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 Gedanken zu Schatzregal

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Avatar  Gedanken zu Schatzregal  (Gelesen 2075 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#15
14. September 2014, um 14:05:26 Uhr

Ich bleibe dabei, mit dem Erwerb des Eigentum an Grund und Boden gehört mir auch alles was keinem anderen gehört.

Somit gibt es auf meinem Grundstück nichts herrenloses.

Und da nur herrenloses unters Schatzregal fällt trifft dies für private Grundstücke nicht zu.

« Letzte Änderung: 14. September 2014, um 14:06:26 Uhr von (versteckt) »

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#16
14. September 2014, um 14:22:39 Uhr

Soweit so gut!

Nur mal als Gedankenspiel wie ich es mal mit bekommen  habe.

Eine Person findet einen Wervollen Schatz aus der Zeit XY und nimmt ihn an sich um ihn der Behörde zu Übergeben bzw Melden.
Der Person wurde von der Behörde sogar einige Monde vorraus eine Genehmigung erteilt.

Als diese Person nun den Schatz XY Ortnungsgemäß abgegeben und Gemeldet hatte, wurde ihm ein Strafverfahren wegen angeblicher Raubgräberei
an den Hals gehangen.
Die später daraus entstandenen Prozesskosten konnte der Angeklagte nicht bewältigen, da er keine Einkünfte hatte.

" Ehrlichkeit währt am Längsten" ? ! ? !


« Letzte Änderung: 14. September 2014, um 14:23:58 Uhr von (versteckt) »

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#17
14. September 2014, um 14:43:27 Uhr

Und besonders lustig ist es, wenn eine fremde Person, an einem Wanderweg/Schulweg seinen Müll entsorgt, der über das Grundstück, eines privat Eigentümers geht... 
Da ist dann wieder rum der Eigentümer des Grundstücke, für die Entsorgung verantwortlich, dh. er kommt für die Kosten auf.. befindet sich in dem Müll aber, eine verwertbare Anschrift/Adresse des Verursachers,so kümmert sich das Ordnungsamt drum.... 
Ein Böser, wer dabei Böses denkt...Lächelnd

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#18
14. September 2014, um 14:46:50 Uhr

In Deutschland gibt es über 240 000 Regeln und Gesetze, Auslegungen und Grundsätze. Da soll einer noch den Überblick behalten. 1 m hinter einer Grenze in Deutschland sieht es anders aus als im Bundesland daneben.
Hierzulande gibts ein paar zuviel Regeln. Mit gesundem Menschenverstand kämme man manchmal weiter. Kenne jemand der hat eine Ölrechnung von ca.1800€ im Jahr und im Garten eine Förderpumpe für die bekommt er 380€ Pacht im Jahr obwohl er mehr als 2800 Tonnen Öl jedes Jahr von seinem Grundstück fördert.
Was bleibt ist ihm ein toller Ausblick aus seinem Wohnzimmerfenster. Und sein Haus ist deswegen auch nicht mehr Wert geworden.
Gruß

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#19
14. September 2014, um 15:10:46 Uhr

Nein , Charlie...auch mit dem Ton kannst du nicht machen, was due willst. Der Staat hat nur kein Interesse an deinem Ton und deshalb lässt er dich gewähren. Den Unterschied wirst du feststellen, wenn du dort statt Ton z.B. Uran hast und den selbst abbauen und veräußern wolltest...
Die eigentliche Frage dahinter ist doch aber die: Hat der Staat das Recht zur Aneignung von Dingen "pro forma"? Letztendlich erhebt er ja Anspruch auf fiktive Dinge, von deren Existenz er noch gar nix weiß!  Wie man so schön einfach zu sagen pflegt: "er stellt sich einen Persilschein aus"  Grinsend

