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 Grabungen und Funde in Bayern

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Avatar  Grabungen und Funde in Bayern  (Gelesen 3996 mal) 0
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#15
31. März 2014, um 23:22:12 Uhr

Geschrieben von Zitat von Tellinger
@Lacrima: Auch wenn ich zum Heimatmuseum gehe, habe ich den "Schatz" ja schon ausgegraben und mich somit strafbar gemacht, oder?


Servus,

nicht direkt, da du ja den Fund dem Landesamt für Denkmalpflege gemeldet hast, dies erfolgt auch durch das Heimatmuseum. Hier ein aktuelles Beispiel aus meinem Landkreis  Zwinkernd

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http://www.obermain.de/lokal/bad-staffelstein/art2486,148873


lg

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#16
31. März 2014, um 23:54:08 Uhr

Geschrieben von Zitat von Lacrima
Servus,
nicht direkt, da du ja den Fund dem Landesamt für Denkmalpflege gemeldet hast, dies erfolgt auch durch das Heimatmuseum. Hier ein aktuelles Beispiel aus meinem Landkreis  Zwinkernd
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lg


Zitat aus dem Artikel:












..

















Geschrieben von {author}

Es stellt daher einen Glücksfall für die Öffentlichkeit dar, dass Ihre Hoheit Erbprinzessin Sophie von und zu Liechtenstein und Ralf Jahn dieses Relikt der neuen Ausstellung des Stadtmuseums als Dauerleihgabe zur Verfügung stellt.




..

Das nenne ich mal bayrische Verhältnisse. Man muß nur die richtigen, adligen Leute kennen.  Ironie


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(versteckt)Themen Schreiber
#17
01. April 2014, um 06:46:24 Uhr

OK, verstehe. Allerdings wo ist da die grenze? Geht das schon beim ersten Regenbogenschüsselchen los oder ist erst ein Hortfund meldungspflichtig?

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#18
01. April 2014, um 08:16:31 Uhr

Geschrieben von Zitat von Tellinger
OK, verstehe. Allerdings wo ist da die grenze? Geht das schon beim ersten Regenbogenschüsselchen los oder ist erst ein Hortfund meldungspflichtig?
Du mußt jeden Fund melden! Nur die Archäologen vom Denkmalamt können entscheiden ob der Fund wissenschaftlich bedeutend ist oder nicht. Dann wird entschieden ob den Fund behalten darfst oder nicht.


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#19
01. April 2014, um 08:25:11 Uhr

hat er die münzen sogar im wald gefunden Schockiert dachte da darf man nicht???

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(versteckt)Themen Schreiber
#20
01. April 2014, um 09:04:00 Uhr

Uri, von welchem Wald sprichst du?

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#21
01. April 2014, um 11:13:28 Uhr

 Teufel

Wenn Du auf dem Grundstück einen bedeutenden Fund machst, dann merk Dir die Fundstelle am besten mit GPS. Lass alles so unberührt wie es geht und geh direkt zu einem Fachanwalt für Fund- und Denkmalrecht. Der stellt dann den Kontakt für Dich mit den Ämtern her und knüpft die Herausgabe der Fundkoordinaten an für Dich vorteilhafte Bedingungen. Der Anwalt hat Schweigepflicht. Das heißt für Dich wird es zu keinem Zeitpunkt vor einer Einigung heiß werden.

Hier gibts einen Anwalt im Forum: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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 Teufel

« Letzte Änderung: 01. April 2014, um 11:16:23 Uhr von (versteckt) »

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#22
01. April 2014, um 12:53:49 Uhr

Geschrieben von Zitat von Tellinger
@Brutus: Wenn ich einen solchen Fund privat im Münzhandel anbiete, ist es doch genauso Hehlerei oder seh ich dass falsch?

Hinzugefügt 31. März 2014, um 22:23:47 Uhr:

@Lacrima: Auch wenn ich zum Heimatmuseum gehe, habe ich den "Schatz" ja schon ausgegraben und mich somit strafbar gemacht, oder?
eigentlich nicht, da er rein rechtlich dir gehört.

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(versteckt)Themen Schreiber
#23
01. April 2014, um 18:18:09 Uhr

Des verwirrt mich jetzt wieder gänzlich. Ich war bereits soweit zu verstehen, dass ich einen eventuell bedeutenden fund nicht ausgraben darf. Jetzt sagst du wiederrum, dass er rein rechtlich mir gehört... Steh ich grad aufm schlauch?


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#24
01. April 2014, um 19:40:53 Uhr

Der gehört ja auch rein rechtlich dir, zu 50%. Wenn du es die Archis ausgraben lässt, wird sich daran nicht verändern.
Nur das du und die meisten Sondler auch den wichtigen "Fundzusammenhang" zerstören, sowie es gerade unser "lieber" Benny beim Barbarenschatz vorgemacht hat.

