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 Einheitliche Regeln für Sondengänger in der Schweiz

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Avatar  Einheitliche Regeln für Sondengänger in der Schweiz  (Gelesen 602 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
20. Dezember 2013, um 11:10:31 Uhr

Es soll nun einheitliche Regelungen für Sondengänger in der Schweiz geben. Nur in einen Kanton darf man einen Fund bis 20 cm, im andern bis 30 cm ausgraben.

Also wenn die vermutete Kanonenkugel nun 5 cm tiefer liegt, muss ich den Archi rufen? Der wird sicher Freude haben, wenn es dann nur eine Konservendose ist.

Ich habe schon Leute kennen gelernt, die dürfen nicht tiefer als 10 cm graben.


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http://www.da.lu.ch/richtlinien_ehrenamtliche_version_10-2013.pdf



Ich suche Kontakte für ein persönliches Treffen mit Sondlern in der Schweiz, welche eine Bewilligung haben. Zwecks Erfahrungsaustausch.

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(versteckt)
#1
10. Januar 2014, um 16:21:14 Uhr

woher bist du ?

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(versteckt)Themen Schreiber
#2
10. Januar 2014, um 16:30:39 Uhr

Bin aus Glarus. Schau unter: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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www.1799.ch


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(versteckt)
#3
10. Januar 2014, um 16:41:42 Uhr

okay cool
mal lust nee runde sondeln zu gehen

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(versteckt)Themen Schreiber
#4
10. Januar 2014, um 16:46:02 Uhr

Habe nur eine Raubgräberbewilligung im Kt. Glarus, kann daher nicht in andere Kantone.


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