Allerdings muß man sich die Frage stellen, warum er die normal gültige Regelung (die auch nach jeglichem gesunden Menschenverstand nachvollziehbar ist) , wonach er bei kulturhistorisch wertvollen Dingen Anspruch erheben kann, diesen Anspruch aber angemessen zu vergüten hat durch ein "Schatzregal" ausgehebelt wird!
Besteht doch bei besagter Regelung das Regulativ darin, dass bereits aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht jeder gefundene Thaler als "kulturhistorisch wertvoll" eingestuft und erworben werden muss. Durch das Schatzregal aber kommt es zu einer Art "Kommunismuseffekt" bei Bodenfunden. Wenn Brot nichts kostet, nimmt jeder mehr als er benötigt. Auch auf die Gefahr es an das Vieh zu verfüttern...! So hält es der Staat in dem Fall. Zumal er in Schatzregalländern (zB. Thüringen) genauere Definitionen, ab wann etwas ein bew. Bodendenkmal ist, unterlässt. Genau genommen wäre das auch altes DDR-Geld nach Lesart des Gesetzestextes.  Grinsend

« Letzte Änderung: 14. September 2014, um 15:34:29 Uhr von (versteckt) »

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#20
14. September 2014, um 15:23:44 Uhr

Was für ein Syntax Platt

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(versteckt)Themen Schreiber
#21
14. September 2014, um 18:05:35 Uhr

Geschrieben von Zitat von SteiniPlatte
Nein , Charlie...auch mit dem Ton kannst du nicht machen, was due willst. Der Staat hat nur kein Interesse an deinem Ton und deshalb lässt er dich gewähren. Den Unterschied wirst du feststellen, wenn du dort statt Ton z.B. Uran hast und den selbst abbauen und veräußern wolltest...
Die eigentliche Frage dahinter ist doch aber die: Hat der Staat das Recht zur Aneignung von Dingen "pro forma"? Letztendlich erhebt er ja Anspruch auf fiktive Dinge, von deren Existenz er noch gar nix weiß! Wie man so schön einfach zu sagen pflegt: "er stellt sich einen Persilschein aus" Grinsend

Allerdings muß man sich die Frage stellen, warum er die normal gültige Regelung (die auch nach jeglichem gesunden Menschenverstand nachvollziehbar ist) , wonach er bei kulturhistorisch wertvollen Dingen Anspruch erheben kann, diesen Anspruch aber angemessen zu vergüten hat durch ein "Schatzregal" ausgehebelt wird!
Besteht doch bei besagter Regelung das Regulativ darin, dass bereits aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht jeder gefundene Thaler als "kulturhistorisch wertvoll" eingestuft und erworben werden muss. Durch das Schatzregal aber kommt es zu einer Art "Kommunismuseffekt" bei Bodenfunden. Wenn Brot nichts kostet, nimmt jeder mehr als er benötigt. Auch auf die Gefahr es an das Vieh zu verfüttern...! So hält es der Staat in dem Fall. Zumal er in Schatzregalländern (zB. Thüringen) genauere Definitionen, ab wann etwas ein bew. Bodendenkmal ist, unterlässt. Genau genommen wäre das auch altes DDR-Geld nach Lesart des Gesetzestextes. Grinsend

Doch, mit dem Ton kann ich machen was ich will.

Aber darum geht es nicht.

Es geht darum, existieren auf meinen Grund und Boden herrenlose Dinge.

Und ich sage nein.

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#22
14. September 2014, um 18:49:41 Uhr

Geschrieben von Zitat von Charlie
Doch, mit dem Ton kann ich machen was ich will.

Aber darum geht es nicht.

Es geht darum, existieren auf meinen Grund und Boden herrenlose Dinge.

Und ich sage nein.


Charlie - jetzt finde dich doch bitte damit ab. Das ist im Gesetz eindeutig definiert. Du spielst bei deinen Überlegungen ja auf Schatzfunde u. die Entdeckung kulturhistorischer Güter an. Eine verborgene Sache ist herrenlos, wenn ihr ehemaliger Besitzer nicht mehr festgestellt werden kann. Verborgen ist eine Sache, wenn sie mit den menschlichen Sinnen nicht ohne weiteres festgestellt werden kann (z. B. vergraben). Also - wenn du in deinen Garten einen verborgenen Schatz ausgräbst, von dem sich der letzte Eigentümer nicht mehr feststellen lässt, dann ist dieser Schatz herrenlos. Es gibt keinen mutmaßlichen Besitz- u. Eigentumswillen des Grundstückseigentümers an verborgenen Objekten. Das Ding ist herrenlos u. bleibt herrenlos. Und genau hier kommt dann (an der nur real existierenden Sache) das Schatzregal ins Spiel. Das ist die gültige gesetzliche Regelung u. die ist eindeutig. Ob das fair ist od. nicht bleibt dahingestellt.

