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(versteckt)
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08. März 2010, um 19:39:09 Uhr
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Ich hatte so ein ähnlichen Fall bei mir in der Familie! Die Verbraucherzentrale meinte: Nichts unternehmen bis ein Gerichtlicher Mahnbescheid kommt. Also ganz offiziell vom Gericht! Dann Einspruch gegen diesen Bescheid einlegen.
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