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 Erlaubnis zum Soondengehen

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Avatar  Erlaubnis zum Soondengehen  (Gelesen 1295 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
12. Dezember 2011, um 18:10:20 Uhr

Hallo zusammen,

ich möchte in Neubrandenburg Sondengehen. Wen muss ich um erlaubnis Fragen, wenn ich öffentliche Stellen absuchen will? 

Danke und Grüße

datatom Reiter

Offline
(versteckt)
#1
12. Dezember 2011, um 18:39:51 Uhr

Am Besten erstmal das Denkmalschutzgesetz deines Bundeslandes lesen.

Und wenn der Eigentümer des Grundstücks die öffentliche Hand ist, dann den richtigen Eigentümer fragen. Kann ja Gemeinde, Kreis, Land oder Bund sein.

Gruß
Oetti1

(versteckt)Themen Schreiber
#2
12. Dezember 2011, um 18:48:51 Uhr

Wäre das Ordnungsamt zuständig, wenn ja, welche Abteilung? Die für Falschparken wohl nicht Lächelnd

Offline
(versteckt)
#3
12. Dezember 2011, um 18:52:54 Uhr

in Hamburg heißt das
Management des öffentlichen Raumes.....früher Grünflächenamt........


Ahoi Vagabond

Offline
(versteckt)
#4
12. Dezember 2011, um 19:06:30 Uhr

Geschrieben von Zitat von datatom
Wäre das Ordnungsamt zuständig, wenn ja, welche Abteilung? Die für Falschparken wohl nicht Lächelnd

Das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege in Schwerin ist dafür zuständig.

Ups, Nachtrag: Das mit den "öffentlichen Stellen" hatte ich überlesen. Nach was willst Du denn suchen, bzw. was verstehst Du unter öffentlichen Stellen ?

« Letzte Änderung: 12. Dezember 2011, um 19:11:41 Uhr von (versteckt) »

Als beste Antwort ausgewählt von 07. Juni 2025, um 12:22:00 Uhr
(versteckt)Themen Schreiber
#5
12. Dezember 2011, um 21:46:52 Uhr
Beste Antwort entfernen

Eine öffentliche Wiese die der Stadt gehört.

Offline
(versteckt)
#6
12. Dezember 2011, um 22:06:17 Uhr

Geschrieben von Zitat von datatom
Eine öffentliche Wiese die der Stadt gehört.

Und dort willst Du dann Oberflächenfunde absammeln, oder wie ? Du musst schon etwas mehr dazu erzählen, sonst wird das nichts mit der Hilfe zu Deiner Frage.

Offline
(versteckt)
#7
13. Dezember 2011, um 10:44:40 Uhr

Unabhängig von der denkmalschutzrechtlichen Frage würde in so einem Fall die Behörde in meiner Stadt, die dafür zuständig ist, Liegenschaftsamt heissen.
Das mag in deiner Stadt aber anders lauten.

Gruß
Oetti1

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