[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Rechtliches > Thema:

 Funde in Behörden oder im öffentlichen Dienst

Gehe zu:  
Avatar  Funde in Behörden oder im öffentlichen Dienst  (Gelesen 1720 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten: 1    Nach unten
Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
08. April 2015, um 06:52:01 Uhr

Schon gewusst?


"Wer etwas findet, das mehr als zehn Euro wert ist, muss den Eigentümer informieren oder den Fund "unverzüglich der zuständigen Behörde" anzeigen, wenn er nicht weiß, wem die Sache gehört. Ist kein Fundbüro in der Nähe, hilft auch die Polizei weiter. Meldet sich der Eigentümer nicht, wird man ein halbes Jahr nach Anzeige des Fundes selbst Eigentümer.

Allerdings gelten für Verkehrsbetriebe und Räumlichkeiten von Behörden besondere Regeln. Wer in Bus, Bahn oder auch auf dem Finanz- oder Arbeitsamt etwas findet, bekommt weniger Finderlohn und erlangt außerdem nach Ablauf der Wartefrist nicht das Eigentum an der Sache – selbst wenn sich der bisherige Eigentümer nicht findet.

Nach drei Jahren gehört die gefundene Sache vielmehr dem Verkehrsbetrieb oder dem Träger der Behörde. Zahlen muss die dem ehrlichen Finder nur den halben Finderlohn."


Hier der ganze Bericht:
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article139212177/Weshalb-Sie-in-der-Bahn-kein-Handy-finden-sollten.html



Offline
(versteckt)
#1
08. April 2015, um 06:59:36 Uhr

Vielen Dank für den Hinweis.
Also ich werde nun ganz sicher nicht in Bus und Bahn oder Arbeits-/Finanzamt sondeln.
Habe keine Lust  evtl. Funde, den Behörden zu überlassen  Grinsend Zwinkernd
Außerdem........ diese Fehlsignale !!!! [s

Schlafmünz


« Letzte Änderung: 08. April 2015, um 07:00:41 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#2
08. April 2015, um 07:17:42 Uhr

woher soll man das alles wissen Schockiert?. @Kini:sehr gut Super.


gruß,                         Copper Smiley

Offline
(versteckt)
#3
08. April 2015, um 07:23:39 Uhr

Die beschriebenen Regelungen erinnern sehr an einige Schatzregalien. Die öffentliche Hand hält mal wieder die Hand auf und bringt den ehrlichen Finder um den ihm laut BGB zstehenden Lohn seiner Ehrlichkeit.

« Letzte Änderung: 08. April 2015, um 07:24:31 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#4
08. April 2015, um 07:49:55 Uhr

Geschrieben von Zitat von Hauptmann
Die beschriebenen Regelungen erinnern sehr an einige Schatzregalien. Die öffentliche Hand hält mal wieder die Hand auf und bringt den ehrlichen Finder um den ihm laut BGB zstehenden Lohn seiner Ehrlichkeit.


Ich glaube man kann das Ganze mit dem Begriff "Behördenwillkür" zusammenfassen.

Offline
(versteckt)
#5
08. April 2015, um 09:02:41 Uhr

ich sondle jetzt auch nicht mehr vorem Finanzamt..
die haben mir vor zwei Monaten meine letzte Hose geraubt   Polizei

Offline
(versteckt)
#6
08. April 2015, um 11:25:32 Uhr

Geschrieben von Zitat von Kini
Schon gewusst?


"Wer etwas findet, das mehr als zehn Euro wert ist, muss den Eigentümer informieren oder den Fund "unverzüglich der zuständigen Behörde" anzeigen, wenn er nicht weiß, wem die Sache gehört. Ist kein Fundbüro in der Nähe, hilft auch die Polizei weiter. Meldet sich der Eigentümer nicht, wird man ein halbes Jahr nach Anzeige des Fundes selbst Eigentümer.


Moin,

ja, aber nur dann, wenn der Finder bei Abgabe des Fundes seine Eigentumsrechte am Fund dem Fundbüro gegenüber erklärt. Wird dies versäumt, dann wird der Fund nach 6 Monaten zu Gunsten der Gemeinde versteigert.

