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 Hauptthread: Schatzregal in Hessen

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Avatar  Hauptthread: Schatzregal in Hessen  (Gelesen 12310 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#60
24. Februar 2011, um 13:43:19 Uhr

Geschrieben von Zitat von Feldbegeher
hört sich ja an als hätten wir hier im Forum ein Nest mit Maulwürfen,

Gruß Feld

Nein, dem ist glücklicher Weise nicht so. Es gibt nur ein Posting wo mitgeteilt wurde, dass der Beitrag dem EL zugesandt wurde und es gibt eine PN an mich in der mir mitgeteilt wurde, dass Infos zu Suchern durch die "Hardliner" abgefragt wurden und dass man aufgrund der aktuellen Differenzen im Forum diese auch bereitwillig geliefert hat.

Man sollte das aber nicht überwerten.

« Letzte Änderung: 24. Februar 2011, um 14:00:44 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#61
24. Februar 2011, um 14:47:55 Uhr

Also ich verfolge das ja auch schon eine ganze Zeit.
Es kommt mir alles sehr komisch vor - vor allem die Vorgehensweise und der Gang der Archäologen ( oder eines Einzelnen ) an die Öffentlichkeit mit dem Vorschlag einer Gesetzesänderung.
Die Herrschaften sind doch Beamte - oder etwa nicht ?
Wenn ja muss solch ein Antrag oder die Prozedere seinen Amtsweg gehen - sprich den Vorgesetzten darauf ansprechen - oder gibt es da keinen - eine Höhere oder übergeordnete Stelle.

Jetzt stellt euch mal vor, euch als Arbeitnehmer passt was nicht in eurem Betrieb - gehst an die Öffentlichkeit und verlangst irgendwelche Änderungen - was passiert ?

Ich frage mich darf ein Beamter einfach so mir nix dir nix dem Amtsweg umgehen - oder ist er nicht an interne Vorschriften gebunden ? - nur so ne Frage !

So etwas kann einen mächtigen Schuss ins Knie geben wenn es denn so wäre.

Also klärt mich mal auf .

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(versteckt)
#62
24. Februar 2011, um 15:00:59 Uhr

Moin,

es ist alles seinen normalen Gang gegangen. Die Initiative ging  vom LfDH aus und wurde der Ministerin vorgetragen, so zu entnehmen dem Bericht in der FAZ (Bald wird nicht mehr geteilt, der hier im Forum verlinkt wurde).
Staatssekretär Jung vom HMWK hat bereits beim letzten Archäologietag die Einführung eines SR angekündigt. (Auch dies wurde hier im Forum bereits mehrfach geschrieben)

Es wurde sich also an den ganz normalen Weg gehalten.

Thema Maulwurf(e): Da müsst Ihr Euch über Maulwürfe keine Gedanken machen. Alle Foren werden ständig überwacht. Die einzelnen LDÄ wechseln sich dabei monatlich ab um den Personaleinsatz so gering wie möglich zu halten, zudem liest die Truppe von KHK Schönleber hier mit.

Noch ein Schmankerl am Rande. Prof. Kunow hat es bei der Anhörung als großen Erfolg hingestellt, dass bei E-Bay keine Funde mehr verkauft werden dürfen, dass die Funde inzwischen auf egun vertickert werden ist ihm verm. entgangen. Ich weiß nicht in welcher Ecke des Elfenbeinturms diese Leute leben. Es ist doch klar, wenn man irgendo ein Loch stopft, öffnet sich dafür ein anderes.
Insgesamt viel auf, dass die Befürworter des SR alle an Realitätsverlust leiden.

Viele Grüße

Walter

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(versteckt)Themen Schreiber
#63
24. Februar 2011, um 18:20:00 Uhr

@Walter: Das Problem ist auch, dass die alle an ihre Unfehlbarkeit glauben. Die Archis glauben immer noch andere wären blöde und würden ihnen immer noch die interessanten Funde bringen - trotz Schatzregal.

Dass die Himmelsscheibe in Deutschland geblieben ist, war pures Glück und nicht der Verdienst von Meller oder einer weitsichtigen Politik. Ich behaupte mal dreist, dass es in jedem Jahr ähnlich gelagerte Knallerfunde gibt - von denen aber nie jemand etwas erfährt.

@Alle: Ich habe gesehen dass C. nun gesperrt wurde. Ich weis nicht was er geschrieben hat, aber vermutlich trage ich einen Teil weit eine Mitschuld an seiner Reaktion weil ich seine plötzliche Abkehr von EL & Co.  vielleicht etwas unglücklich hinterfragt habe.

