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 Grabungen und Funde in Bayern

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Avatar  Grabungen und Funde in Bayern  (Gelesen 3105 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
31. März 2014, um 14:50:24 Uhr

Servus zusammen,

ich habe eine Frage an Euch.
Wenn ich alles richtig verstanden habe, darf ich in Bayern nach Einwilligung des Grundstückbesitzers auf dessen Grund suchen und auch graben insofern es sich nicht um ein Bodendenkmal handelt.

Ich spiele jetzt mal mögliche Fälle mit meinem Verständnis dazu durch. Bitte sagt mir ob ich richtig liege.

Fall 1:
Ich finde auf dem Grundstück Reichssilber.
Der Grundstücksbesitzer wird von mir informiert, beglückwünscht mich und ich nehme den Fund in meine Sammlung auf. Alles gut.

Fall 2:
Ich finde auf dem Grundstück Römermünzen.
Der Grundstücksbesitzer wird von mir informiert, beglückwünscht mich und ich nehme den Fund in meine Sammlung auf. Alles gut.

Fall 3:
Ich finde auf dem Grundstück ein keltisches Regenbogenschüsselchen.
Der Grundstücksbesitzer wird von mir informiert, beglückwünscht mich und ich nehme den Fund in meine Sammlung auf. Alles gut.

Fall 4:
Ich finde auf dem Grundstück einen Kupferkessel mit 100 keltischen Regenbogenschüsselchen.
Der Grundstücksbesitzer wird von mir informiert. Ich biete den Fund einem Museum an. Dem Grundstücksbesitzer stehen 50% des Erlöses zu, welche er auch von mir bekommt. Alles gut.

Fall 5:
Ich finde auf dem Grundstück einen Blindgänger aus dem Weltkrieg.
Ich informiere den Grundstücksbesitzer und das zuständige Amt welches den Blindgänger entschärft. Alles gut.

Habe ich das so richtig verstanden oder sind hier grundlegende Denkfehler vorhanden?

Beste Grüße und vielen Dank vorab für Eure Antworten
Thomas

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(versteckt)
#1
31. März 2014, um 14:55:55 Uhr

Also in Bayern wird noch mit dem Grundtückseigentümer geteilt , halbe ,halbe , soviel ich weiß.
Nur mit beglückwünschen wird er sich nicht abgeben . Belehren

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(versteckt)
#2
31. März 2014, um 16:04:53 Uhr

So siehts aus, in Bayer ist die Hadrianische Teilung angesagt. 50% du, 50% der Grundbesitzer

Gruß Michael

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(versteckt)Themen Schreiber
#3
31. März 2014, um 17:03:45 Uhr

Vielen Dank für die Antwort!
Spielt es dann auch keine Rolle wie historisch bedeutend der Fund ist?

Mir ist bewusst, dass die Wahrscheinlichkeit einen historisch bedeutenden Fund zu machen im Promille Bereich liegt, allerdings wüsste ich gerne über die richtige Vorgehensweise bescheid bevor ich losziehe. Weil, wer weiß...  Zwinkernd


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#4
31. März 2014, um 17:35:00 Uhr

Servus Tellinger,

es läuft so ab:

1. Man sucht nie gezielt nach Bodendenkmälern

2. Du brauchst das Einverständnis des Grundbesitzers, d.h. ein Bauer der auf einem Feld seine Bahnen zieht ist nicht gleich Eigentümer des Feldes.

3. Es darf sich kein Bodendenkmal auf diesem Grundstück befinden. Es sei denn, du suchst z.B. in Auftragssuche.

4. Hast du ein Einverständnis (am besten schriftlich) kannst du losziehen und dein Glück versuchen.

5. Findest du z.B. einen "Barbarenschatz"  oder gehst du davon aus des es einer sein könnte, Grabwerkzeug weglegen und Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege informieren. Nicht vergessen die Fundstelle zu merken. Das Prozedere läuft dann automatisch ab, die rufen dich dann an...etc

6. Findest du z.B. eine Reichsmark aus dem 3 Riech oder Pfennige, Heller... einfach zum Eigentümer hin, zeigen und sich am Fund erfreuen. Zuerst schauen die Eigentümer blöd oder lachen... aber wenn du ihnen zeigst, was so auf ihren Feldern rumliegt dann sind sie voll interessiert und stellen dir möglicherweise andere Äcker zur Verfügung. Ich persönlich schenke ein paar Pfennige, Heller... etc. her, man hat ja so einiges doppelt und dreifach zu hause rumliegen  Grinsend

Im Großen und Ganzen war´s das schon  Zwinkernd bei Fragen einfach melden Super

lg







« Letzte Änderung: 31. März 2014, um 17:56:02 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#5
31. März 2014, um 17:40:28 Uhr

Fall 4:
Ich finde auf dem Grundstück einen Kupferkessel mit 100 keltischen Regenbogenschüsselchen.
Der Grundstücksbesitzer wird von mir informiert. Ich biete den Fund einem Museum an. Dem Grundstücksbesitzer stehen 50% des Erlöses zu, welche er auch von mir bekommt. Alles gut.

