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 Fundmeldung

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(versteckt)Themen Schreiber
#0
11. Mai 2023, um 07:36:24 Uhr

Hallo Gemeinde, diese Änderungen im Formular bei Fundmeldungen Bayern sind mir aufgefallen.
Schriftliche Genehmigung für Bodeneingriff Huch?  Mit der Unterschrift bestätigt der Finder ...............§ so und so
Was genau hat das zu bedeuten, wenn ich vom Grundstückseigentümer eine Erlaubnis habe zu sondeln, muss ich jetzt
noch eine Genehmigung für einen Bodeneingriff einholen?Huch?

Gruß Master Sergeant

im Anhang altes und neues Formular


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« Letzte Änderung: 11. Mai 2023, um 07:44:04 Uhr von (versteckt) »

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#1
11. Mai 2023, um 07:57:10 Uhr

Sieht fast so aus, sonst hat das Amt aber keine Probleme, oder. Die wollen wohl die Sondler die Funde melden endgültig vergraulen.

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#2
11. Mai 2023, um 07:58:30 Uhr

Moin, das ist ja jetzt "bürokratischer" als bei uns in Niedersachsen...

Ob die Landesarchäologie sich damit einen gefallen tut, wer meldet denn dann noch seinen Fund wenn er sich dadurch quasi selbst anzeigen würde?


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Fundmeldung_NDS.jpg
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#3
11. Mai 2023, um 08:39:02 Uhr

Das ist eben das System. Die ganze Sucherei soll kriminalisiert werden, um schon mal die gesetzestreuen Sucher zur Aufgabe zu nötigen. Dazu gibt es TV-Berichte, die hemmungslos Strafen von 500.000€ nennen, wenn man gegen die Gesetze verstößt. Alles, was hier nicht mehr genehm ist, wird zwar nicht verboten, aber Auflagen werden immer höher bis unerfüllbar. Dazu werden Anfänger, die sich in die Obhut der Archäologen begeben, direkt in den ersten 5 Minuten des Seminars aufgerufen, andere Sucher die vermutlich ohne Genehmigung suchen, zu melden und das KFZ-Kennzeichen zu fotografieren. Das ist abartig.

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#4
11. Mai 2023, um 08:46:19 Uhr

Mich würde das auch etwas abschrecken und ich muss sagen, dass der LWL die Fundmeldung zum Glück etwas „übersichtlicher“ gestaltet hat, bzw. ich nicht noch zusätzlich jeden Fund einzeln auflisten muss. Jeder Fund kommt in ein Tütchen mit Geo-Daten, Feld-Nr. und Nr. des Fundes. Die Tütchen fädel ich Feldweise zusammen und dann geht’s per Post zum LWL…


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IMG_3445.jpg
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#5
11. Mai 2023, um 09:02:16 Uhr

Schickst Du die Funde noch an den LWL? Ich sende nur einmal jährlich eine Liste mit allen Funden sowie detaillierten Fundfotos nebst Kartierung nach Olpe bzw. an die zuständige Stadtarchäologie. Die Funde selbst befinden sich bei mir einzeln in Tütchen verpackt in Kartons (getrennt nach Jahren). Jede Tüte enthält einen Zettel, auf dem eine ID steht, bestehend aus Funddatum, Namenskürzel und laufender Nummer.

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#6
11. Mai 2023, um 11:50:56 Uhr

Jau, einmal jährlich schicke ich ein Paket nach BI. Ich glaube, jeder Archäologe handhabt das anders. Dafür bekomme ich alles mit Bestimmung wieder zurück, auch wenn es insbesondere bei den Münzen etwas länger dauert.

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(versteckt)Themen Schreiber
#7
11. Mai 2023, um 12:45:44 Uhr

BayDSchG Art. 7 Stand 18.03.2023
Ausgraben von Bodendenkmälern, Verordnungsermächtigung

(1) 1Wer auf einem Grundstück nach Bodendenkmälern graben oder zu einem anderen Zweck Erdarbeiten auf einem Grundstück vornehmen will, obwohl er weiß oder vermutet oder den Umständen nach annehmen muß, daß sich dort Bodendenkmäler befinden, bedarf der Erlaubnis. 2Die Erlaubnis kann versagt werden, soweit dies zum Schutz eines Bodendenkmals erforderlich ist.
P.S Eine Verordnungsermächtigung kann eine Regierung ohne Zustimmung des Parlaments erheben. Still und heimlich.
Mit säuerlichen Miene
Master Sergeant

« Letzte Änderung: 11. Mai 2023, um 12:47:29 Uhr von (versteckt) »

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#8
11. Mai 2023, um 18:15:28 Uhr

Problem mit der schriftlichen Genehmigung der Grundeigentümer für den Bodeneingriff, wird wohl sein
das man immer genau wissen muss auf welchem Grund man sich befindet.
Da wo alles in kleine Parzellen unterteilt ist und die Grenzsteine meist nicht aufzufinden sind, eigentlich unmöglich.

