In Niedersachsen soll im Zuge einer Novellierung des Denkmalschutzgesetzes das bisherige "kleine" Schatzregal durch ein "großes" Schatzregal ersetzt werden.
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Einlogenhttp://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_16_5000/3001-3500/16-3208.pdf
Die (für uns) entscheidenden Stellen finden sich weit hinten in dem Entwurf:
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§ 18 wird wie folgt geändert:
a) Der bisherige Wortlaut wird Satz 1 und wie folgt geändert:
Nach dem Wort „Niedersachsen“ werden das Komma und die Worte
„wenn sie bei staatlichen Nachforschungen entdeckt werden“ gestrichen.
b) Es werden die folgenden Sätze 2 und 3 angefügt:
„2 Der Finder soll im Rahmen der
verfügbaren Mittel des Landeshaushalts eine Belohnung erhalten.
3 Über die Höhe entscheidet das Landesamt für Denkmalpflege unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls.“
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Aufschlussreich auch der Kommentar:
"In § 18, der das Fundeigentum abweichend von § 984 des Bürgerlichen Gesetzbuchs regelt, wird ein
umfassendes Schatzregal des Landes Niedersachsen eingeführt.
Es löst das bisherige „kleine“ Schatzregal ab, das nur bei staatlichen Nachforschungen einschlägig ist.
Aufgrund der flexiblen Belohnungsregelung in § 18 besteht - entgegen den im Zuge der Verbandsbeteiligung teilweise artikulierten Befürchtungen - jedoch auch weiterhin ein Anreiz für den „ehrlichen Finder“, entdeckte Kulturdenkmale ordnungsgemäß abzuliefern.
Ein verpflichtender Finderlohn ist vor dem Hintergrund der Haushaltslage des Landes nicht finanzierbar.Bei der Berücksichtigung des Einzelfalls sollen insbesondere die Umstände des Fundes und dessen Wert gewürdigt werden.
Bei rechtswidrigen Nachforschungen, die also ohne vorherige Genehmigung erfolgt sind, dürfte eine Belohnung im Regelfall ausgeschlossen sein. "
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Zwei Sachen finde ich besonders erstaunlich:
1. Wo ist eigentlich die witzige Idee hergekommen, dass man irgendwas geschenkt bekommt, wenn man keinen verbindlichen Gegenwert anbietet?
2. Seit wann haben sich eigentlich CDU und FDP als vorgebliche bürgerliche Parteien dem Staatsmonopolismus verschrieben, wie er in einem Schatzregal zum Ausdruck kommt (siehe aktuell auch in Hessen)?
Adios, Bert