[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Rechtliches > Thema:

 Gibt es für Bayern eine NFG bzw. Waldgenehmigung?

Gehe zu:  
Avatar  Gibt es für Bayern eine NFG bzw. Waldgenehmigung?  (Gelesen 1881 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten: 1    Nach unten
Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
20. Dezember 2010, um 16:47:45 Uhr

Hallo Kollegas,
gibt es eigentlich auch für Bayern wie z. B. in Hessen eine Nachforschungsgenehmigung für BDs? Und wie sieht es mit einer Genehmigung zur Nachsuche im Wald aus? Denn bei mir in der Nähe gibt es einige Bodendenkmäler, die stark bewirtschaftet werden, und ich wäre froh darüber, wenn das LDF mal solche Nachforschungsgenehmigungen  erteilen könnte, dass man wenigstens einige Teile noch vor dem entgültigen Tod durch den Pflug retten kann. Auch in Wäldern würde es sich bestimmt mal lohnen, eine Nachsuche an bestimmten Stellen zu machen, aber natürlich nur mit Genehmigung Belehren
Aber gibt es das für Bayern überhaupt?

Grüße Luca Winken

Offline
(versteckt)
#1
20. Dezember 2010, um 17:28:26 Uhr

In Bayern gibt es keine Genehmigung für das GRABEN auf Bodendenkmälern.

Das Suchen ist erlaubt (macht aber ohne graben keinen Sinn).


Sondenmichel

Offline
(versteckt)
#2
20. Dezember 2010, um 19:20:07 Uhr

Moin,

Graben ist verboten, aber ein Wettpflügen auf einem römischen Kastellgelände ist erlaubt Narr

Viele Grüße

Walter

Offline
(versteckt)
#3
20. Dezember 2010, um 19:40:10 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sondenmichel
Das Suchen ist erlaubt (macht aber ohne graben keinen Sinn).
Echt? Ist das so? Das würde ja bedeuten, dass ich einfach so mit Bauerngenehmigung auf einen römischen Siedlungsplatz gehen könnte, um dort z.B. Scherben zu suchen.

Viele Grüße,
Günter


Offline
(versteckt)
#4
20. Dezember 2010, um 19:52:40 Uhr

Freilich, Du kannst dort sogar die Sonde schwingen und die
Oberflächenfunde aus Metall aufsammeln.

Wie gesagt, nur das Graben auf BDs ist nach dem Denkmalschutzgesetz
eine Ordnungswidrigkeit, wobei ich das Scharren mit dem Schuh jetzt net
wirklich als Graben ansehen würde.

@ Walter

Das würde ich fast ein wenig "paradox" nennen, aber so ist es

Sondenmichel

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#5
23. Dezember 2010, um 14:26:18 Uhr

Und wie sieht's mit Wald aus? Reicht da eine Genehmigung vom Forst oder ist das gar nicht erlaubt?

Luca Winken

Offline
(versteckt)
#6
23. Dezember 2010, um 17:07:22 Uhr

Auch im Wald kannst Du SUCHEN und GRABEN, solange es kein
Bodendenkmal ist.

Waldsuche ist bei den Archis jetzt net so gerne gesehen, aber rein
rechtlich können sie da nichts machen.


Sondenmichel

Offline
(versteckt)
#7
23. Dezember 2010, um 17:08:37 Uhr

Hallo Luca, eine NFG für den Wald zu bekommen ist praktisch aussichtslos.

Gruß

ave

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#8
23. Dezember 2010, um 17:11:12 Uhr

Ja aber wie Sondenmichel schon sagte, darf ich mit Genehmigung des zuständigen Förster dort der Suche und dem Ergraben von Funden nachgehen oder? Die meisten Waidmänner die ich kenne haben auf jeden nichts dagegen, solange ich alles wieder brav verschließe usw.

Luca Winken

Offline
(versteckt)
#9
23. Dezember 2010, um 17:15:58 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sondenmichel
Auch im Wald kannst Du SUCHEN und GRABEN, solange es kein Bodendenkmal ist.

Und solange man die Genehmigung des Grundbesitzers hat. Also kommt wohl eher Privatwald infrage. Bei öffentlichem Wald kann die Anfrage recht frustrierende Ergebnisse liefern, siehe:
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.- Inhalt entfernt ... Kommerzielle Werbung -/ig/grundeigentuemer/sondengaengergrundeigentuemer.html


Viele Grüße,
Günter

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#10
23. Dezember 2010, um 17:18:19 Uhr

Also bei uns gibt's fast nur Privatwälder, werd mich mal daran machen, die Eigentümer zu fragen, kenn ich eig. alle sehr gut Lächelnd


Seiten: 1 
Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor