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 Frage .. Rechtslage zum Fundort

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Avatar  Frage .. Rechtslage zum Fundort  (Gelesen 1995 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
13. Juni 2018, um 07:14:36 Uhr

Hallo zusammen ..

ich habe schon einige Funde gemeldet und bis jetzt befand sich der Fundort immer auf Staats Forst oder Gemeindegrund.. ich habe vor kurzem 2 weitere Waldfunde gemeldet und im nachhinein festgestellt, das der Wald in Privatbesitz ist .. soweit ich weiß besteht jedoch öffentliches Betretungsrecht .. kann das jetzt Streß geben ? vielleicht hatte jemand schon mal eine solche Situation .

ich hatte hier im Januar ein Tüllenbeil vorgestellt .. es ist auf dem Rückweg und wurde in Nürnberg auf späte Hallstatt - frühe Late´ne datiert -680 - ? bin gespannt wie´s ausschaut.

Gruß D.

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(versteckt)
#1
13. Juni 2018, um 08:03:12 Uhr

Achtung hier Forum, keine Rechtsberatung, nur meine private Meinung
 
Wenn es bei sowas Stress geben könnte, müsste das Amt ja erstmal zu dem Privatbesitzer gehen und ihm erzählen, dass Du dort was gefunden hast. Ich weiß nicht, ob das Amt überhaupt deine Personalien weitergeben dürfte, Datenschutz und so. Wenn Du jetzt natürlich etwas herausragendes gefunden hast und da die Bagger anrollen, könnte der Waldbesitzer schon stutzig werden. Und selbst dann kann man immer noch sagen, Auflesefund beim Spaziergang. In 99,99% der Fälle wird dein Fund aber schön eingetütet, auf der Landkarte die nur das Amt sehen kann ein Kreis für den Fund gemacht und dann verschwindet das ganze für den Rest der Menschheitsjahre irgendwo in einem Archivkarton und niemand wird jemals was davon hören.
Sollte jemand andere Erfahrungen gemacht haben, nur her damit!

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#2
13. Juni 2018, um 08:06:17 Uhr

Morgen , ich geh mal davon aus dass der Fund in Bayern gemacht wurde. nach derzeitiger Gesetzeslage hat der Besitzer des Grundstücks 50 prozentigen Anspruch auf den Fund . Dieser  Anteil wird  dir nicht aberkannt  werden , obwohl du nicht die Einverständnis des Eigentümer hattest . Allerdings kann er dir verbieten in Zukunft mit der Sonde auf seinem Grundstück zu graben. Wenn er dich dabei erwischt , könnte es schon Streß geben .Du müßtest dich allerdings jetzt mit ihm zusammensetzen und ihn fragen , ob er  seinen Anteil an dich abtritt. Wenn das nicht der Fall ist , gibts noch die Möglichkeit , dass über ein Gutachten der Wert des Fundes ermittelt wird. Die Hälfte des Wertes müßte dann der Grundstückseigentümer bekommen .Ist er mit beidem nicht einverstanden , kanns in der Tat stressig werden . Dann gehts über die Gerichte. Natürlich gibts noch die Möglichkeit dem Besitzer gar nix zu sagen . Nachdem du aber den Fund schon gemeldet hast , möchte ich dir von dieser Option abraten . Das wäre dann  Fundunterschlagung .Soweit meine Erfahrungen und Kenntnisse.
Gruss und Gut Fund
Mike

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#3
13. Juni 2018, um 08:13:39 Uhr

Geschrieben von Zitat von Skorpid
In 99,99% der Fälle wird dein Fund aber schön eingetütet, auf der Landkarte die nur das Amt sehen kann ein Kreis für den Fund gemacht und dann verschwindet das ganze für den Rest der Menschheitsjahre irgendwo in einem Archivkarton und niemand wird jemals was davon hören.
Aber nicht in Bayern Nono Da müssen die Archäologen den Fund abkaufen, wenn Interesse besteht und sie ihn behalten wollen, was bei den wenigsten Funden der Fall ist. Dort gilt die Hadrianische Teilung und der Finder und der Grundstücksbesitzer müssen sich die Kohle teilen.

@Eisenmike
Bei materiell wertvollen Funden, würde ich dem Grundstücksbesitzer auch was vom Fund erzählen. aber welcher Sondler zeigt dem Grundstücksbesitzer alle Funde die man gemacht hat, zumal es die meistens gar nicht interessiert.

« Letzte Änderung: 13. Juni 2018, um 08:51:47 Uhr von (versteckt) »

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#4
13. Juni 2018, um 09:05:47 Uhr

Geschrieben von Zitat von MichaelP
Aber nicht in Bayern Nono Da müssen die Archäologen den Fund abkaufen, wenn Interesse besteht und sie ihn behalten wollen, was bei den wenigsten Funden der Fall ist. Dort gilt die Hadrianische Teilung und der Finder und der Grundstücksbesitzer müssen sich die Kohle teilen.

@Eisenmike
Bei materiell wertvollen Funden, würde ich dem Grundstücksbesitzer auch was vom Fund erzählen. aber welcher Sondler zeigt dem Grundstücksbesitzer alle Funde die man gemacht hat, zumal es die meistens gar nicht interessiert.

Ich gebe dir Recht , warum schlafende Hunde wecken ? Aber rechtlich gesehen wäre das der richtige Weg .Letzendlich entscheidet der Gewissenswurm. Muss jeder selber wissen Zwinkernd

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#5
13. Juni 2018, um 09:17:40 Uhr

Geschrieben von Zitat von Eisenmike
 Muss jeder selber wissen Zwinkernd
Genau so siehts aus. Super 
Rechtlich ist der von dir aufgezeigte Weg natürlich der Korrekte. Zwinkernd

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(versteckt)Themen Schreiber
#6
13. Juni 2018, um 09:25:15 Uhr

Danke für eure Antworten und Meinungen ..
ich war nur beunruhigt als ich nachforschte und erfuhr, das in diesem Gebiet fast der ganze Wald in Privatbesitz von verschiedenen Eigentümern ist .. ich gehe noch nicht so lange und weiß nicht ob das LDA automatisch den Grundbesitzer eines Fundortes ausfindig macht und mir evtl. einen reindreht.

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#7
13. Juni 2018, um 09:34:27 Uhr

Wenn eine Ausgrabung stattfindet, bekommt er es natürlich schon mit, aber bei so einem Fund bin ich mir ziemlich sicher, das das nicht passiert.
Selbst wenn du einen materiell hochwertigen Fund machst, einen Goldhort z.B. und die kaufen dir den Fund ab, musst du es mit dem  Grundstückseigentümer selbst klären, das wurde mir vom Amt zumindest so mitgeteilt. Da bist du dann in der Verantwortung und wenn du ihm das verschweigst, ist es Unterschlagung.

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#8
13. Juni 2018, um 10:01:59 Uhr

Da bin ich ja froh, dass wir in Sachsen alles abgeben dürfen und uns nichts gehört. Können wir schonmal nichts unterschlagen. :-)

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(versteckt)Themen Schreiber
#9
13. Juni 2018, um 10:17:28 Uhr

ok Danke . abwarten ..

was anderes .. ich finde den Button zum Ausloggen nicht mehr

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#10
13. Juni 2018, um 10:34:57 Uhr

Geschrieben von Zitat von wolgadriver
ok Danke . abwarten ..

was anderes .. ich finde den Button zum Ausloggen nicht mehr
Ganz oben rechts, der Pfeil.

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#11
13. Juni 2018, um 12:38:44 Uhr

Ich würde mir da nicht so einen Kopf machen. Und mich eher freuen, dass es ein Privatwald ist. Wenn der mehrere Besitzer hat, haben die doch sicher eine Vereinigung/Verband, die den verwaltet. Bei denen würd ich einfach mal nachfragen, ob die was dagegen haben, dass du bei Ihnen sondelst.

Wir haben hier eine ähnliche Konstellation und ich hatte bisher nur gute Erfahrungen. Tatsächlich sind das eher die Jagdpächter, die da Stress schieben, weniger die Waldbesitzer selbst. Solange du deren Bäumen nix tust, ist denen meist alles andere egal. Und ne gute Quelle für billiges Brennholz sind sie auch immer. Grinsend

Ich würde also die Arbeit nicht scheuen, mich da schlau zu machen und mit den Besitzern zu reden. Hat auch noch einen Riesen-Vorteil, wenn die Antwort positiv ist: Dir kann keiner mehr an´s Bein pinkeln. Es sondelt sich nirgends so entspannt wie auf Land, wo man die Erlaubnis hat.

Und da hat man auch direkt einen Ansprechpartner für Funde. Auch da ist der Spruch eigentlich immer der gleiche: "Wenn du Gold/nen Schatz findest, meld dich halt. Alles andere is uninteressant." Grinsend

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