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 Erwicht worden

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#15
14. Juli 2012, um 22:39:42 Uhr

Geschrieben von Zitat von sternenstahl
@Mücke
ich glaube das der Walter in Sachen Detektor und Behörden schon genug Erfahrung und einiges bewegt hat. Und du?

Hab ich an seiner Erfahrung einen Zweifel gehegt? Nein. Ich hätte nur gerne eine Begründung für seine direktes Statement.
Wie soll es denn ablaufen? Das ist unnötige Panikmache gegen die Sondler.
Der Threadstarter fragte, wenn man erwischt wird beim Sondeln. Er sagte nicht wo, etc. Also soll ihm auf einem Acker von der Polizei der MD abgenommen werden oder was?
Was soll der Blödsinn? Die Polizei kann ihm garnichts außer eben er bricht die "Regeln". Lest mal eure Rechte als Bürger.
Solange nichts schwerwiegendes gegen dich vorliegt ist man fein raus. Wenn einer so blöd ist und händigt seinen MD aus, kann man ihm auch nicht mehr helfen.

@ Sternenstrahl  Von welchem "Erwischen" redest du denn bitte?? Wer auf einem BD sondelt hat nun mal die Arschkarte. Davon war aber in meiner Aussage nie die Rede!!!

  Gute Nacht


« Letzte Änderung: 14. Juli 2012, um 22:41:29 Uhr von (versteckt) »

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#16
15. Juli 2012, um 08:52:04 Uhr

Geschrieben von Zitat von Mücke

Nö muss ich nicht, Walter.
Bitte um Begründung. Huch
Hätte ich geschrieben dir wird der MD abgenommen, anschließend Hausdurchsuchung und Sicherstellung aller Unterlagen und Geräte, käme das eher der Wahrheit gleich???
Man sollte seine Rechte kennen, dann bleibt auch die Bullerei ganz ruhig und zieht schnell den kürzeren. 


Moin,

müssen musst Du nicht, wir sind ja ein freies Land, aber Du solltest, wenn Du etwas schreibst.

Dein zweiter Satz:

Geschrieben von Zitat von Mücke
Die dürfen die Personalien feststellen und mehr nicht. Du bist dazu verpflichtet dich auszuweisen!

ist schon falsch. Es besteht in Deutschland keine Ausweispflicht, jedenfalls nicht für Deutsche.

Bitte belege also, auf welcher gesetzlichen Grundlage Deine Aussage beruht.

Viele Grüße

Walter 

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#17
15. Juli 2012, um 09:11:17 Uhr

@ Walter Franke

In Deutschland besteht eine Ausweispflicht ab dem 16. Lebensjahr, es besteht aber keine generelle Mitführpflicht.

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://de.wikipedia.org/wiki/Ausweispflicht


Gruss Michael

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#18
15. Juli 2012, um 09:12:14 Uhr

Geschrieben von Zitat von andre0810
Erwicht worden
Was hast Du denn vor?

 Zwinkernd


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#19
15. Juli 2012, um 10:12:45 Uhr

Geschrieben von Zitat von Schlesier
Was hast Du denn vor?

 Zwinkernd

nur ein S vergessen. Er ist erwichst worden...

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#20
15. Juli 2012, um 10:34:21 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sondelix
nur ein S vergessen. Er ist erwichst worden...

Friede seiner schlaffen Seele  Amen  Grinsend

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#21
15. Juli 2012, um 10:35:18 Uhr

wir Leben in Deutschland. Bei mir im Nachbar Landkreis ist ein Sondengänger Erwischt worden
wie er auf einen Bodendenkmal sich zu schaffen machte, was dazu führte das die Polizei ihm die Sonde
samt Grabutensilien abnahmen. Eine Hausdurchsuchung rundete die Sache ab. Es wurde einiges
bei ihm gefunde(Urnen). Au weia. Die Polizei kontrolliert jetzt jeden Sondengänger der dort mit
einer Sonde rumlaufen tut Schockiert.

gruß,                            Copper

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#22
15. Juli 2012, um 13:35:34 Uhr

Die Polizei darf alles Beschlagnahmen und dich durchsuchen, aber nur wenn sie im Dienst sind...

