnahmen.

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#6
30. Mai 2011, um 14:59:57 Uhr

Im Übrigens sollten für jeden anständigen Sondengänger BD von vorneherein Tabu sein. Und stößt man beim Sondeln auf „'was Größeres“, sollte man unverzüglich das Denkmalamt verständigen, anstatt Fundzusammenhänge zu zerstören.

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(versteckt)Themen Schreiber
#7
30. Mai 2011, um 21:32:25 Uhr

§ 9 (Fn 3)
Erlaubnispflichtige Maßnahmen

(1) Der Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde bedarf, wer
a) Baudenkmäler oder ortsfeste Bodendenkmäler beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen oder die bisherige Nutzung ändern will,

Damit dürfen Landwirte die Erlaubnis der unteren Denkmalbehörde besitzen, "Ihre", auf Ackerflächen, ortsfesten BD zu verändern.
Für Experten:
Wenn allerdings das BD 2m unter der Ackeroberfläche beginnt, und man in den oberen 30cm gräbt, so beseitigt man ortsfeste BD ja nicht, man kommt nicht in Kontakt mit ihnen. Was dann?


Im Übrigen halte ich es für äußerst begrüßenswert, wenn allen Sondengängern zmd. in NRW die Bodendenkmalllisten + Kartenangaben ausgehändigt werden, damit man dort auf keinen Fall sucht. So wie in Bayern, der Bayernviewer.
Dann gibt es auch keine Ausreden, wenn man auf solch einem eingetragenen BD beim Graben erwischt wird. Denn das wollen sicher 99% der Sondengänger nicht!
Das gibt den Suchern in NRW Rechtssicherheit mit dem DSchgG, wenn sie dann nach nicht-Bodendenkmälern suchen.

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#8
30. Mai 2011, um 21:38:49 Uhr

Ich verstehe nicht so recht was Du willst.

Bei uns im Norden stimmen wir uns mit den Amt ab und gut is. Die sagen einem schon wo man suchen darf und wo nicht.

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#9
30. Mai 2011, um 21:49:05 Uhr

wenn man aber halblegal suchen will, macht es schon Sinn, zu wissen, wo eine mündliche Verwarnung und wo eine Anzeige droht...

Das Ganze geht sowieso immer zu Ungunsten des Sondengängers aus, weil sich aus den rechlichen Fragmenten immer ein Vergehen basteln lässt. Opfer sind dann immer diejenigen, die am einfachsten medial zu Straftätern gemacht werden können.

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#10
31. Mai 2011, um 05:53:07 Uhr

Moin,

allen Denkmalschutzgesetzen (DSchG) ist gleich, dass sich nicht die Frage stellt wo gesucht wird, sondern nach was gesucht wird.

Wer also meint, bei einer "halblegalen" (was ist das - so etwas wie halbschwanger?) Suche nur eine Verwarnung zu bekommen, weil zufällig dort wo er sucht vermeintlich kein BD ist, geht fehl. Gesetzlich zählt alleine die Absicht ein BD ztu entdecken um gegen das DSchG zu verstoßen, auch wenn dort wo man sucht weit und breit kein BD ist.

Viele Grüße

Walter

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#11
31. Mai 2011, um 06:23:37 Uhr

Geschrieben von Zitat von lord3d
Im Übrigens sollten für jeden anständigen Sondengänger BD von vorneherein Tabu sein.

Dann gehöre ich wohl nicht zu "anständigen" Sondengängern... Schweigend

Gruß

Zeitzer Smiley

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#12
31. Mai 2011, um 06:40:50 Uhr

Geschrieben von Zitat von Zeitzer
Dann gehöre ich wohl nicht zu "anständigen" Sondengängern... Schweigend

Gruß

Zeitzer Smiley

Das hätte ich ja nun garnicht erwartet. Zwinkernd

Gruß Maik !

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#13
31. Mai 2011, um 06:49:13 Uhr

"Nicht-anständiger Sondengänger" ist in dem Fall doch wohl eher die nette Form von Raubgräber oder ist meine Definition von Raubgräbern (wissentlich und ohne Genehmigung auf BDs suchend) falsch?

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#14
31. Mai 2011, um 07:35:23 Uhr

Man o man,

Walter hats doch bestens geschrieben.

Es kommt nicht darauf an "WO" man sucht, sondern "NACH WAS" man sucht.

Ein Strand auf dem ich regelmäßig suche ist ein eingetragener Denkmalbereich.

Und da stört es keinen wenn ich da nach € und anderen, von Badegästen verlorenen,
Sachen suche.

Ich treffe da auf viele Leute von denen nix aber auch gar nichts in Richtung "Raubgräber" kam
aber hier hauen Sondlerkollegen solche Brocken raus.  Nono

Gruß Charlie


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