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 Antwort auf meine Genehmigung Koblenz

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Avatar  Antwort auf meine Genehmigung Koblenz  (Gelesen 2335 mal) 0
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#15
23. November 2011, um 09:12:27 Uhr

Da wundern sich die Leute vom Amt , das keiner mehr Funde abgeben will , bzw meldet !
Und dann beschweren sie sich es gibt zu viele Illegale Sondler , da brauchen die sich nicht zu wundern bei der Aussage !
 
Die Baufirmen haben ja selber schon angst etwas zu melden , da sonst die ganze baustelle still gelegt wird  !
Habe da so manches schon gehört , das bau arbeiter , wenn sie einen schönen und interessanten fund gemacht haben die grube einfach wieder zugemacht haben und nichts meldeten !

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(versteckt)Themen Schreiber
#16
23. November 2011, um 10:52:25 Uhr

Mann wird als Bauer da hingestellt das mann Funde zerstört.....
  Ich bin mal gespannt was Hessen sagt bzw. wenn  ich überhaupt eine Antwort bekommen...


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#17
23. November 2011, um 13:21:10 Uhr

Sehr geehrter Herr xxxxx
 
hinsichtlich der Detektorgänger verfolgt die Landesarchäologie in Rheinland-Pfalz die Auffassung, dass – wie im Denkmalschutzgesetz (§ 19 und § 21) vorgegeben- das Suchen und Bergen von Funden nicht erlaubt ist


§ 19 Wissenschaftliche Bearbeitung
(1) Eigentümer eines Grundstückes, sonstige über ein Grundstück Verfügungsberechtigte
und Besitzer eines Grundstückes, auf dem ein Fund entdeckt wurde,
haben die zur sachgemäßen Bergung des Fundes und zur Klärung der Fundumstände
notwendigen Maßnahmen zu dulden.
(2) Die Denkmalfachbehörde ist berechtigt, bewegliche Funde zur wissenschaftlichen
Bearbeitung vorübergehend in Besitz zu nehmen

was hat der §19 mit deiner ablehnung zu tun?

§ 21 Genehmigung von Nachforschungen, Anzeige von Arbeiten, Kostenerstattung
(1) Nachforschungen, insbesondere Geländebegehungen mit Schatzsuchgeräten
sowie Ausgrabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmäler zu entdecken,
bedürfen der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde

Er hat dir ein bischen bange machen wollen, da er das Gesetz nicht ganz zitiert hat. Hier steht nur etwas von Kulturdenkmälern entdecken, die generelle suche nach zb. neuen Kronkorken für deine Sammlung ist demnach nicht verboten.

Das sagt doch alles........
solange du nicht nach Kulturdenkmäler suchst, ist das Gesetz auf deiner Seite. Grinsend Grinsend

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#18
23. November 2011, um 13:50:50 Uhr

Ganz genau ... und wenn in § 21 steht, dass eine NFG nötig ist, dann muss auch eine NFG erteilt werden.

Zur Hessenfrage: In Hessen werden nach wie vor NFG erteilt, wenn ein Forschungsprojekt vorgelegt wird.

Viele Grüße

Walter

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(versteckt)Themen Schreiber
#19
23. November 2011, um 14:53:05 Uhr

ohh da werde ich gleich mal was schönes zurück schreiben vielen Danke Leute Smiley

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#20
23. November 2011, um 15:26:05 Uhr

Tander.......
gaaanz ruhig........
nutz das Gesetz zu deinen gunsten, aber mach dir dort keine Feinde.
warum zurückschießen ?
geh auf kein Bodendenkmal, diese sind öffentlich einsehbar in deiner stadt. frage beim  Manegment des öffentlichen Raumes (heißt bei uns hier so) nach Grabungsschutzgebieten. Auch diese sind öffentlich einzusehen.
Halte Abstand von alleden Orten, sondel nicht nach Kulturdenkmälern sondern nach (.............) und alles ist doch gut

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#21
23. Dezember 2011, um 19:20:00 Uhr

Dank dir Tander für die promte Antwort.   Winken Winken  Gruss Martin

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#22
23. Dezember 2011, um 21:11:08 Uhr

Also ist das detektoren in RLP an sich nicht verboten Smiley, das finde ich prima, da hatte ich anderes gehört.
Ich habs nicht weit nach Hessen, aber die Stellen die ich für gut empfinde liegen in meiner Heimat....

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#23
25. Dezember 2011, um 13:34:25 Uhr

Moin

@Vagabond
@7eichen

'schuldigung, aber wie kommt Ihr zu Euren hier geäußerten sehr merkwürdigen Ansichten über den § 21 DSchRP??

Viele Grüße

Walter

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#24
26. Dezember 2011, um 12:50:35 Uhr

Geschrieben von Zitat von Vagabond
Tander.......
gaaanz ruhig........
...
geh auf kein Bodendenkmal, diese sind öffentlich einsehbar in deiner stadt. frage beim  Manegment des öffentlichen Raumes (heißt bei uns hier so) nach Grabungsschutzgebieten. Auch diese sind öffentlich einzusehen.
Halte Abstand von alleden Orten, sondel nicht nach Kulturdenkmälern sondern nach (.............) und alles ist doch gut
Guter Post. Volle Zustimmung. In die Richtung sollte die Reise gehen. Ich füge mal noch die ehemaligen Kriesgschauplätze hinzu, so hier Totenruhe und Pietät und so.

 Respekt

Und ansonsten Happy hunting...

 Cool

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#25
26. Dezember 2011, um 14:24:53 Uhr

Beim Sondeln auf Äckern in den obersten 30cm kann man eh nichts mehr kaputt machen, außer die angebaute Frucht. Durch die immer intensiver werdende Landwirtschaft werden die hier verbliebenen Fundstücke eh nicht besser.  Eine archäologische Prospektion sieht bei uns in der Regel so aus, dass der Mutterboden mit einem großen Kettenbagger auf die Seite gepackt wird, und darunterliegende Schichten untersucht werden. Dem Mubo wird keine Beachtung geschenkt. Wer sollte auch bei einer 1 Hektar Ausgrabung mit 80 cm Mutterboden die Menge von 8000cbm Boden untersuchen können . Da sind die Archäologen teilweise über Sondengänger welche Ihre Funde melden sogar froh, weil diese sonst sowieso mit dem Mubo wieder einplaniert würden. In manchen Fällen spielt allerdings "Futterneid" und Fundunterschlagung mit hinein und sorgt für ein etwas gespanntes Verhältnis.

Meine Meinung

Gruss Bigfoot

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#26
26. Dezember 2011, um 14:42:34 Uhr

Geschrieben von Zitat von bigfoot
"Futterneid"
Gefällt mir, der Begriff.

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#27
29. Dezember 2011, um 15:40:25 Uhr

Geschrieben von Zitat von WaldWiese
da haste recht, mein Detektor läuft nicht mit einer Genehmigung, sondern mit Akkupack lol

Zitat des Jahres, Weltklasse!

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