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(versteckt)
#64
24. Februar 2011, um 22:02:33 Uhr













..

















Geschrieben von {author}

Ich frage mich darf ein Beamter einfach so mir nix dir nix dem Amtsweg umgehen - oder ist er nicht an interne Vorschriften gebunden ? - nur so ne Frage !




..

Hi Micha, lies dir das doch mal durch. Es geht hier um die sogenannte "Flucht in die Öffentlichkeit". Auch wenn der Sachverhalt ein anderer ist, die Vorgehensweise dürfte entscheidend sein.














..

















Geschrieben von {author}

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 21.06.06, 2 BvR 1780/04

Das Bundesverfassungsgericht äußert sich in einer Entscheidung, in der es um die Zulässigkeit von Beschlagnahme und Durchsuchung im Rahmen von disziplinarrechtlichen Vorermittlungen geht, zu der Frage, wie das Dienstvergehen der sogenannten "Flucht in die Öffentlichkeit" zu bewerten ist.

Es führt aus:

...
2.

bb) Gemessen hieran kommt den Dienstvergehen, deren der Beschwerdeführer beschuldigt wird, ein ausreichendes Gewicht nicht zu, das einem Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung rechtfertigen könnte.

Durch die Mitwirkung an dem fraglichen Fernsehbeitrag hat er möglicherweise versucht, über die Öffentlichkeit Einfluss auf seinen Dienstherrn auszuüben, und damit eine Dienstpflichtverletzung in Form der so genannten "Flucht in die Öffentlichkeit" begangen. Der Beamte ist zur Loyalität gegenüber seinem Dienstherrn im Interesse eines geordneten Ablaufs der öffentlichen Verwaltung und zur Wahrung der Vertraulichkeit in internen Dienstangelegenheiten verpflichtet. Er hat dementsprechend Gehorsam und Zurückhaltung gegenüber seinem Vorgesetzten auch dann zu wahren, wenn er mit den getroffenen Entscheidungen nicht einverstanden ist. Die Disziplinarrechtsprechung hat die in der Publizierung von internen Vorgängen liegende "Flucht in die Öffentlichkeit" deshalb jedenfalls dann als Pflichtverletzung gewertet, wenn sich der Beamte zum Zweck der Verstärkung durch eine Lobby an die außerdienstliche Öffentlichkeit gewendet hat (vgl. etwa BVerwGE 86, 188 = NVwZ-RR 1990, 762). Denn damit wird der dienstliche Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozess mit der Gefahr sachfremder Einwirkungen belastet.

Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der grundrechtlich geschützten Meinungsfreiheit. Wie jeder andere Staatsbürger genießt der Beamte den Schutz des Art. 5 II GG; er muss dabei aber die Grenzen beachten, die sich aus seinen Dienstpflichten ergeben (vgl. BVerfGE 28, 55 [63] = NJW 1970, 1267). Der vorliegende Fall ist dadurch gekennzeichnet, dass der Beamte nicht zu einer "allgemein-politischen" Frage Stellung bezogen, sondern innerdienstliche, die polizeiliche Organisation und Arbeit betreffende Entscheidungen seiner Dienstvorgesetzten öffentlich kritisiert hat. Er hat damit versucht, seine eigenen Vorstellungen über innerdienstliche Angelegenheiten durch eine "außerdienstliche Lobby" zu verstärken, und sich zu diesem Zweck an die Öffentlichkeit gewandt. Dies ist mit seiner Pflicht zur Amtsverschwiegenheit, Zurückhaltung und Loyalität nicht vereinbar (vgl. dazu auch BVerfGE 28, 191 [198 f. und 203 ff.] = NJW 1970,1498).




..


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(versteckt)
#65
24. Februar 2011, um 22:19:33 Uhr

Geschrieben von Zitat von Pfälzer
Hi Micha, lies dir das doch mal durch. Es geht hier um die sogenannte "Flucht in die Öffentlichkeit". Auch wenn der Sachverhalt ein anderer ist, die Vorgehensweise dürfte entscheidend sein.

