Es soll nun einheitliche Regelungen für Sondengänger in der Schweiz geben. Nur in einen Kanton darf man einen Fund bis 20 cm, im andern bis 30 cm ausgraben.
Also wenn die vermutete Kanonenkugel nun 5 cm tiefer liegt, muss ich den Archi rufen? Der wird sicher Freude haben, wenn es dann nur eine Konservendose ist.
Ich habe schon Leute kennen gelernt, die dürfen nicht tiefer als 10 cm graben.
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Einlogenhttp://www.da.lu.ch/richtlinien_ehrenamtliche_version_10-2013.pdf
Ich suche Kontakte für ein persönliches Treffen mit Sondlern in der Schweiz, welche eine Bewilligung haben. Zwecks Erfahrungsaustausch.
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