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« Thema begonnen am: 13. Juli 2010, 07:34:14 »
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Moin,

nach Mitteilungen aus informierten Kreisen, hat die hessische Domänenverwaltung ein Schreiben an ihre Pächter versendet in dem sie untersagt, dass die Pächter eine Betretungserlaubnis für die angepachteten Äcker zum Zwecke der Nachforschung mit Metalldetektoren an Sondengänger erteilen.

Hat schon jemand so ein Schreiben gesehen oder besitz jemand so ein Schreiben in Kopie oder ist jemanden dieses Schreiben bekannt?

Viele Grüße

Walter

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« Antworten #1: 13. Juli 2010, 12:59:19 »
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Hallo Walter,
das Schreiben der HLG kenne ich und habe es auch gelesen (ein Pächter hatte es mir freundlicherweise gezeigt).

Das Threadthema finde ich etwas überzogen, hier geht es nicht gegen die Sondengänger, sondern darum dass die HLG auf die Eigentümerrechte ihrer verpachteten Ländereien hinweist.
Gruss

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« Antworten #2: 13. Juli 2010, 14:14:12 »
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also lieber durch pflüge zerstören lassen als durch sondengänger "retten" lassen...  Idiot

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« Antworten #3: 14. Juli 2010, 04:31:46 »
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Zitat:Geschrieben von Rheingauner
Hallo Walter,
das Schreiben der HLG kenne ich und habe es auch gelesen (ein Pächter hatte es mir freundlicherweise gezeigt).

Das Threadthema finde ich etwas überzogen, hier geht es nicht gegen die Sondengänger, sondern darum dass die HLG auf die Eigentümerrechte ihrer verpachteten Ländereien hinweist.
Gruss


Moin Rheingauer,

danke für die Richtigstellung, Dein Posting im Detektorforum lies eine andere Richtung vermuten.

Viele Grüße

Walter

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