Das geht leider nicht mehr für den Micha

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(versteckt)
#66
24. Februar 2011, um 22:33:11 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sarkozi
Das geht leider nicht mehr für den Micha

Der Pfälzer hat mich gemeint  Zwinkernd

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(versteckt)
#67
24. Februar 2011, um 22:56:39 Uhr

Geschrieben von Zitat von Merowech
Der Pfälzer hat mich gemeint  Zwinkernd

 Grinsend Grinsend ok war da zu schnell  Zwinkernd

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#68
24. Februar 2011, um 23:01:49 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sarkozi
Das geht leider nicht mehr für den Micha

Wie schon oben gesagt. Es tut mir echt leid, dass man ihn nun gesperrt hat. Das es eskalliert ist, war sicher auch ein großes Stück weit meine Schuld weil ich auch mal wieder ohne über die Folgen und Wirkung nachzudenken kritisiert und damit auch provoziert habe.

Cartouche ist sehr engagiert und sucht halt auch irgendwie seinen Weg in dem ganzen Behörden-Klüngel. Vielleicht kann man ja da etwas machen mit der Freischaltung?    

« Letzte Änderung: 24. Februar 2011, um 23:06:33 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#69
25. Februar 2011, um 04:43:18 Uhr

Die Sperrung von Cartouche ist auf dessen eigenen Wunsch hin geschehen.

Grüsse,

Christian

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(versteckt)
#70
25. Februar 2011, um 07:45:57 Uhr

Geschrieben von Zitat von Pfälzer
Hi Micha, lies dir das doch mal durch. Es geht hier um die sogenannte "Flucht in die Öffentlichkeit". Auch wenn der Sachverhalt ein anderer ist, die Vorgehensweise dürfte entscheidend sein.



Moin Jürgen,

wie ich bereits geschrieben habe, wurde der Dienstweg eingehalten, da der Staatssekretär die Vorlage beim Archäologietag angekündigt hat.

Viele Grüße

Walter

Offline
(versteckt)
#71
25. Februar 2011, um 11:11:49 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Moin Jürgen,

wie ich bereits geschrieben habe, wurde der Dienstweg eingehalten, da der Staatssekretär die Vorlage beim Archäologietag angekündigt hat.

Das ist deine Ansicht bezüglich der Vorlage. Was passiert allerdings ständig und bundesweit. Das ist ausschlaggebend. Schon die falschen rechtlichen Auslegungen und die Verzerrung der Wahrheiten in der Presse:
z.B.   Sondengänger = Raubgräber kann diesem Urteil untergeordnet werden. Ich schrieb dir schon einmal: Es finden ständige Amtspflichtverletzungen statt. In Deutschland ist das irgendwie salonfähig geworden.

Stell dir mal vor: Alle Dienststellenleiter der Polizei würden sich ständig an die Presse wenden und die Wiedereinführung der Todesstrafe fordern. Wenn solche Forderungen aus der Mitte der Bevölkerung kommen ist dies nachvollziehbar. Allerdings dürfen Beamte dies nicht in der Öffentlichkeit fordern. Das ist die Kernaussage.

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(versteckt)
#72
25. Februar 2011, um 12:59:29 Uhr

Hmm Jürgen,

ich ahne auf was Du hinaus willst.

Konkret sollte man z. B. immer dann eine Dienstaufsichtsbeschwerde abgeben, wenn in einem Pressebericht ein Archäologe Sondengänger und Raubgräber in einen Topf wirft oder nicht zwischen beiden Begriffen trennt.

Meinst Du das so?

Viele Grüße

Walter

Offline
(versteckt)
#73
25. Februar 2011, um 14:03:27 Uhr













..

















Geschrieben von {author}

Konkret sollte man z. B. immer dann eine Dienstaufsichtsbeschwerde abgeben, wenn in einem Pressebericht ein Archäologe Sondengänger und Raubgräber in einen Topf wirft oder nicht zwischen beiden Begriffen trennt.

Meinst Du das so?




..

Genau das meine ich. Glasklar erkannt Walter.  Zwinkernd

Das gilt für diese Personengruppe unter Anlegung eines strengen Maßstabes:













..

















Geschrieben von {author}

Angehörige des öffentlichen Dienstes, die zu ihrem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen. Dieser staatsrechtliche Beamtenbegriff ist dem geltenden Beamtenrecht zugrunde gelegt.




..

Selbstverständlich immer ausgehend aus ihrer dienstlichen Tätigkeit. 


Offline
(versteckt)
#74
25. Februar 2011, um 14:24:55 Uhr

Moin,

ich habe das Thema "Flucht in die Öffentlichkeit" mal abgetrennt, weil es mit dem SR nichts zu tun hat.

hier:  Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
www.detektorforum.de/smf/index.php/topic,22041.new.html#new


Viele Grüße

Walter

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