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 Erwicht worden

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(versteckt)Themen Schreiber
#0
12. Juli 2012, um 23:53:13 Uhr

Halli Hallo

Unzwar hätte ich da nur eine Frage hatt die Polizei das Recht, jemand zu durchsuchen wenn man erwischt wird beim Sondeln gehen oder kann man sich dagegen währen ? oder dürfen sie sogar Detektor oder sonstiges Eq beschlagnahmen ?

Ps.: mir ist das noch nicht Passiert würde mich aber mal Interessieren

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#1
13. Juli 2012, um 01:35:19 Uhr

Hallo...
Kla können die das !... nur Ordnungsamt darf das nicht, die müssen erst die Polizei holen !
Könnte ja auch sein, das du Munition oder ein Messer dabei hast...bei uns gibts ständig "Allgemeine Personenkontrolle", grade wenn Fußballspiele sind !
Auch wenn man einfach nur durch die Stadt läuft und man denen verdächtig vorkommt können sie dich kontrollieren.

Mit dem Beschlagnahmen bin ich mir nicht sicher, denke nur wenn sie Beweise haben, dass du das Ding für was illegales benutzt hast !
Aber andere wissen sicher genaueres Zwinkernd

gruß Nic

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#2
13. Juli 2012, um 03:38:21 Uhr

Durchsuchen dürfen Sie dich schonmal Nüscht,den Detektor können sie auch dann nur beschlagnahmen,wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt,mit original höchstrichterlicher Unterschrift, um eventuell dagegen vorzugehen,hatte auch mal eine allgemeine Verkehrskontrolle,musste Drogentest machen und Pusten,und mein Bruder und Ich mussten die Hände aufs Armaturenbrett legen,aber warte ab,die Beschwerde ans Innenministerium ist schon geschrieben...,eine ALLGEMEINE Personenkontrolle ist sofern man nicht irgendwie höchstauffällig geworden ist absolute diskriminierung,wenn sie allgemein ist,warum nehmen die dann nicht ne Person die 2 Strassen weiter langläuft ... diese Handlanger...

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#3
13. Juli 2012, um 04:52:07 Uhr

Wenn die Pol. Gefahr im Verzuge sieht darf sie das wohl.
Koennte sein, dass dies so ausgelegt wird wenn Du Mun. ausbuddeltst....

Mal im Ernst, wenn die Pol. vernuenftig ist kann man da schon mit denen reden. Die Angabe weder nach Bodendenkmaelern noch nach Mun. zu suchen, sollte reichen. Man hat ausserdem recherchiert und kann den Beamten mitteilen, dass das naechste ortsfeste Bodendenkmal weit weg in dieser und jener Richtung liegt.

Wenn die aber gleich meinen Sie muessen den Dicken machen........

ACHTUNG: Total bescheuert ist es natuerlich wenn man etwas "freiwillig" macht! Auf Ansinnen wie "Koennen wir in den Rucksack schauen" "Bitte uebergeben Sie mir den Detektor" wird geantwortet "Auf welcher Rechtsgrundlage?". Dann ist der Kaes in den meisten Faellen eigentlich schon gegessen.  Keinerlei Poebeleien, ruhiger sachlicher Ton, eine Haltung, die klar macht das der Beamte einen informierten, muendigen Buerger vor sich hat.
Besteht er darauf, muss man den Rucksack erstmal aushaendigen. Natuerlich mit den Worten, dass man im Falle der Durchsuchung auf einer Richterlichen Entscheidung besteht. (Dann muss er nachtraeglich zum Richter rennen und sich das genehmigen lassen). Namen/Nummer der Beamten notieren, wenn nix kommt, bei Dienstellenleiter nachhaken.
NIEMAND ist verpflichtet, irgendwelche Angaben der Polizei gegenueber zu irgendwelchen Sachen zu machen. Lediglich Angaben zur Person. Kann durch Vorzeigen des Personalausweises und Berufsangabe erledigt werden. Danach kann sich der Gruenweisschargierte ueberlegen, was er mit der ganzen Sachlage macht.
Verbandskasten, Warndreieck und die doofe Weste koennen ohne weiteres im Fahrzeuinnenraum transportiert werden, wenn das als guenstig empfunden wird............... :Smiley
Wer erstmal ein Springmesser und ein 50 gramm piece Shit aus den Taschen klauben muss um and den Perso zu kommen, ist selber schuld  Lächelnd

Aber na ja, wenn alle paar Monate einer in der Zeitung steht bei dem im Keller 30 Granaten gefunden hat ist das fuer mich alles wenigsten Ansatzweise verstaendlich.

