nibse hat mit Sicherheit den Finger in der Wunde. Es geht ums Geld .
Allerdings vermute ich viel weniger, dass es um den Wert der Funde geht, als vielmehr darum, dass man das Geld spart, welches nach dem vorgestellten englischen Modell von Nöten wäre, um die Gegenstände aus fremden Besitz auszulösen. Das haben wir auch im BGB und auch in den meisten Schatzregalen so zu stehen....
Aber wir verbieten (oder schränken zumindest ein) ja in den diversen Dsg die Suche. Wir verbieten ja sogar die "zufällige Entdeckung (Thüringen) !Das macht nur unter einem Gesichtspunkt wirklich Sinn:. Wo nix zu Tage gefördert wird, muß man auch nix ankaufen.
Und man muß auch nicht "enteignen", wenn der Finder bereits im Vorfeld per Edikt zum Strauchdieb gestempelt wird....
