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 Grabungsgenehmigung NRW die Lösung auf alle Fragen

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Avatar  Grabungsgenehmigung NRW die Lösung auf alle Fragen  (Gelesen 1220 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
18. Februar 2013, um 13:17:12 Uhr

hallo,
bin auch noch nicht so lange dabei, habe hier im forum viel über Grabungsgenehmigung gelsen, und nie das richtige gefunden.
Hier ist die lösung auf alle fragen  Lächelnd

gruß ramon


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Grabungsgenehmigung für Sondengänger in NRW.pdf
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(versteckt)
#1
18. Februar 2013, um 13:39:46 Uhr

Absoluter Schwachsinn von "justusmagnus".

"Ergo, sobald jemand seinen Spaten in den Boden sticht und anfängt zu graben, kann er schon 
gegen geltendes Recht versto߂en."

Ich denke, diese Behauptung reicht schon aus, um seine Argumentationsunfähigkeit zu erkennen.

Eine nachvollziehbare und bislang von all meinen Kollegen erfolgreiche Praxis findest du hier im Forum - Rechtliches ganz oben angepinnt:

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Viel Spaß beim Lesen Zwinkernd

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#2
18. Februar 2013, um 14:11:56 Uhr

Geschrieben von Zitat von Ernte
Absoluter Schwachsinn von "justusmagnus".

"Ergo, sobald jemand seinen Spaten in den Boden sticht und anfängt zu graben, kann er schon
gegen geltendes Recht versto߂en."

Ich denke, diese Behauptung reicht schon aus, um seine Argumentationsunfähigkeit zu erkennen.

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Viel Spaß beim Lesen Zwinkernd
ok davon jetzt abgesehen viele haben gefragt wie sie den antrag stellen sollen und was dafür wichtig ist....
 Zwinkernd

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(versteckt)
#3
18. Februar 2013, um 14:19:41 Uhr

Ja natürlich, für den Weg MIT der Behörde ist es super beschrieben und auch nur darauf zielt es ab.

Und die Suggestion liegt doch auf der Hand:

"Alle in NRW die mit der Sonde unterwegs sind und keine NFG vom Amt haben sind illegal."

Und genau gegen solche Aussagen wehre ich mich, überall und jederzeit.


Genau diese Amtsdogmatik lassen hier viele zu Salzsäulen erstarren und trauen sich nur nachts sondeln.
Ich habe schon an so vielen Autobahnen und Bundesstraßen auch in Köln gesucht, aber eben nur abseits von Denkmälern und nur nach nicht-Denkmälern Zwinkernd Mich haben zigtausende Leute gesehen. Selbst die Polizei ist 5m neben uns auf der Bundesstraße entlang gefahren und hat sich nicht drum geschert - weil es eben nichts verbotenes ist!

Nur weil das die einzige Möglichkeit der Behörde und ihren NFG-Vasallen ist, Angst / Panik zu verbreiten, heißt das noch lange nicht, dass es richtig ist und das jeder seinen Verstand abschalten darf.

Soviel auch zum Thema "Köln ist ein riesiges Denkmalgebiet etc." Geschwafel, eine Aussage, die übrigens auch in deinem Anhang drin steht.

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(versteckt)
#4
23. Februar 2013, um 12:06:49 Uhr

Guten Morgen !!!
Egal ob man mit der sonde,Schaufel oder Geologenhammer unterwegs ist macht man sicher immer Strafbar.
Für das Sondeln braucht man eine Genehmigung.
Für die schaufel in Abraumhalden zu suchen nach Mineralien braucht man das.
Und mit dem Hammer nach Fosilien zu suchen braucht man es auch.
So das man theoretisch keiner dieser Hobbys nach gehen kann,da man sich ja immer Strafbar macht,
Gruß Cattleya
 Zwinkernd

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(versteckt)
#5
23. Februar 2013, um 12:11:54 Uhr

Na du hast ja anscheinend überhaupt kein Plan.

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(versteckt)
#6
23. Februar 2013, um 12:22:50 Uhr

Geschrieben von Zitat von Cattleya
Guten Morgen !!!
Egal ob man mit der sonde,Schaufel oder Geologenhammer unterwegs ist macht man sicher immer Strafbar.
Für das Sondeln braucht man eine Genehmigung.
Für die schaufel in Abraumhalden zu suchen nach Mineralien braucht man das.
Und mit dem Hammer nach Fosilien zu suchen braucht man es auch.
So das man theoretisch keiner dieser Hobbys nach gehen kann,da man sich ja immer Strafbar macht,
Gruß Cattleya
 Zwinkernd

Sorry...aber wo hast Du denn den Kernschrott her Schockiert
In welchem Bundesland ''wühlst'' Du denn rum?

Gruss der gespannte Dr.Cox Zunge

(versteckt)
#7
23. Februar 2013, um 12:35:30 Uhr

vor allen Dingen sollte man Genehmigung vorweisen können, wenn man irgendwelchen Schrott von sich geben will   Belehren
vielleicht erst mal bisschen BergG und DschG studieren bevor man irgendwas dazu schreibt Zwinkernd

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(versteckt)
#8
23. Februar 2013, um 13:05:14 Uhr

Geschrieben von Zitat von Ernte
Absoluter Schwachsinn von "justusmagnus".

"Ergo, sobald jemand seinen Spaten in den Boden sticht und anfängt zu graben, kann er schon
gegen geltendes Recht versto߂en."

Ich denke, diese Behauptung reicht schon aus, um seine Argumentationsunfähigkeit zu erkennen.

Eine nachvollziehbare und bislang von all meinen Kollegen erfolgreiche Praxis findest du hier im Forum - Rechtliches ganz oben angepinnt:

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
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Viel Spaß beim Lesen Zwinkernd


Was noch viel besser ist, ist der Verweis nach Köln Grinsend,
Warum !!! weil Köln keine Grabgenehmigung nach §13 des BGB vergibt da Köln in diesen Fragen nicht Bonn
und somit nicht dem Land NRW unterliegt.
Wenn man schon auf irgendetwas hin weisen möchte so sollte man sich vorher erkundigen.
Warum !!! weil wenn man in Köln Angerufen hat und man hatte das Glück NUR die SEKRETÄRIN von
Herrn Hellenkemper zu bekommen, bekommt man eine nette Abfuhr andersrum hat man danachkeine Lust mehr irgendwo anders in NRW einen Antrag zu stellen Zwinkernd.

« Letzte Änderung: 23. Februar 2013, um 13:08:34 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#9
23. Februar 2013, um 13:10:24 Uhr

Hey cattleya,
wenn deine Aussage hier ernst gemeint ist,
würde ich gerne mal wissen von welchem LDA du dafür bezahlt wirst  Teufel

Der schockierte

Robin  Nono

Offline
(versteckt)
#10
23. Februar 2013, um 13:19:19 Uhr

Geschrieben von Zitat von Robin
Hey cattleya,
wenn deine Aussage hier ernst gemeint ist,
würde ich gerne mal wissen von welchem LDA du dafür bezahlt wirst  Teufel

Der schockierte

Robin  Nono

 Grinsend
 Cool

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(versteckt)
#11
07. Mai 2013, um 21:19:58 Uhr

Geschrieben von Zitat von Cattleya
Guten Morgen !!!
Egal ob man mit der sonde,Schaufel oder Geologenhammer unterwegs ist macht man sicher immer Strafbar.
Für das Sondeln braucht man eine Genehmigung.
Für die schaufel in Abraumhalden zu suchen nach Mineralien braucht man das.
Und mit dem Hammer nach Fosilien zu suchen braucht man es auch.
So das man theoretisch keiner dieser Hobbys nach gehen kann,da man sich ja immer Strafbar macht,
Gruß Cattleya
 Zwinkernd

Ich gebe Dir in allen Punkten Recht, sobald Du mir die entsprechenden Absätze und den entsprechenden Paragraphen nennst. Auch nach intensiver Suche, im Gesetzbuch, konnte ich derartiges bislang in NRW nicht finden.

Beste Grüße
Jörg

P.S.

Wenn mir der Grundstückseigentümer sein OK gibt, würde ich auch die Wiese vor der Unteren Denkmalbehörde in meinem Kreis umdrehen :-) /Ja und ich habe eine Grabungsgenehmigung für meinen Kreis, aber nutze die nur für bestimmte Gebiete im Kreis/

« Letzte Änderung: 07. Mai 2013, um 21:22:35 Uhr von (versteckt) »

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