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 Fundmeldung

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(versteckt)Themen Schreiber
#15
12. Mai 2023, um 15:27:49 Uhr

Das Problem mit Eigentümern oder Grenzen habe ich nicht, das ist nicht entscheidend. Die Bezeichnung „ Genehmigung für Bodeneingriff“ irritiert mich, ich denke in Verbindung mit § 7.1 braucht man jetzt eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde für einen Bodeneingriff. Hat schon jemand eine neue Meldung eingereicht und eine Reaktion erhalten?

Gruß Master Sergeant

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#16
12. Mai 2023, um 16:19:08 Uhr

Nachforschungsgenehmigungspflicht durch die Hintertür. Quo vadis, Bavaria?

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#17
13. Mai 2023, um 07:25:08 Uhr

Da durfte sich wohl ein Azubi verewigen der /die/das entsprechend geimpft wurde. Tatsache ist, dass ich NIEMALS jemanden nach einer schriftlichen Genehmigung fragen werde. NIE. Ich komme meiner Meldepflicht gem. DSchG nach. Das muss reichen. Dann werden es in Zukunft eben nur Funde durch Begehung. 
(Von der Datenschutz-Grundverordnung ganz zu schweigen)

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#18
13. Mai 2023, um 07:33:57 Uhr

Würde ich auch so sehen.
Mach deinen Haken bei "Zufallsfund" und A... lec.. .
Ist ja nicht mal unrichtig. 

Gruß

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#19
13. Mai 2023, um 12:45:08 Uhr

Geschrieben von Zitat von Master
Das Problem mit Eigentümern oder Grenzen habe ich nicht, das ist nicht entscheidend. Die Bezeichnung „ Genehmigung für Bodeneingriff“ irritiert mich, ich denke in Verbindung mit § 7.1 braucht man jetzt eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde für einen Bodeneingriff. Hat schon jemand eine neue Meldung eingereicht und eine Reaktion erhalten?Gruß Master Sergeant


Da steht doch: schriftliche Genehmigung des Grundstückeigentümers ..............................

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#20
13. Mai 2023, um 13:08:13 Uhr

Geschrieben von Zitat von Egge


Da steht doch: schriftliche Genehmigung des Grundstückeigentümers ..............................

Da steht BEIDES. Mit deiner Unterschrift bestätigst du die Kenntnis des entsprechenden Denkelmalschutzparagraphen, in welchem steht, dass du eine Genehmigung für den Bodeneingriff brauchst.

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#21
13. Mai 2023, um 13:48:49 Uhr

Also mein Archi glaubt, das es da zu keinen großen Veränderungen kommt, bevor das abgenickt wird.
Geschrieben von Zitat von Master
BayDSchG Art. 7 Stand 18.03.2023
Ausgraben von Bodendenkmälern, Verordnungsermächtigung

(1) 1Wer auf einem Grundstück nach Bodendenkmälern graben oder zu einem anderen Zweck Erdarbeiten auf einem Grundstück vornehmen will, obwohl er weiß oder vermutet oder den Umständen nach annehmen muß, daß sich dort Bodendenkmäler befinden, bedarf der Erlaubnis. 2Die Erlaubnis kann versagt werden, soweit dies zum Schutz eines Bodendenkmals erforderlich ist.

Wenn im Umkreis von 1Km kein Bodendenkmal ist muss ich doch nicht annehmen das da ein BD ist. Das ist doch alles schon wieder genauso schwammig wie die jetzige Aussage der Archis das man einen angemessenen Abstand zu BDs halten muss.
Mein Archi sagt z.B. das BD ist eingezeichnet und da geht man nicht rauf, alles andere mit Abständen von 100, 200 oder 300m Abstand ist Blödsinn und überhaupt nicht gerichtsfest. Zumal nirgendswo auch nur eine Entfernung gesetzlich hinterlegt ist.

« Letzte Änderung: 13. Mai 2023, um 14:10:14 Uhr von (versteckt) »

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#22
13. Mai 2023, um 20:21:42 Uhr

Vor allem wenn nicht genau definiert ist, was unter Erdarbeiten zu verstehen ist, Pflanzloch für einen Baum graben,
Garten umgraben, Acker pflügen, Abwasserrohr verlegen  usw. sind für mich Erdarbeiten.

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#23
13. Mai 2023, um 21:27:11 Uhr

Geschrieben von Zitat von Egge
Vor allem wenn nicht genau definiert ist, was unter Erdarbeiten zu verstehen ist, Pflanzloch für einen Baum graben,
Garten umgraben, Acker pflügen, Abwasserrohr verlegen usw. sind für mich Erdarbeiten.

Die Diskussion kenne ich schon seit über 15 Jahren. Angeblich zählt es schon, wenn du nur ein paar cm Erde mit deinem Schuh verschiebst.

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#24
13. Mai 2023, um 22:09:22 Uhr

ich würde Funde nur noch anonym melden, dann fallen auch unangenehme Fragen weg

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#25
14. Mai 2023, um 07:32:10 Uhr

Da bräuchte jeder Landwirt eine schriftliche Genehmigung um seinen Acker zu pflügen. 
Es gibt viele Vorschriften welche die Wenigsten kennen. Geht ja schon bei Verkehrsregeln los.
Wenn Gefahr für Leib und Leben besteht verstehe ich es ja aber das....... Ohne Worte

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#26
14. Mai 2023, um 08:44:46 Uhr

Geschrieben von Zitat von Kraterbuddler
Es gibt viele Vorschriften welche die Wenigsten kennen.


Oft nicht mal die Stellen die für die Kontrolle zuständig sind. 
Versuch mal bei Polizei und Zulassungsstelle etwas über Traktoren und Anhänger und benötigten Führerschein
zu erfahren Grüne - Schwarze Nummer, da hörst du nur ähääääääääääää.
Wird bei Nachfrage bei der Behörde für Denkmalschutz wohl nicht anders sein.

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#27
14. Mai 2023, um 10:31:22 Uhr

Geschrieben von Zitat von Kraterbuddler
Da bräuchte jeder Landwirt eine schriftliche Genehmigung um seinen Acker zu pflügen.

Der Vergleich hinkt leider ein wenig. Der Landwirt bearbeitet einfach nur seinen Boden, ohne annehmen zu müssen, dass sich dort ein BD befindet. Wenn sich aber nun ein Sondengänger außerhalb Spielplatz, Badestrand etc. aufhält und sein Gerät piept, besteht eine doch nicht allzu geringe Chance, dass hier ein bewegliches BD liegt. Ich denke, das wissen wir alle. Zwinkernd

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#28
15. Mai 2023, um 10:36:31 Uhr

Es geht wohl auch eher darum, dass man nicht die Rechte des Grundbesitzers verletzt. Die unangenehme Frage ist, darf man überhaupt so ohne Weiteres in den Boden eines fremden Grundstücks eingreifen?

Viele Grüße
Jacza

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#29
15. Mai 2023, um 11:38:02 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
Der Landwirt bearbeitet einfach nur seinen Boden, ohne annehmen zu müssen, dass sich dort ein BD befindet.

Wenn jetzt ein Teilstück zb. eines Bronzeschwertes auf dem Acker gefunden wird, stimmt das aber auch nicht mehr.
Geschrieben von Zitat von Jacza
darf man überhaupt so ohne Weiteres in den Boden eines fremden Grundstücks eingreifen?

Gute Frage Jagdpächter dürfen das, aber ob andere das dürfen?

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