Max Smiley

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#23
15. Juli 2012, um 13:40:46 Uhr

Geschrieben von Zitat von MaxAttack
Die Polizei darf alles Beschlagnahmen und dich durchsuchen, aber nur wenn sie im Dienst sind...

Max Smiley

ich darf auch willkürlich alles beschlagnahmen wenn mir danach ist  Narr

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#24
15. Juli 2012, um 17:14:32 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
ist schon falsch. Es besteht in Deutschland keine Ausweispflicht, jedenfalls nicht für Deutsche.
Moin Walter.
siehe Michael.  Zwinkernd
Man muss den Perso sogar immer mitführen, wenn bei Kontrolle keine Personalien festgestellt werden können, gibt´s obendrein noch ne keilne Bearbeitungsgebühr und man muss ihn
in einer bestimmten Frist in der Dienststelle vorzeigen. Oder du wirst freundlicherweise direkt nach Hause gefahren.

Ich dachte du meintest eher die Rechtsfrage beim Sondeln. Ich denke der Rest erübrigt sich.
Wie schon geschrieben ich meine hierbei NICHT auf BD sondeln.

@copper
Das passiert dann eben mit den "Dummen". Er war aber sicher kein unbeschriebenes Blatt sonst wäre das am anfang etwas glimpflicher ausgegangen.



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#25
15. Juli 2012, um 18:25:23 Uhr

Geschrieben von Zitat von Mücke
Moin Walter.
siehe Michael.  Zwinkernd
Man muss den Perso sogar immer mitführen, wenn bei Kontrolle keine Personalien festgestellt werden können, gibt´s obendrein noch ne keilne Bearbeitungsgebühr und man muss ihn in einer bestimmten Frist in der Dienststelle vorzeigen. Oder du wirst freundlicherweise direkt nach Hause gefahren.

Ich dachte du meintest eher die Rechtsfrage beim Sondeln. Ich denke der Rest erübrigt sich.


Moin Mücke,

leider falsch. Der Personalausweis muss nicht mitgeführt werden und wenn es keine Pflicht dazu gibt, gibt es auch keine Rechtsgrundlage eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.

Der Rest erübrigt sich - wieso dass denn?



Hinzugefügt 15. Juli 2012, um 18:31:38 Uhr:

Vor den Grünen brauchst du keine Angst haben. Wenn du natürlich auf unbefugtem Gelände sondelst, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Dann gibts ein Bußgeldbescheid und Platzverweis.


Moin Mücke,

was ist ein "unbefugtes Gelände"? ... und wieso ist es eine OWi?

Viele Grüße

Walter

« Letzte Änderung: 15. Juli 2012, um 18:31:38 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#26
15. Juli 2012, um 18:31:51 Uhr

Tipp an alle: wenn Ihr keine Ahnung habt, dann lasst doch die Finger von der Tastatur! Jeder schreibt hier sein rechtliches Null- bis Halbwissen ins Forum und der Nächste toppt das dann noch. Wem soll das was bringen?

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#27
15. Juli 2012, um 18:37:58 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
leider falsch. Der Personalausweis muss nicht mitgeführt werden und wenn es keine Pflicht dazu gibt, gibt es auch keine Rechtsgrundlage eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.

Hallo Walter.

Pickst du dir nur die Rosinen raus , Walter? Zunge  Ja das stimmt es ist falsch, jetzt hab ich mich selbst noch rein geritten.
Mitführpflicht besteht nicht aber man sollte sich ausweisen können und so ist es eben logisch den Perso oder Führerschein mitzuführen oder sonst irgendwas mit Lichtbild. Aber darum gings ja nicht. >> Eben die Ausweispflicht die ja angeblich nicht für Deutsche zutrifft.>> Nicht ablenken Walter. Zwinkernd  Deine Begründung fehlt mir noch. Ich finde über deine Aussage nirgends etwas.