Viele Grüße

Walter

Offline
(versteckt)
#7
08. April 2015, um 13:45:22 Uhr

"Der Finder ist zur Verwahrung der Sache verpflichtet."


was denn nun? :-)

Offline
(versteckt)
#8
08. April 2015, um 14:30:14 Uhr

Geschrieben von Zitat von Elvis
"Der Finder ist zur Verwahrung der Sache verpflichtet."
was denn nun? :-)
Du kannst das Gefundene (und auf Aufforderung musst Du es) beim Fundbüro oder der entsprechenden Einrichtung abliefern. Wenn Du dann im normalen Fundbüroablauf nach sechs Monaten das Eigentum in Anspruch nimmst, zahlst du noch eine Verwahrgebühr, die sonst wohl der Verlierer zu tragen hätte. Hängt von der Kommune ab, wie hoch die ist.
Es steht Dir aber auch frei, den Fund zwar zu melden, aber selbst aufzubewahren, wenn nicht Gegenteiliges gefordert wird. Dann bist Du allerdings auch für die Übergabe an den vielleicht doch noch ermittelten Verlierer zuständig.
Diese Variante hatte ich letztes Jahr mit dem in Kühlungsborn am Strand gefundenen Ehering durchgezogen: Dem Fundbüro Foto und Beschreibung des Ringes sowie eingravierten Namen und Jahr der Eheschließung mitgeteilt. Nachdem sich der durchs Fundbüro an mich gekommene Verlierer mit dem exakten Gravurdatum ausweisen konnte, habe ich ihn dann direkt hingeschickt.
Viele Grüße vom
Hauptmann a.D.

Offline
(versteckt)
#9
08. April 2015, um 16:17:52 Uhr

Ich hab mal einen Geldbeutel mit richtige Bargeld auf einem grossen hessischen airport gefunden und dem dortigen Fundbüro übergeben.  Nach einem Jahr habe ich allerdings nur 3,oo Prozent Finderlohn erhalten. Inhalt waren nur Banknoten,  keinerlei sonstige Papiere oder Dokument.  Die FAG War der grosse Gewinner. ..ich der ehrliche Dumme  Nullahnung

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#10
08. April 2015, um 19:03:52 Uhr

Geschrieben von Zitat von dictus
Ich hab mal einen Geldbeutel mit richtige Bargeld auf einem grossen hessischen airport gefunden und dem dortigen Fundbüro übergeben. Nach einem Jahr habe ich allerdings nur 3,oo Prozent Finderlohn erhalten. Inhalt waren nur Banknoten, keinerlei sonstige Papiere oder Dokument. Die FAG War der grosse Gewinner. ..ich der ehrliche Dumme Nullahnung

Das ist hart, sehr hart. Danach ist man nicht mehr so ehrlich. Auch schade. Ich wär großzügiger zu Dir gewesen Smiley

Offline
(versteckt)
#11
08. April 2015, um 19:12:38 Uhr

Würde sagen diese sache is mal wieder Deutschland und seine Gesetze der Eherliche is der dumme[Down]

Offline
(versteckt)
#12
08. April 2015, um 19:20:03 Uhr

Hallo

Kam vor Zeit noch im Fernsehen , da  hat  jemand auf Bahngelände einen Koffer mit Geld gefunden ,
als Belohnung gab es eine Fahrkarte .
Hätte der Finder behauptet der Koffer wäre auf der anderen Straßenseite gestanden
wäre er jetzt um einiges reicher .
Mein Junior hat vor Zeit ne Geldbörse mit allen Papieren und 300 € gefunden
der Eigentümer hatte Tränen in den Augen als er die zurück bekam .
Hat freiwillig 50 € Finderlohn gezahlt .

LG

Offline
(versteckt)
#13
09. April 2015, um 07:12:19 Uhr

in meiner alten Heimatstadt hatte vor einigen Jahren ein Geldbote bei der VB Zentrale einen Geldkoffer mit 300.000DM  hinterm Geldtransporter vergessen und ist losgefahren. Dem ehrlichen Finder wurde glaube ich nur die Hand geschüttelt.

« Letzte Änderung: 09. April 2015, um 07:13:10 Uhr von (versteckt) »

Seiten: 1 
Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor