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 Interessanter Ansatz in NRW

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Avatar  Interessanter Ansatz in NRW  (Gelesen 1805 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
01. Juni 2014, um 15:15:52 Uhr

Hab diesen Bericht gerade gefunden. Weiß nicht ob das schon diskutiert wurde. Den Ansatz finde ich allerdings bemerkenswert:

In einer Stellungnahme an den Landtag hat die DGUF heute einen Lösungsvorschlag gemacht - wie es ihn in noch keinem anderen Bundesland gibt. "Wir schlagen ein Schatzregal vor, das zwischen Eigentum und Besitz unterscheidet", erklärt Siegmund. "Nach unserem Konzept werden die Funde Eigentum des Landes, sie dürfen aber im Besitz des Finders und des Grundeigentümers bleiben."


Damit würde nur der Verkauf unterbunden und das befürworte ich schon, denn dann muß man sich nicht immer rechtfertigen keinen Gewinn mit dem Sondeln erzielen zu wollen.
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http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/nordrhein-westfalen-plant-meldepflicht-fuer-archaeologische-funde-a-904016.html


« Letzte Änderung: 01. Juni 2014, um 15:17:38 Uhr von (versteckt) »

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#1
01. Juni 2014, um 15:29:25 Uhr

In RLP gibt es glaube ich eine ähnliche Regelung, wo alle nicht herausragenden Funde dem Finder zur Dauerleihgabe gegeben werden. Er darf sie nur nicht verkaufen, und im Todesfall gehen sie an das Land zurück. Wie ich finde ein ebenfalls sehr guter Ansatz für ein "kleines Schatzregal". Damit sparen sich die Länder auch die Kosten für Restauration und Lagerung. Das kann man den Politikern noch am besten vermitteln.

Falls ich unrecht habe wegen RLP, bitte korregiert mich !

Lg Pinpointer

« Letzte Änderung: 01. Juni 2014, um 15:32:28 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#2
01. Juni 2014, um 15:35:08 Uhr

Geschrieben von Zitat von Pinpointer
In RLP gibt es glaube ich eine ähnliche Regelung, wo alle nicht herausragenden Funde dem Finder zur Dauerleihgabe gegeben werden. Er darf sie nur nicht verkaufen, und im Todesfall gehen sie an das Land zurück. Wie ich finde ein ebenfalls sehr guter Ansatz für ein "kleines Schatzregal". Damit sparen sich die Länder auch die Kosten für Restauration und Lagerung. Das kann man den Politikern noch am besten vermitteln.

Falls ich unrecht habe wegen RLP, bitte korregiert mich !

Lg Pinpointer

Einzig der Passus mit dem Vererben stört mich. Aber immerhin besser als andere Schatzregale.
Wollte Dich gerade anrufen aber Dein Handy ist nicht erreichbar.

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#3
01. Juni 2014, um 15:38:32 Uhr

Hi,

dieser Ansatz ist dahin gehend gut, dass endlich mal bemerkt wird dass es einen Enteigner und es eigentliche Eigentümer gibt.

Jedoch wird diese Enteignung noch weiter verschleiert in dem man dem Enteigneten das Gefühl des Besitzes gibt.

Heißt aber in der Praxis Eigentümer an der Sache ist das Land und bürdet dem Besitzer (Finder und Grundbesitzer) die Pflichten der
Erhaltung und Archivierung auf.
Wieder ein gelungener Schachzug dem kleinen Mann die Kosten anzuhängen.
Und offen ist noch die Frage der Restaurationskosten.




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#4
01. Juni 2014, um 17:44:47 Uhr

@Charlie:das war ein Volltreffer mit wenigen Worten. Diese Art des Schatzregal ist genau so eine Scheiße, wie alle anderen Arten Schatzregal.

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#5
01. Juni 2014, um 18:59:25 Uhr

Das hört sich alles schön und gut an, aber ich glaube   Charlie hat es mit wenigen Worten genau auf den Punkt gebracht   Applaus Applaus Applaus



Leider gibt es keinen Danke Button 

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#6
01. Juni 2014, um 19:36:08 Uhr

Da ich ein Freund der Geschichte, deren Erforschung und Erhaltung für die Nachwelt bin finde ich die Lösung nicht schlecht und kenne sie auch so Cool

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#7
01. Juni 2014, um 19:41:58 Uhr

Sowas hat in der Schweiz auch ein Gutachter vorgeschlagen.

Allerdings soll der Besitzer, welcher die eigenen Funde nun als Leihgabe behalten soll, die Fachgerechte Konservierung zahlen. Also nix mit selber restaurieren.



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#8
01. Juni 2014, um 19:44:37 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Da ich ein Freund der Geschichte, deren Erforschung und Erhaltung für die Nachwelt bin finde ich die Lösung nicht schlecht und kenne sie auch so Cool
So sehe ich das auch. Problematisch sind bei dieser Regelung halt die "echten Schätze" wie Hortfunden.
Bei denen in der Regel Grundstücksbesitzer, und abhängig Umfang des Hortes, auch einige Finder lieber bares sehen möchten.

Lg Pinpointer

Hinzugefügt 01. Juni 2014, um 19:47:34 Uhr:

Geschrieben von Zitat von Suworow_Museum
Allerdings soll der Besitzer, welcher die eigenen Funde nun als Leihgabe behalten soll, die Fachgerechte Konservierung zahlen. Also nix mit selber restaurieren.
Dann möchte ich lieber keinen zu einem großen Klumpen zusammengebackenen Münzschatz finden Platt

« Letzte Änderung: 01. Juni 2014, um 19:48:14 Uhr von (versteckt) »

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#9
01. Juni 2014, um 21:13:15 Uhr

Geschrieben von Zitat von Suworow_Museum
Allerdings soll der Besitzer, welcher die eigenen Funde nun als Leihgabe behalten soll, die Fachgerechte Konservierung zahlen. Also nix mit selber restaurieren.

Ja, wie Banane ist das denn? Da stellt man schon kostenlos Lagerplatz für Güter, die einem nicht gehören, zur Verfügung und soll dann auch noch dafür bezahlen?!

Naja, tausende Dominas leben ja auch davon, dass Männer sie bezahlen, damit sie versklavt und gedemütigt werden! Zwinkernd

Viele Grüße,
Günter

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#10
01. Juni 2014, um 22:05:55 Uhr

Lol...Drusus.....ich würde von dir gern noch mehr über die Dominas erfahren....  Grinsend Grinsend

Aber ist es nicht komisch, welche eigenartige (will nicht kranke sagen) Ideen da entworfen werden, nur um die "Aneignung" nicht wie eine "Enteignung" aussehen zu lassen ?
Wenn du ein Grundstück besitzt, auf dem plötzlich irgendwelche Altlasten gefunden werden, die keinem Eigentümer zugewiesen werden können, oder kein zahlungsfähiger Eigentümer mehr da ist, dann gehört der Müll dem Grundstückseigentümer und der muss dann auch zahlen.....
Findest du eine Münze, dann hast du die ersatzlos abzugeben? Irgend etwas stimmt da nicht!

Es gibt eigentlich nur eine gerechte Regelung: Kulturhistorisch wertvolle Funde müssen ins Museum. Aber nicht per "Enteignung" sondern per angemessener Entschädigung. Diese Regelung war einfach und klar. Alles andere ist für mich Vergewaltigung des Rechts....so einfach.

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#11
01. Juni 2014, um 22:14:11 Uhr

Leider wird das "Recht" größtenteils dazu verwendet, mehr Gewinn zu erzielen und Ausgaben zu senken.
Quasi eine ökonomische Gesetzgebung, mit teils verheerenden Folgen für den kleinen Mann  So Nicht

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#12
02. Juni 2014, um 06:06:56 Uhr

Hallo

Mal angenommen alle Hürden wie Konservierung usw . sind überwunden , bleibt immer noch die

Frage der Haftung . Was ist wenn der Fund verschwindet oder zerstört wird ?

Das erinnert mich , an das Modell Bürgersteig , erst muss der Grundstückbesitzer  den Gehweg bezahlen ,

dann sauberhalten , für Unfälle nartürlich  auch  haften , aber er gehört der Gemeinde bzw.Stadt








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#13
02. Juni 2014, um 07:12:50 Uhr

Hallo zusammen,

Ich seh die Sache einfach.Wer´s findet kanns behalten! Die Reglung im BGB is da schon die beste Lösung
und daran sollte man sich Orientieren. Bundesrecht bricht Landesrecht!
Ist das Schatzregal erst eingefürt wird es kaum ein Zurück geben ,eher wird man es verschärfen.(salami-Taktik)
Das man das Eigentumsrecht so missachtet ist ein starkes stück und Enteignung ist für mich der wahre Raub.
Aber mit den Recht Hat´s die BRD ja nich so Cool
Statt Gesetzen und Enteignungsparagrafen sollte man Ein Belohnungsystem einführen .Dann würde auch nix Verschwinden
und die Archelogen können sich dann die Rosinen auch noch Rauspicken.

mfg Smoke


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#14
02. Juni 2014, um 08:53:33 Uhr

Moin
Falls Ihr mal genau hingesehen habt,der Artikel ist von 6.6. 2013 .Das Schatzregal ist in NRW seit 17.7. 2013 durch:http://www.detektorforum.de/smf/index.php/topic,63825.msg616326.html#msg616326 
da gibts doch jetzt gar nichts mehr zu spekulieren oder zu diskutieren -der Drops ist gelutscht. Amen

Grüße Dubhead

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