Jeder Fund in ganz Deutschland gehört erstmal zu 50% dem Finder, wenn dieser außerhalb von Grabungsschutzgebieten gefunden wurde.
Auch Benny gehört zuerst der halbe Klappstuhl und 18 goldene Blattanhänger mit Ösen zum Festnähen und 25 Rauten sowie 1,5 Stück gehackter Silberteller.
Unabhängig ob der Fund gemeldet wurde, oder ob er eigenmächtig ausgegraben wurde.
50% gehören dir!
Nun greift in den allerwenigsten Fällen jedoch ein Relikt aus dem Mittelalter, zu Lesen im "Sachsenspiegel", wonach jeder Schatz, der tiefer als ein Pflug geht liegt, dem König gehört. Dies nennt sich Schatzregal.
Der König wurde einfach zum Bundesland gemacht und das mit "tiefer als ein Pflug geht" wurde unglücklichweise und ganz zufällig auf "alles" ausgeweitet. Also auch auf den Pflugbereich, überall, die Tiefe spielt keine Rolle.
Dieses Schatzregal ist verfassungswidrig, da es nur in Teilen Thüringens und in "Nassau" hätte eingeführt werden dürfen. Es wurde jedoch in ganz Deutschland, außer Bayern, Gott hab dich selig, eingeführt.
Es greift, wie gesagt, nur in absoluten Ausnahmefällen. Die Schranke lautet: "Der Fund muss von besonderem wissenschaftlichen Wert sein". Auch ein Gericht muss unabhängig, objektiv und reproduzierbar nachprüfen, ob dies gegeben ist. Es müssen auch Kriterien, die eben nachprüfbar, wiederholbar sind (so wie die Detektortestreihe von Sondierer (leider)) aufgestellt werden, sodass man eben überprüfen kann, ob das Schatzregal zieht, der Fund also wiss. besonders wertvoll ist.
Dies ist in den allerwenigstens Fällen der Fall. Dann wärst du und der Grundstückbesitzer / Landwirt zu 100% enteignet und das Bundesland hätte zu 100% die Eigentumsrechte an sich gezogen.
Ihr seht, grundsätzlich ist jeder erstmal zu 50% Eigentümer eines Fundes, egal welcher Art. Wurde dann im Nachhinein durch ein Gericht festgestellt, dass das illegale Schatzregal greift, bist du kein 50%iger Eigentümer mehr.
Ich hoffe, etwas Verständnis geschaffen zu haben