Gruss

Nam



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#4
13. Juli 2012, um 06:49:23 Uhr

Zur Not sollte man die Beine in die Hand nehmen bevor sie überhaupt mit einem Sprechen können und rennen, rennen, rennen, was das zeug hält...  Grinsend Zwinkernd

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#5
13. Juli 2012, um 14:12:01 Uhr

Geschrieben von Zitat von andre0810
Halli Hallo

Unzwar hätte ich da nur eine Frage hatt die Polizei das Recht, jemand zu durchsuchen wenn man erwischt wird beim Sondeln gehen oder kann man sich dagegen währen ? oder dürfen sie sogar Detektor oder sonstiges Eq beschlagnahmen ?

Ps.: mir ist das noch nicht Passiert würde mich aber mal Interessieren

Moin,

beschlagnahmen dürfen sie den Detektor nicht, aber sicherstellen  Grinsend

Viele Grüße

Walter

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#6
13. Juli 2012, um 15:50:51 Uhr

Dürfen sie laut diesen Artikeln:
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://de.wikipedia.org/wiki/Sicherstellung_%28Recht%29

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://de.wikipedia.org/wiki/Durchsuchung_%28Recht%29


Gruß
Oetti1

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#7
13. Juli 2012, um 15:57:07 Uhr

Geschrieben von Zitat von andre0810
Halli Hallo

Unzwar hätte ich da nur eine Frage hatt die Polizei das Recht, jemand zu durchsuchen wenn man erwischt wird beim Sondeln gehen oder kann man sich dagegen währen ? oder dürfen sie sogar Detektor oder sonstiges Eq beschlagnahmen ?

Ps.: mir ist das noch nicht Passiert würde mich aber mal Interessieren

(Hobbyjurist Modus an)
Die dürfen die Personalien feststellen und mehr nicht. Du bist dazu verpflichtet dich auszuweisen! Die Polizei übrigends auch.  Zwinkernd Kann ja sonst jeder kommen.
Die stellen ja auch nicht dein Fahrrad sicher, wenn du bei rot über die Ampel fährst.

Vor den Grünen brauchst du keine Angst haben. Wenn du natürlich auf unbefugtem Gelände sondelst, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Dann gibts ein Bußgeldbescheid und Platzverweis.
Wenn du desöfteren wieder auf der gleichen Stelle sondeln gehst, kann es sein, dass sie dir deinen MD sicherstellen. Das geht aber nur über einen Beschluss.
Aber so blöd ist ja keiner.
Falls du gesehen wirst, wie du scharfe Munition einsammelst, dann sieht das ganze schon etwas anders aus, weil du dich dann strafbar machst.
Hierbei kann es möglich sein deinen MD kurzfristig zu beschlagnahmen und auch deinen Kofferraum und dich zu durchsuchen, weil Gefahr in Verzug ist. Bußgeld sowieso.

(versteckt)
#8
13. Juli 2012, um 16:28:58 Uhr

"erwischt werden" ,tss  Irre beim normalen sondeln wird man nicht "erwischt", sondern höchstens mal blöd angequatscht – Ruhe bewahren und aufklären ist dann angesagt  Belehren

erwischt werden und dann MD weg, geht nur bei richtig schlimmen Flächen wie z.B. KD/GSG  (MD-Einzug nach § 74 StGB o. §22 OWiG) und wohl nicht auf normalen Äckern selbst wenn unnachgefragt rauf gegangen .
dort bestünde die Owi ja nur im Betreten (falls nicht durchs allgemeines Betretungsrecht abgesichert) und vielleicht noch im Graben (kommt wohl auf Lochtiefe an – Stichwort "Sachbeschädigung") – können dir dann evtl Schuhe und Spaten abziehen ,aber rechtlich abgesichert kaum deinen MD Zwinkernd

Ansonsten ,nichts was gegen das KrWaffKontrG verstößt am Mann haben ,wenn du denen, warum auch immer, doch mal gegenüber stehen solltest – ist verboten und wenn denen danach ist ,biste dran !


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#9
13. Juli 2012, um 22:45:10 Uhr

Es gibt schon mal gar kein OWiG,weil das Einführungsgesetz zum Ordnungswidrigkeitengesetz 2007 vom Bundestag zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen wurde,Fakt ist weiter die STPO das GVG und die ZPO wurden 2006 mit dem Bereinigungsgesetz der Alliierten Besatzungsmacht abgeschafft, es gilt heute noch Waffenstillstand,also Deutschland steht unter Fremdbesatzung,da wir kein Friedensvertrag haben,Deutschland hat auch keine Verfassung,was aus Artikel 146 GG ersichtlich wird,das Grundgesetz FÜR die Bundesrepublik Deutschland,was nicht vom Volk selbst gewählt wurde verliert an dem Tage seine Gültigkeit, wenn vom Volk eine in freier Entscheidung gewählte Verfassung in Kraft tritt,und zum deutschen Volk gehört nunmal heute noch Pommern Preussen und Schlesien......,Beste Grüsse

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#10
14. Juli 2012, um 15:13:07 Uhr

Geschrieben von Zitat von Mücke
(Hobbyjurist Modus an)
Die dürfen die Personalien feststellen und mehr nicht. Du bist dazu verpflichtet dich auszuweisen! Die Polizei übrigends auch.  Zwinkernd Kann ja sonst jeder kommen.