Fall 5:
Ich finde auf dem Grundstück einen Blindgänger aus dem Weltkrieg.
Ich informiere den Grundstücksbesitzer und das zuständige Amt welches den Blindgänger entschärft. Alles gut.

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4. ist falsch!

bei 4. kriegst du vom dr. sommer ne strafanzeige wegen hehlerei u. wirst enteignet. deinen finderlohn kannst du dir durch alle instanzen einklagen.



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(versteckt)Themen Schreiber
#6
31. März 2014, um 17:54:33 Uhr

Servus Brutus,

wie muss dann Fall 4 korrekt ablaufen?

Lacrima, Danke für Deine Ausführungen!

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#7
31. März 2014, um 17:58:09 Uhr

Schaufel wegschmeißen und den Fund sofort melden. Die Archis wollen sowas lieber selbst ausgraben. Zwinkernd

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#8
31. März 2014, um 18:06:06 Uhr

Servus
Kann es sein das ihr da in Bayern doch noch an der Langen Leine lauft was das alles angeht?
Bei uns in Hessen schaut das schon anders aus.
glg

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#9
31. März 2014, um 18:06:58 Uhr

Wir in Bayern haben kein Schatzregal. Zwinkernd

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#10
31. März 2014, um 18:11:40 Uhr

die einzigste chance, nicht mit leeren händen dazustehen, ist die münzen im münzhandel privat anzubieten. so traurig es auch sein mag.  Weise

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#11
31. März 2014, um 18:12:06 Uhr

hehe  Super
Endlich mal normale Leute =D
Also wir in Hessen machen das zwar auch so mit den Bauern aber Legal ist es ja drotz dem nicht in der hinsicht...
Hab jetzt vor paa Tagen mal im Heimatmuseum nachgefragt und mich mit einem Älteren Herrn unterhalten der auch Suchen geht...
der meinte ich soll mal zu ihrem Stammtisch kommen und da findet sich ein Weg der mir das möglich macht "legal" zu suchen  Amen
haha quasie Laufbursche vom Verein ^^ nene hab ich nur gesagt lasst mal =D

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#12
31. März 2014, um 19:40:23 Uhr

Geschrieben von Zitat von Brutus65
die einzigste chance, nicht mit leeren händen dazustehen, ist die münzen im münzhandel privat anzubieten. so traurig es auch sein mag.  Weise

Sers,
es gibt aber noch den Weg ins Heimatmuseum um die Ecke Super. Manchmal fragen Museen die Finder bestimmter Stücke, ob sie deren Fund(e) ausstellen dürfen. Dann verleihst du den Fund auf ne bestimmte oder unbestimmte Zeit (je nachdem) an das Heimatmuseum. Bei "guten" Kontakten zu den Museumsmitarbeitern wird der Finder sogar namentlich erwähnt. Das ist auch etwas geiles, vor allem wenn du dann mit deinem Kind davor stehst  Super

lg


« Letzte Änderung: 31. März 2014, um 19:41:59 Uhr von (versteckt) »

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#13
31. März 2014, um 19:55:41 Uhr

Ja das stimmt schon ;-)
So machen die das hier bei uns ja auch. Bin da ja mit Hintergedanken hin und auch nicht mit Leeren Händen 

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(versteckt)Themen Schreiber
#14
31. März 2014, um 22:21:00 Uhr

@Brutus: Wenn ich einen solchen Fund privat im Münzhandel anbiete, ist es doch genauso Hehlerei oder seh ich dass falsch?

Hinzugefügt 31. März 2014, um 22:23:47 Uhr:

@Lacrima: Auch wenn ich zum Heimatmuseum gehe, habe ich den "Schatz" ja schon ausgegraben und mich somit strafbar gemacht, oder?

« Letzte Änderung: 31. März 2014, um 22:23:47 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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