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#9
11. Mai 2023, um 18:53:24 Uhr

Bei bayrischen Bauern gilt in der Regel das Wort. Die würden wohl eher "schleich di!" sagen, wenn man eine schriftliche Genehmigung von ihnen haben möchte. 

Ich glaube, das BLFD möchte keine Fundmeldungen von Sondlern mehr kriegen. Zwinkernd

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#10
12. Mai 2023, um 04:21:41 Uhr

Wenn sich dann wirklich ein Grundbesitzer zur Unterschrift erbarmt, wird wohl der Fundort auf dessen
Grundstücke verlegt, das kann ja auch nicht das Ziel sein.
Wir haben ja über 30 Grundstücke in meinem Suchgebiet gekauft, wenn ich sehe was das für eine Geburt
ist die Eigentümer von Grundstücken ausfindig zu machen, da ist oft noch der vor 50 Jahren verstorbene
Opa als Besitzer eingetragen und dann kannst du lebenden Personen der Erbengemeinschaft ausfindig machen,
in manchen Fällen sind das 30 Stück und einer ist dann immer dabei der nein sagt.

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#11
12. Mai 2023, um 06:43:09 Uhr

Es ist garantiert extrem zielführend den Bürokratismus künstlich weiter aufzublähen, aber das scheint ein typisch deutsches Phänomen zu sein. Diese Zersplitterung von Feldern auf verschiedene Grundeigentümer gibt es ja ganz oft in Deutschland. Wie schon @Egge anmerkt, ist es in der Praxis in vielen Fällen nur mit immensem Aufwand möglich, alle Eigentümer zu erreichen und zu einer schriftlichen (!) Einverständniserklärung zu bewegen.
Wenn jetzt ein paar ganz schlaue Köpfe in Bayern gedacht haben, damit die Sondengänger in die Schranken zu weisen, dann geht meiner Meinung nach der Schuss gewaltig nach hinten los.

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#12
12. Mai 2023, um 07:35:52 Uhr

Für Waldsucher auch blöd. Ich hab in den letzten 10 Jahren zwar einige Waldbesitzer kennengelernt, aber bei vielen weiß man gar nicht wem der Wald gehört und wenn es richtig blöd läuft werden die vom Wittelsbacher Ausgleichsfond verwaltet und die haben null Bock auf Sondler, aber leider auch ziemlich gute Waldgebiete.
Da wird's bestimmt häufiger zu Fundverschleppung kommen, in Zukunft sind dann die Funde bei dem gemacht worden den man gut kennt. Da haben die Archis auch nix von.

« Letzte Änderung: 12. Mai 2023, um 07:40:32 Uhr von (versteckt) »

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#13
12. Mai 2023, um 10:25:39 Uhr

Dank der ganzen Poser auf Youtube und den asozialen Medien und der daraus resultierenden Berichterstattung in TV und Zeitung kann man in meiner Gegend kaum mehr über Äcker und Wiesen latschen, ohne dass irgendein Hilfssheriff fragt, ob das nicht illegal ist, was man da macht und ob man eine Genehmigung hat.
 
Deswegen und wegen der Gesetzgebung, die die Archäologenlobbyisten ja erfolgreich beeinflusst haben gehe ich nur noch nachts zum Sondeln. Und über eine Fundmeldung denke ich erst gar nicht mehr nach.
 
 
 
Aufgeben werde ich das Hobby jedenfalls nicht egal was in München beschlossen wird.

« Letzte Änderung: 12. Mai 2023, um 10:27:23 Uhr von (versteckt) »

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#14
12. Mai 2023, um 10:30:09 Uhr

Viele Waldbesitzer wissen selber nicht wo ihre Waldparzelle liegt, ich hab schon einigen geholfen die zu finden,
einmal kam ein Mann in meinem Wald, der war von seiner Frau geschickt worden mich aus ,, Ihrem Wald,,
zu verjagen, hab dem Mann dann die Grenzsteine gezeigt, worauf er Kleinlaut zugeben musste, das er Jahrelang
auf der Falschen Parzelle Bäume gefällt hat.
Letzten Samstag kam ein Bekannter vorbei in dessen Wald wurden ca 100 Bäume gefällt, da hat sich auch wohl 
einer vertan.
Das Gleiche bei den Feldern, da bearbeitet ein Bauer einen großen Acker, der aus lauter kleinen Parzellen besteht,
wo der Bauer auch nicht alle Eigentümer kennt.

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