Vor den Grünen brauchst du keine Angst haben. Wenn du natürlich auf unbefugtem Gelände sondelst, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Dann gibts ein Bußgeldbescheid und Platzverweis.
Wenn du desöfteren wieder auf der gleichen Stelle sondeln gehst, kann es sein, dass sie dir deinen MD sicherstellen. Das geht aber nur über einen Beschluss.
Aber so blöd ist ja keiner.
Falls du gesehen wirst, wie du scharfe Munition einsammelst, dann sieht das ganze schon etwas anders aus, weil du dich dann strafbar machst.
Hierbei kann es möglich sein deinen MD kurzfristig zu beschlagnahmen und auch deinen Kofferraum und dich zu durchsuchen, weil Gefahr in Verzug ist. Bußgeld sowieso.


Okay, kein Kommentar dazu, von dem was da steht stimmt so gut wie nichts.

Du liest Dich besser nochmal neu in die Materie ein.

Viele Grüße

Walter


Hinzugefügt 14. Juli 2012, um 15:18:35 Uhr:

Geschrieben von Zitat von Enigma86
Durchsuchen dürfen Sie dich schonmal Nüscht,den Detektor können sie auch dann nur beschlagnahmen,wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt,mit original höchstrichterlicher Unterschrift, um eventuell dagegen vorzugehen,hatte auch mal eine allgemeine Verkehrskontrolle,musste Drogentest machen und Pusten,und mein Bruder und Ich mussten die Hände aufs Armaturenbrett legen,aber warte ab,die Beschwerde ans Innenministerium ist schon geschrieben...,eine ALLGEMEINE Personenkontrolle ist sofern man nicht irgendwie höchstauffällig geworden ist absolute diskriminierung,wenn sie allgemein ist,warum nehmen die dann nicht ne Person die 2 Strassen weiter langläuft ... diese Handlanger...

Träum weiter !

« Letzte Änderung: 14. Juli 2012, um 15:18:35 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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(versteckt)
#11
14. Juli 2012, um 18:12:19 Uhr

Dann kauf dir halt ein Grundgesetz und lese dich bitte in Artikel 146 ein,dort steht geschrieben,das Grungesetz verliert dann seine Gültigkeit,wenn vom deutschen Volk in freier Selbstentscheidung eine Verfassung geregelt wird,es stimmt auch,dass Deutschland keinen Friedensvertrag hat,somit gilt hier Besatzungszustand und Waffenstillstand...,träume du bitte weiter und beschäftige dich mit diesem Thema,faktisch sind somit Polizei ,Richter und Staatsanwälte als Privatpersonen anzusehen,und dürfen so gut wie nix...,da ja laut BGB § 839 keine Staatshaftung greift,weil ja die BRD auch kein Staat ist sondern eine GMBH mit Handelsregistereintrag in Ffm,kannst mir ja bescheid geben,wenn alles nachgeprüft wurde und manche aussagen revidiert werden... ;-)


Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_146.html


Soviel zum Thema Souverän,da steht es zum Thema GG und Verfassung,das GG ist ja nur ein Übergangsprovisorium der Besatzer...

« Letzte Änderung: 14. Juli 2012, um 18:23:10 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#12
14. Juli 2012, um 18:40:26 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Okay, kein Kommentar dazu, von dem was da steht stimmt so gut wie nichts.

Du liest Dich besser nochmal neu in die Materie ein.

Viele Grüße

Walter


Nö muss ich nicht, Walter.
Bitte um Begründung. Huch
Hätte ich geschrieben dir wird der MD abgenommen, anschließend Hausdurchsuchung und Sicherstellung aller Unterlagen und Geräte, käme das eher der Wahrheit gleich???
Man sollte seine Rechte kennen, dann bleibt auch die Bullerei ganz ruhig und zieht schnell den kürzeren.  



« Letzte Änderung: 14. Juli 2012, um 19:29:10 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#13
14. Juli 2012, um 20:28:38 Uhr

Also aktuell stehts 50:50!  Lächelnd

Nein mal im Ernst, ich denke es wird immer auf die Situation ankommen, sowie auf die beteiligten Personen. Ferndiagnose sicher schwierig was passieren wird. Möglich ist grundsätzlich immer alles!  Schockiert Zwinkernd

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(versteckt)
#14
14. Juli 2012, um 22:23:50 Uhr

@Mücke
ich glaube das der Walter in Sachen Detektor und Behörden schon genug Erfahrung und einiges bewegt hat. Und du?

Der letzte der so eine ähnliche Einschätzung gehabt hat wie du, der hat vor Gericht geklagt und gleich zwei mal verloren. Er muß die Strafen zahlen und das Gericht und seinen Anwalt und wenn er weiter mach und erwischt wird, werden die Strafen höher werden.

G.S

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