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Der Rest erübrigt sich - wieso dass denn?
Ja weil dazu nichts weiter von dir kam. Du schreibst zwar alles ist falsch, aber gibst eben keine Berichtigung. Was bei der Ausweispflicht ja schon mal schief gegangen iwäre.

Ok. Zusatz.
Eine Ordnungswidrigkeit in Deutschland ist eine geringfügige Verletzung der Rechtsregeln.

Nach deutschem Recht ist eine Ordnungswidrigkeit eine Gesetzesübertretung (genau: eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung), für die das Gesetz als Ahndung eine Geldbuße vorsieht (§ 1 Abs. 1 des „Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten“ OWiG). Quelle wiki plus weiteres jederzeit abrufbar.

Muss man denn ALLES explizit erklären? Man kann sich doch denken was ich mit unbefugtem Gelände meine. Ich schreibe das nächste mal am besten alles
aus und versuche micht nicht kurz zu fassen. BD - Nschg - usw.  Und das nur in Verbindung mit dem MD und Grabungswerkzeug!!!

Ergo. rechtswidrige Handlung mit MD und Spaten auf BD >> Owi >> Platzverweis >> Geldbuße >> gaaanz einfach
Ich bin raus. Wird mir ehrlich gesagt zu nervig.  Schweigend

« Letzte Änderung: 15. Juli 2012, um 18:52:19 Uhr von (versteckt) »

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#28
16. Juli 2012, um 07:36:35 Uhr

Moin Mücke,

ich picke doch keine Rosinen heraus, sondern ich habe angefangen Satz für Satz zu belegen, dass Deine Aussagen hier falsch sind. Dabei habe ich bei Deinen ersten falschen Aussage angefangen, das war Deine Aussage, dass es eine Pflicht zur Mitführung eines Personalausweises gäbe.

Dann habe ich Deine zweite Ausage zitiert, die mit dem "unbefugten Gelände".

Was ein unbefugtes Gelände ist, hast Du jetzt immer noch nicht erklärt, sondern nur, was eine OWi ist. Diese Frage hatte ich aber nicht gestellt, da mir bekannt ist, was eine OWi ist, sondern ich wollte wissen, was Du als unbefugtes Gelände bezeichnest, da es diesen Rechtsbegriff nicht gibt UND ich wollte wissen WISO das dann ein OWi-Verfahren nach sich zieht.


Viele Grüße

Walter

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#29
16. Juli 2012, um 12:15:45 Uhr

Morgen Walter,

ich meinte mit "unbefugtem Gelände" eben ein Areal das für Sondengänger ohne "Erlaubnis" tabu sein sollte. Bspw. Bodendenkmäler, Naturschutz/Landesschutzgebiete, sonstige
Übungsgelände, Nationalparks und eingeschlossene Wälder und was es sonst noch so alles gibt. 
Das meinte ich auch nicht als Rechtsbegriff. So kompliziert denke ich gar nicht. War einfach nur als Überbegriff für eben diese Gebiete gemeint.

Das Betreten mit Sonde/Grabungswerkzeug kann in manchen Fällen und je nach Auslegung schon als eine Ordnungswidrigkeit dargestellt werden und wird dann eben mit Bußgeld und Platzverweis geahndet. Definition Owi oben geschrieben.

Da der Fredstarter aber sicher nur Äcker, Wälder, Wiesen meinte und dies nur darauf bezog, dass man vom Bauern erwischt wird, weil man Angst hatte ihn zu fragen oder
eben nicht antraf, dann interessiert das oben genannte auch nicht. Da wurde wieder sowas gestartet wo man am Ende sagt, was will der Starter überhaupt und sowieso
keine Antwort mehr kommt ausser Danke. Im Prinzip ist dieses ganze Thema pure Zeitverschwendung, weil alles hier und im Web nachzulesen ist.

Hier mal ein Bsp. aus Niedersachsen.
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http://www.sv-og-achim.de/cay/FFOG.htm


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http://de.wikipedia.org/wiki/Sondeng%C3%A4nger


 



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