Gruß

S.

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#23
15. September 2014, um 22:03:28 Uhr

Wisst ihr was ich Lustig an der ganzen Sache finde?
Detektoren gibt es frei zu kaufen. Steuer 19 % erhält der Staat.
Das Gerätund die Akkus  kosten Geld.
Dein Aufwand kostet Geld.
Die Behörde will wissen wo du was gefunden hast also brauchst du einen Koordinaten Gerät was auch wieder Geld kostet.
Wenn du was Suchen möchtest braucht du eine Genehmigung von der Behörde die auch wieder Geld kostet usw. usw...

Deine Funde sollst du mit koordinaten abgeben, worauf später entschieden wird ob du deine Fundgegenstände behalten darfst.
Unter Umständen wird der Platz wo du was gefunden hast als Bodendenkmal deklariert, worauf dir das weitere Suchen untersagt wird.

Die Behörde versucht aus den Funden Zusammenhänge zu erstellen und setzt eventuell Personalkosten und Materialkosten in Bewegung wenn es für sie Interessannt ist.

Der zuvor die Daten geliefert bekommt hat ausser seine Kosten noch nicht mal ein Danke und wird eventuell noch Bestraft, weil er was gefunden haben könnte, was von Bedeutung ist.

Was sind das für Gesetze die dort gemacht werden?

Sogar Militäriasucher müßen eine Genehmigung haben! Warum bitte das???

Ich sehe hier, dass  der Hobbysucher von Amtswegen übervorteilt wird.

Er wird bevormundet und reglementiert und später eventuell sogar kriminalisiert.
Ich lebe seit meiner Geburt als rechtschaffender Mann sogar im öffentlichen Dienst.

Ich verstehe es einfach nicht, warum hier keine Klaren Verhältnisse geschaffen werden.
Einer der Sandkästen nach Münzen, oder Strände nach Münzen absucht oder über ein Feld läuft um dort was auf dem Acker zu finden, was durch die Jahre lange Bewirtschaftung ohnehin schon nicht mehr Museumstauglich ist soll bestraft werden???
Raubgräber???

Ich verstehe die Welt nicht mehr!   Was für einen Sinn ergibt das?

Mir ist klar, das man auf Bodendenkmählern nicht suchen darf, weil es sich um eine historische Region handelt.

Mir ist auch klar, wenn ich was besonderes finde, es Melden sollte.... aber nicht noch für das Gemeldete später noch Kriminalisiert werde.

Damit erreicht die Behörde doch nur das Gegenteil.

Erst wenn sich eine Behörde offen und Ehrlich nachvollziehbar dem Hobbysucher gegenüber stellt ist garantiert für jeden von uns eine Anlaufstelle
die man gerne ansteuert.





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#24
15. September 2014, um 23:34:48 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Hier mal ein Urteil dazu

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.ibr-online.de/IBRUrteile/index.php?S_Aktenzeichen=12%20U%2042%2F13&S_Submit=suchen&Treffermarkierung=Aus



Hi Jochim,
nicht böse sein,aber mach mal bitte dein Posteingang leeeeeer Grinsend
Dann können wir auch Freunde werden  Zwinkernd

LG DuD

« Letzte Änderung: 15. September 2014, um 23:38:54 Uhr von (versteckt) »

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#25
15. September 2014, um 23:41:51 Uhr

Geschrieben von Zitat von sondlerDuD
Hi Jochim,
nicht böse sein,aber mach mal bitte dein Posteingang leeeeeer Grinsend
Dann können wir auch Freunde werden Zwinkernd

LG DuD


Echt, schon wieder voll Schockiert 

Mache ich gleich

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#26
15. September 2014, um 23:46:28 Uhr

Danke Dir!

LG DuD

Hinzugefügt 15. September 2014, um 23:49:02 Uhr:

Daher habe ich das was wir heute besprochen haben öffentlich eingestellt.
Aber nichts kam an Antworten.

LG Dirk

« Letzte Änderung: 15. September 2014, um 23:49:02 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#27
16. September 2014, um 09:48:07 Uhr

Die Post ist auch nicht mehr das, was sie mal war! Nun werden schon die "Posteingänge" nicht mehr geleert.... Grinsend

Wo hast du was öffentlich eingestellt, DuD?

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