Gruß Michael

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#25
01. April 2014, um 20:52:47 Uhr

Jeder Fund in ganz Deutschland gehört erstmal zu 50% dem Finder, wenn dieser außerhalb von Grabungsschutzgebieten gefunden wurde.

Auch Benny gehört zuerst der halbe Klappstuhl und 18 goldene Blattanhänger mit Ösen zum Festnähen und 25 Rauten sowie 1,5 Stück gehackter Silberteller.

Unabhängig ob der Fund gemeldet wurde, oder ob er eigenmächtig ausgegraben wurde.

50% gehören dir!

Nun greift in den allerwenigsten Fällen jedoch ein Relikt aus dem Mittelalter, zu Lesen im "Sachsenspiegel", wonach jeder Schatz, der tiefer als ein Pflug geht liegt, dem König gehört. Dies nennt sich Schatzregal.

Der König wurde einfach zum Bundesland gemacht und das mit "tiefer als ein Pflug geht" wurde unglücklichweise und ganz zufällig auf "alles" ausgeweitet. Also auch auf den Pflugbereich, überall, die Tiefe spielt keine Rolle.

Dieses Schatzregal ist verfassungswidrig, da es nur in Teilen Thüringens und in "Nassau" hätte eingeführt werden dürfen. Es wurde jedoch in ganz Deutschland, außer Bayern, Gott hab dich selig, eingeführt.

Es greift, wie gesagt, nur in absoluten Ausnahmefällen. Die Schranke lautet: "Der Fund muss von besonderem wissenschaftlichen Wert sein". Auch ein Gericht muss unabhängig, objektiv und reproduzierbar nachprüfen, ob dies gegeben ist. Es müssen auch Kriterien, die eben nachprüfbar, wiederholbar sind (so wie die Detektortestreihe von Sondierer (leider)) aufgestellt werden, sodass man eben überprüfen kann, ob das Schatzregal zieht, der Fund also wiss. besonders wertvoll ist.

Dies ist in den allerwenigstens Fällen der Fall. Dann wärst du und der Grundstückbesitzer / Landwirt  zu 100% enteignet und das Bundesland hätte zu 100% die Eigentumsrechte an sich gezogen.

Ihr seht, grundsätzlich ist jeder erstmal zu 50% Eigentümer eines Fundes, egal welcher Art. Wurde dann im Nachhinein durch ein Gericht festgestellt, dass das illegale Schatzregal greift, bist du kein 50%iger Eigentümer mehr.

Ich hoffe, etwas Verständnis geschaffen zu haben Smiley

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(versteckt)Themen Schreiber
#26
01. April 2014, um 23:10:02 Uhr

Servus ernte,
Vielen, vielen Dank für deine wirklich ausführliche Erläuterung.
So ganz hab ichs immer noch nicht gefressen.
So wie ich dich verstehe bin ich und der Grundstücksbesitzer zu je 50% rechtmäßiger Eigentümer eines Fundes solange (wie hier bei mir in Bayern) nicht das Schatzregal greift. Somit kann ich nach meinem Verständnis auch jeden Fund veräußern und den Erlös mit dem Grundstücksbesitzer teilen.
Wo ist denn die Grenze ab der ich einen Fund melden muss? Gibt es die überhaupt wenn es kein Schatzregal gibt?
Ich hoffe sehr, dass ich euch mit meiner Fragerei nicht auf die Nerven geh jetzt gleich zu Beginn meiner Forumsaktivität. Ich würds nur einfach gerne verstehen.
Und wie gesagt, alles auf der Grundlage dass mein Bundesland kein Schatzregal hat...

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#27
02. April 2014, um 07:50:12 Uhr

1. Wenn es um einen Fund von besonders hohem wissenschaftlichen Wert geht, musst du das Amt informieren. Das liegt allerdings im Ermessen des Amtes.
2. Der normale Sondengänger findet eigentlich Funde und sammelt sie danach in seiner Vitrine o.ä. und veräußert sie nicht.

3. Du solltest dir auch nicht soviel Gedanken machen, was du machst, wenn du einen Megaschatz findest. Das wird zu 99,9% sowieso nicht passieren.
4. Fang einfach mal mit dem Hobby an, vielleicht verlierst du, wie ein Großteil der Einsteiger, nach kurzer Zeit schon das Interesse.

Gruß Michael

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#28
02. April 2014, um 10:45:30 Uhr

Geschrieben von Zitat von uri20v
hat er die münzen sogar im wald gefunden Schockiert dachte da darf man nicht???

in Bayern ist Waldsuche nicht verboten

         larod

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#29
03. April 2014, um 22:52:06 Uhr

dann sollten wir Hessen nach Bayern kommen um zu   Suchen Suchen Suchen   Zwinkernd Zwinkernd Zwinkernd

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