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 Interessantes Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden

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Avatar  Interessantes Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden  (Gelesen 2058 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
23. März 2009, um 13:50:14 Uhr

Hallo zusammen,
bin durch Zufall beim googeln auf dieses Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden gestoßen.
Das Urteil ist  schon etwas älter aber sehr interessant. Vor allem die Argumentationen des Landesamtes  Nono und die Stellungsnahme des Gerichts dazu  Super
Bitte bis zum Schluss lesen. Richtig interessant ist das letzte drittel!!

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http://www.digs-online.de/dokumente/vwgurteil.pdf


Gruß und gut Fund,
Martin



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#1
23. März 2009, um 14:14:41 Uhr

...sehr interessant, vielleicht kann man es mal bei der Argumentation gegenüber den zuständigen Behörden benutzen. Mopper

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#2
02. Juli 2009, um 15:25:39 Uhr

Moin,

das Urteil wurde von Frank Weber, Sigi Wohlfart (1. Vorsitzender) und mir, Walter Franke (2. Vorsitzender) erstritten. Unterstützt wurden wir vom gemeinnützigen Sondengängerverein Mythos e.V. (später IG Phoenix Rhein-Main ohne e. V.  Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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IG Phoenix
und heute heißen wir ARGUS e. V. mit Sitz in Wiesbaden).

Im Ergebnis haben wir heute, dass seit dem jahr 2000 in Hessen Nachforschungsgenehmigungen an Sondengänger herausgegeben werden und dass einige andere Bundesländer aufgrund dieses Urteils ebenfalls dazu übergegangen sind NFG zu erteilen.

Bei den Bundesländern, die heute noch keine NFG erteilen, wird dass alleinige Nennen dieses Urteils nicht viel bewirken, es ist allen Denkmalschutzbehörden bestens bekannt. Wer eine NFG in einem der Bundesländer möchte, in denen es noch keine NFG gibt, muss die Behörde vor dem Verwaltungsgericht verklagen, so wie wir es 1999 getan haben.

Viele Grüße

Walter


 

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#3
02. Juli 2009, um 15:28:14 Uhr

Nachtrag:

Auf die dort angeführte 1648-er Reglung sollte man sich heute nicht mehr berufen, da es seit 2 Jahren eine neue Kommentierung zum § 19 HDSchG gibt.
Ausführlich steht das alles in der DSM 10.

Viele Grüße

Walter

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#4
03. Juli 2009, um 10:12:06 Uhr

Ich mag die Kammer. Eine objektive, unbefangene Rechtsprechung! So sollte es immer sein.
Harald

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#5
03. Juli 2009, um 17:40:09 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Moin,

das Urteil wurde von Frank Weber, Sigi Wohlfart (1. Vorsitzender) und mir, Walter Franke (2. Vorsitzender) erstritten. Unterstützt wurden wir vom gemeinnützigen Sondengängerverein Mythos e.V. (später IG Phoenix Rhein-Main ohne e. V.  Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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IG Phoenix
und heute heißen wir ARGUS e. V. mit Sitz in Wiesbaden).

...



Moin Walter!

Wo anders war zu lesen, das dieses Urteil durch Harald Fäth erstritten worden sei. Ist das gar nicht von ihm?  Fechten

Gruß
Michael

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#6
04. Juli 2009, um 07:46:35 Uhr

Moin,

Harald Fäth war im Zuschauerraum anwesend gewesen.

Das war sein gesamter Beitrag zum Urteil.

Viele Grüße

Walter

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#7
04. Juli 2009, um 08:55:05 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Moin,

Harald Fäth war im Zuschauerraum anwesend gewesen.

Das war sein gesamter Beitrag zum Urteil.

Viele Grüße

Walter

Dann hoffe ich dass er zumindest den Raum gut ausgefüllt hat Narr

Grüsse,

Christian

Offline
(versteckt)
#8
04. Juli 2009, um 10:57:18 Uhr

Ein Biologe sagte mir einmal, dass bestimmte Vögel ihr Nest mit fremden Federn schmücken, daher wohl der Ausdruck. Grinsend Was wäre der Analogschluß? Wer fremde Federn benutzt, müßte demnach ein seltsamer Vogel sein?  Idiot Überspitzt ist wohl die  Narr Narrenkappe das Fremdgefieder. Oh, komme ich auf Einfälle. 

MfG

Conny

Offline
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#9
12. Oktober 2009, um 12:15:54 Uhr

Das macht doch Hoffnung als seröser Sucher seinem Hobby nachgehen zu können - danke für das posting !

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