Moin,
das Urteil wurde von Frank Weber, Sigi Wohlfart (1. Vorsitzender) und mir, Walter Franke (2. Vorsitzender) erstritten. Unterstützt wurden wir vom gemeinnützigen Sondengängerverein Mythos e.V. (später IG Phoenix Rhein-Main ohne e. V. Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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EinlogenIG Phoenix
und heute heißen wir ARGUS e. V. mit Sitz in Wiesbaden).
Im Ergebnis haben wir heute, dass seit dem jahr 2000 in Hessen Nachforschungsgenehmigungen an Sondengänger herausgegeben werden und dass einige andere Bundesländer aufgrund dieses Urteils ebenfalls dazu übergegangen sind NFG zu erteilen.
Bei den Bundesländern, die heute noch keine NFG erteilen, wird dass alleinige Nennen dieses Urteils nicht viel bewirken, es ist allen Denkmalschutzbehörden bestens bekannt. Wer eine NFG in einem der Bundesländer möchte, in denen es noch keine NFG gibt, muss die Behörde vor dem Verwaltungsgericht verklagen, so wie wir es 1999 getan haben.
Viele Grüße
Walter