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 Interessanter Ansatz in NRW

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Avatar  Interessanter Ansatz in NRW  (Gelesen 2087 mal) 0
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#15
02. Juni 2014, um 11:52:56 Uhr

Das ist ja der größte Schwachsinn!

Was Du gefunden hast und Dir als Entdecker wegen des Schatzregales nicht gehört, darfst Du Dir aber ansehen, gegebenenfalls die Restaurierung bezahlung und je nach Wert auch die Versicherungsprämien, für die das Land kein Geld hat.
Für wie bescheuert hält man den Bürger?

masterTHief

Offline
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#16
03. Juni 2014, um 12:10:13 Uhr

Das ganze hat rechtlich einen Haken. Der Verkauf wird keineswegs unterbunden. Bei dem Vorschlag wird der Finder zwar kein Eigentümer, wenn ein Dritter den Fund aber kauft, wird dieser u.U. gutgläubiger Eigentümer. Bei einer solchen Regelung wird für mich deutlich, dass das Land nur an dem (monetären) Wert ein Interesse hat. Denn vom Finder können sie nur noch Schadensersatz verlangen. Der Fund ist dann aber im Eigentum eines Dritten.
Ich finde die Regelung aus England immernoch am besten. Zwar gibt es dort eine Regelung die dem Schatzregal ähnelt, dafür darf aber nahezu jeder Sondeln. Darurch wird die Kriminalisierung der Sondengänger aufgehoben und potentielle Schatzregalfunde werden ohne Furcht vor gemeldet.
Unabhängig davon, wird in NRW das Schatzregal relativ leer bleiben. In dem Rundschreiben, dass jeder registrierte Sondengänger bekommen hat, stand drin, dass wirklich nur die herausragendsten Funde unter das Schatzregal fallen. Nach einem Gespräch mit den örtlichen Leiter des LWL Bezirks kann ich sagen, dass das Funde von der Qualität der Varusmaske o.ä. sind.

Grüße

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#17
03. Juni 2014, um 12:51:57 Uhr

nibse hat mit Sicherheit den Finger in der Wunde. Es geht ums Geld .
Allerdings vermute ich viel weniger, dass es um den Wert der Funde geht, als vielmehr darum, dass man das Geld spart, welches nach dem vorgestellten englischen Modell von Nöten wäre, um die Gegenstände aus fremden Besitz auszulösen. Das haben wir auch im BGB und auch in den meisten Schatzregalen so zu stehen....
Aber wir verbieten (oder schränken zumindest ein)  ja in den diversen Dsg die Suche. Wir verbieten ja sogar die "zufällige Entdeckung (Thüringen) !Das macht nur unter einem Gesichtspunkt wirklich Sinn:. Wo nix zu Tage gefördert wird, muß man auch nix ankaufen.
Und man muß auch nicht "enteignen", wenn der Finder bereits im Vorfeld per Edikt zum Strauchdieb gestempelt wird.... Zwinkernd

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